Sitzung: 06.09.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 076/23
Auf
Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird
die anliegende Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung einer
Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) beschlossen.
Anlage
Vorschlag einer Satzung der
Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung
einer Verpackungssteuer
(Verpackungssteuersatzung)
Herr Schubert (als
Einreicher der Fraktionen SPD/DIE LINKE/PRO) erläutert den Antrag.
Frau Claudia Patzwahl bedankt
sich für die Einladung. Sie führt aus, dass die Universitätsstadt Tübingen aus
Überzeugung handelt und man sei ganz begeistert, wie viel Anfragen diesbezüglich
kommen und sie würden sich freuen, wenn möglichst viele Städte und Gemeinden
dieser Sache folgen. Frau Patzwahl ist Verwaltungsangestellte der
Universitätsstadt Tübingen und Projektleiterin im Angestelltenverhältnis in der
Fachabteilung Steuern und war für die Einführung der Verpackungssteuer
zuständig. Die Stadt Tübingen habe sich (bei 90.000 Einwohnern und 400
betroffenen Betrieben) dafür zwei Vollzeitstellen geleistet. Aktuell bearbeiten
1, 5 Stellen die Verpackungssteuer und es werden damit jährlich 800.000,00 €
Einnahmen erzielt. Für die Gemeindegröße von Kleinmachnow wäre also umgerechnet
mit jährlichen Einnahmen von rund 180.000,00 € zu rechnen.
Frau Patzwahl macht
Ausführungen über Ihre Erfahrungen zur Verpackungssteuer und steht für Fragen
zur Verfügung.
Alle Nachfragen wurden beantwortet.
Weitere Informationen der
Stadt Tübingen zur Umsetzung sind unter https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer
abrufbar.
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltung =
mehrheitlich empfohlen
An der Diskussion beteiligen sich:
Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Schubert, Herr Dr. Osthaus, Herr Weis, Frau
Sahlmann, Herr Flohr, Herr Jantĉ