Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach dem chaotischen Start des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat sich die Ampel-Regierung nun auf die naheliegende Notwendigkeit verständigt, die kommunale Wärmeplanung mit dem GEG zu verzahnen. Anders geht es auch nicht – die Menschen müssen wissen, welche klimaneutrale Heizungsart für ihre Wohnung, für ihr Viertel sinnvoll ist und ausgebaut werden soll. Erst dann sind die Rahmenbedingungen gelegt für die langfristigen Investitionen in zukunftsfähige Heizungssysteme, weg von der fossilen Wärmeversorgung hin zu erneuerbaren Energien.

Auch wenn eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung von der Ampel erst in mehreren Jahren angestrebt wird, haben wir uns in Kleinmachnow im Klimaschutzkonzept bereits vorher darauf verständigt, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, damit die Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow zeitnahe Informationen zu möglichen Wärmesystemen erhalten und unser gemeinsame Ziel der Klimaneutralität bis 2035 realisierbar wird (https://www.kleinmachnow.de/Umwelt-Planung/Klimaschutz/Klimaschutzkonzept/Steckbriefe-A/). Avisiert war ein Umsetzungszeitraum von zwei Jahren, die Ausschreibung der Arbeiten sollte laut Homepage im Mai 2023 erfolgen.

 

Wir fragen daher den Bürgermeister nach dem Stand und den weiteren zeitlichen Planungen der kommunalen Wärmeplanung.

 

 

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK) Kleinmachnow hat die Gemeindevertretung im Handlungsfeld Energieversorgung auch die Maßnahme Aufstellung eines Wärmeplanes 2035 beschlossen (Maßnahmen-Steckbrief A1). Dazu erforderliche Mittel sind im Haushalt 2023 bereitgestellt, weitere Mittel im Haushalt 2024 geplant.

Der Entwurf eines Leistungsverzeichnisses zur Ausschreibung und Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung liegt inzwischen vor. Ziel der Verwaltung ist es allerdings, eine Interkommunale Wärmeplanung in Auftrag zu geben und darüber hinaus Fördermittel zu beantragen. In der 26. KW 2023 erfolgten dazu Gespräche mit der Stadt Teltow.

In den nächsten Wochen soll ein gemeinsamer Antrag auf Fördermittel gestellt und zum Sitzungsdurchlauf September/Oktober 2023 ein Beschluss zur Interkommunalen Wärmeplanung vorgelegt werden, beginnend mit der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) am 06.09.2023.

Auf der Grundlage des Beschlusses werden dann Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgen.