Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)      Das gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1, Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht benötigt.

2)      Für das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg

a) in einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei

b) die denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und

c) die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Diese Beschlussvorlage wurde im Bauausschuss wie folgt abgestimmt:

 

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen

 

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Herr Warnick mahnt an, dass in der Beschlussvorlage der Ablauf nicht beschrieben ist, dass es jemanden gibt, der die Alte Hakeburg wieder aufbauen möchte.

Frau Braune unterstrich nochmals, dass es in der Beschlussvorlage um die grundsächliche Zustimmung für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages geht und dementsprechend ein Vergabeverfahren eingeleitet wird. Im Bauausschuss wurde festgelegt, dass ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages zusammen mit dem Erbbaurechtsvertrag notwendig ist.

Frau Richel lehnt die Beschlussvorlage ab. Das Interesse der Gemeinde ist nicht ersichtlich.

Herr Templin sieht nicht die Notwendigkeit, dass dieses Denkmal abgegeben werden soll. Er lehnt die Beschlussvorlage ab.

In der Diskussion stellte sich heraus, dass das Interesse der Gemeinde nicht ersichtlich ist. Die Dauer des Erbbaurechtsvertrages ist nicht klar. Es liegt hier nach jetzigem Stand keine Sicherheit vor, dass es auf die denkmalgerechte Errichtung der Alten Hakeburg hinausläuft.

Herr Warnick lehnt die Beschlussvorlage ebenfalls ab. 

Herr Priebe plädiert dafür, dass die Beschlussvorlage abgelehnt wird, da noch nicht eindeutig klar ist, was dort geschehen soll.

 

Frau Richel stellt den Geschäftsordnungsantrag für Ende der Rednerliste. Dieser wird einstimmig abgestimmt.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 068/23 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 068/23 erfolgt einstimmig mit 0 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Templin, Herr Fiehler, Herr Priebe, Frau Schwarzkopf, Herr Gutheins, Herr Warnick, Frau Pichl, Dr. Vosseler, Herr Weidl und Frau Richel

 

 

Pause von 21:23 Uhr bis 21:31 Uhr

 

Ø  Frau Schwarzkopf verlässt in der Pause die Sitzung.