Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, eine Verbindung zwischen dem Hort Wirbelwind und dem Anbau der Eigenherd-Schule im 1. Obergeschoss mittels eines Wanddurchbruchs und einer Treppe herzustellen.
  2. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 70.000,-€ werden im Nachtragshaushalt 2011 mit 15.000 € und im Haushalt 2012 mit 55.000 € zur Verfügung gestellt.

Anlagen: 

1.          Kostenberechnung vom 27.09.2010

2.         Grundriss / Schnitt

 

 

Frau Grohs informiert über die Abstimmungsergebnisse aus dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss. Der Bauausschuss hat mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgestimmt. Der Kulturausschuss hat einstimmig mit 7 Ja-Stimmen abgestimmt.

Herr Dr. Buchelt merkt an, dass aus den Unterlagen hervorgeht, dass eine Treppe geplant ist. Wie sieht es mit der Berücksichtigung von behinderten Kindern aus? Kann ausgeschlossen werden, dass sich durch diesen Bereich keine behinderten Kinder bewegen können oder ist zu befürchten, dass dem Finanzausschuss später eine finanzielle Mehrausgabe zum Einbau eines Aufzuges vorgelegt wird? Ist von Seiten der Verwaltung geprüft worden, ob es gesetzliche Vorschriften gibt, dass körperlich behinderte Kinder gleichermaßen unterstützt werden müssen? Könnten zusätzliche Kosten, zwecks Einbaus eines Fahrstuhles auf die Gemeinde zukommen? 

Frau Grohs wird diese Fragen zur Beantwortung an den entsprechenden Fachbereich weiterleiten.

Herr Dr. Klocksin informiert, dass im unteren Bereich ein barrierefreies Bewegen möglich ist. Der Hort ist so ausgelegt, dass der gesamte Nutzungsbereich, alle Querschnittsräume und auch die Betreuungsbereiche unten angesiedelt sind.  

Frau Vogdt verweist darauf, dass es in der Beschlussvorlage aber um den oberen Bereich geht.

Für Herrn Tauscher ist die Planung der finanziellen Mittel unklar. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Auftrag für die Planung im letzten Jahr erteilt wurde, ohne eine Haushaltsdeckung. Die Mittel sollen nun im Nachtragshaushalt 2011 eingestellt werden. Wie konnte der Auftrag ausgelöst werden?

Frau Schwarzkopf berichtet, dass es seit 2004 eine EU-Richtlinie im Sozialgesetzbuch gibt, die aussagt das Barrierefreiheit gewährleistet werden muss.    

Wurde diese Richtlinie beachtet?

Herr Warnick merkt an, dass baurechtliche Fragen im Bauausschuss zu klären sind, jedoch die finanziellen Fragen im Finanzausschuss. Hier ist nur zu klären, ob zusätzliche finanzielle Summen, zwecks Errichtung eines Aufzuges, auf die Gemeinde zukommen könnten.

Frau Grohs nimmt Bezug auf die Anfragen von Herrn Tauscher, die bereits vergebene Vorplanung betreffend. Sie verweist auf die Regularien der Haushaltsplanung nach der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung, die einzuhalten sind. Der § 16 KomHKV sagt aus, dass entsprechende Planungen zugrunde gelegt werden müssen. Dazu besteht ein Untersachkonto, ein Sammelpool für Vorplanungen. Aus diesem Sammelpool wurde die Vorplanung gezahlt.

Herr Tauscher wünscht die Aussage von Frau Grohs im Protokoll aufzunehmen.

Herr Harmsen äußert sich verwundert darüber, dass aus der vorliegenden Drucksache indirekt erkennbar ist, dass ein Nachtragshaushalt vorgelegt wird. Aus seiner Sicht sollte darüber in einem eigenen Tagesordnungspunkt berichtet werden.

Herr Warnick informiert, dass die Verwaltung darüber unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ berichten würde.

Frau Grohs erläutert nochmals, dass Herr Grubert in der Gemeindevertretersitzung mitgeteilt hat, dass die Verwaltung bemüht ist, einen Nachtragshaushalt für 2011 aufzustellen, wenn die Jahresabschlüsse für 2009 und 2010 vorliegen. Mit dem bisherigen  Erarbeitungsstand des Jahresabschlusses 2010 liegt die Verwaltung gut in der Zeitschiene.

Sie weist in diesem Zusammenhang die Aussage zurück, dass nicht bekannt war, dass ein Nachtragshauhalt 2011 geplant ist, wenn der Jahresabschluss 2010 fristgemäß vorliegt. 

Frau Vogdt plädiert dafür, dass der vorliegenden Beschlussvorlage nur zugestimmt werden sollte, wenn bekannt ist, dass keine weiteren Kosten auf die Gemeinde zukommen werden.

Herr Warnick merkt an, dass dann die Drucksache nur mit Maßgabe beschlossen werden kann.

Herr Templin hält diese Diskussion für unnötig. In dieser Drucksache werden Kosten benannt. Wenn es teurer wird, muss eine neue Drucksache vorgelegt werden.

Herr Dr. Klocksin schließt sich der Äußerung von Herrn Templin an und teilt mit, wenn ein Fahrstuhl gesetzlich gefordert ist, muss er auf jeden Fall gebaut werden.

Frau Vogdt macht nochmals deutlich, dass eine Maßgabe zu diesem Beschluss gefasst werden sollte.

Herr Tauscher teilt mit, dass die Drucksache keine Aussage darüber enthält, ob die gesetzlichen Auflagen bzw. Vorschriften geprüft wurden.

Dies muss bis zum Hauptausschuss geprüft werden und gegebenenfalls muss die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen werden.

 

Folgende Maßgabe wurde formuliert:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum Hauptausschuss, eine entsprechende Erklärung abzugeben, ob alle baurechtlichen Fragen, in Bezug auf die Notwendigkeit eines behindertengerechten Zuganges, geklärt sind.

 

Herr Warnick stellt die Maßgabe zur Abstimmung.

Die Abstimmung der Maßgabe erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 109/11 mit der Maßgabe zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 109/11 mit der Maßgabe erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.