Nach dem chaotischen Start des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat sich die Ampel-Regierung nun auf die
naheliegende Notwendigkeit verständigt, die kommunale Wärmeplanung mit dem GEG
zu verzahnen. Anders geht es auch nicht – die Menschen müssen wissen, welche
klimaneutrale Heizungsart für ihre Wohnung, für ihr Viertel sinnvoll ist und
ausgebaut werden soll. Erst dann sind die Rahmenbedingungen gelegt für die
langfristigen Investitionen in zukunftsfähige Heizungssysteme, weg von der
fossilen Wärmeversorgung hin zu erneuerbaren Energien.
Auch wenn eine deutschlandweite kommunale
Wärmeplanung von der Ampel erst in mehreren Jahren angestrebt wird, haben wir
uns in Kleinmachnow im Klimaschutzkonzept bereits vorher darauf verständigt,
eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, damit die Bürgerinnen und Bürger von
Kleinmachnow zeitnahe Informationen zu möglichen Wärmesystemen erhalten und
unser gemeinsame Ziel der Klimaneutralität bis 2035 realisierbar wird (https://www.kleinmachnow.de/Umwelt-Planung/Klimaschutz/Klimaschutzkonzept/Steckbriefe-A/). Avisiert war ein Umsetzungszeitraum
von zwei Jahren, die Ausschreibung der Arbeiten sollte laut Homepage im Mai
2023 erfolgen.
Wir fragen daher den Bürgermeister nach dem
Stand und den weiteren zeitlichen Planungen der kommunalen Wärmeplanung.
Mit dem Integrierten
Klimaschutzkonzept (IKK) Kleinmachnow hat die Gemeindevertretung im
Handlungsfeld Energieversorgung auch die Maßnahme Aufstellung eines Wärmeplanes
2035 beschlossen (Maßnahmen-Steckbrief A1). Dazu erforderliche Mittel sind im
Haushalt 2023 bereitgestellt, weitere Mittel im Haushalt 2024 geplant.
Der Entwurf eines
Leistungsverzeichnisses zur Ausschreibung und Vergabe der Kommunalen
Wärmeplanung liegt inzwischen vor. Ziel der Verwaltung ist es allerdings, eine
Interkommunale Wärmeplanung in Auftrag zu geben und darüber hinaus Fördermittel
zu beantragen. In der 26. KW 2023 erfolgten dazu Gespräche mit der Stadt Teltow.
In den nächsten Wochen soll
ein gemeinsamer Antrag auf Fördermittel gestellt und zum Sitzungsdurchlauf
September/Oktober 2023 ein Beschluss zur Interkommunalen Wärmeplanung vorgelegt
werden, beginnend mit der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) am 06.09.2023.
Auf der Grundlage des
Beschlusses werden dann Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgen.