Sitzung: 07.09.2023 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 068/23
1) Das
gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1,
Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben
nicht benötigt.
2) Für
das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des
Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg
a)
in einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei
b)
die denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung
des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und
c)
die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten
Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals
der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.
3) Der
Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren
durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des
Erbbaurechtsvertrages ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung
vorzulegen.
Diese
Beschlussvorlage wurde im Bauausschuss wie folgt abgestimmt:
6
Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen
Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Herr
Warnick mahnt an, dass in der Beschlussvorlage der Ablauf nicht beschrieben
ist, dass es jemanden gibt, der die Alte Hakeburg wieder aufbauen möchte.
Frau
Braune unterstrich nochmals, dass es in der Beschlussvorlage um die
grundsächliche Zustimmung für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages geht
und dementsprechend ein Vergabeverfahren eingeleitet wird. Im Bauausschuss
wurde festgelegt, dass ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages zusammen mit
dem Erbbaurechtsvertrag notwendig ist.
Frau
Richel lehnt die Beschlussvorlage ab. Das Interesse der Gemeinde ist nicht
ersichtlich.
Herr
Templin sieht nicht die Notwendigkeit, dass dieses Denkmal abgegeben werden
soll. Er lehnt die Beschlussvorlage ab.
In
der Diskussion stellte sich heraus, dass das Interesse der Gemeinde nicht
ersichtlich ist. Die Dauer des Erbbaurechtsvertrages ist nicht klar. Es liegt
hier nach jetzigem Stand keine Sicherheit vor, dass es auf die denkmalgerechte
Errichtung der Alten Hakeburg hinausläuft.
Herr
Warnick lehnt die Beschlussvorlage ebenfalls ab.
Herr
Priebe plädiert dafür, dass die Beschlussvorlage abgelehnt wird, da noch nicht
eindeutig klar ist, was dort geschehen soll.
Frau Richel
stellt den Geschäftsordnungsantrag für Ende der Rednerliste. Dieser wird
einstimmig abgestimmt.
Herr
Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 068/23 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 068/23 erfolgt einstimmig mit 0 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
und 1 Enthaltungen.
An der Diskussion
beteiligten sich:
Herr Templin, Herr
Fiehler, Herr Priebe, Frau Schwarzkopf, Herr Gutheins, Herr Warnick, Frau
Pichl, Dr. Vosseler, Herr Weidl und Frau Richel
Pause
von 21:23 Uhr bis 21:31 Uhr
Ø Frau Schwarzkopf verlässt in
der Pause die Sitzung.