Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlage:

 

Auf Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die anliegende Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) beschlossen.

 

 

Anlage

Vorschlag einer Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung

einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung)

 


Diese Beschlussvorlage wurde im Umweltausschuss wie folgt abgestimmt:

 

5 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Sie führt aus, dass im Umweltausschuss eine Videoschaltung mit Frau Patzwahl von der Stadt Tübingen stattgefunden hat. Die kommunale Verpackungssteuer ist im Bereich Steuern angesiedelt. Frau Braune informiert, dass die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer einige Zeit mit der Umsetzung (z.B. Gespräche mit Unternehmen führen, Inhalt der kommunalen Verpackungssteuer, Softwareanpassung, Überwachung usw.) benötigt.

 

Herr Priebe merkt an, dass grundsätzlich etwas für den Klima- und Umweltschutz getan werden muss. Mit dieser Steuer ist die Sinnhaftigkeit zu klären. Des Weiteren sind die Kosten in der Verwaltung hoch. Es wird Frust bei den Unternehmen geben. Er sieht es so, dass damit zwar die Umwelt geschont wird aber auch viele Kosten produziert werden. Aus diesem Grund lehnt Herr Priebe die Beschlussvorlage ab.

Herr Templin sieht mit der Steuer keinen Effekt beim Verhalten mit Einweg im Ort. Er teilt die Ziele, die in der Beschlussvorlage angesprochen werden. Herr Templin lehnt die Beschlussvorschlage ab.

Herr Weidl sieht mit der Einführung dieser Steuer eine Steigerung der Mehrwegquote.

Herr Priebe lehnt die Beschlussvorlage ab. Erst einmal sollte eine Evaluierung hierzu stattfinden. Über die Ziele ist man sich einig.

Frau Richel führt aus, welcher Müll im Ort herumliegt. Sie ist der Auffassung, dass Prioritäten zu setzen sind und momentan diese Steuer nicht benötigt wird.

Herr Jantc erläutert nochmals die Informationen aus der gestrigen Videoschaltung mit der Stadt Tübingen. Die Satzung der Stadt Tübingen hat bis auf zwei Punkte beim Bundesverwaltungsgericht standgehalten. Herr Jantc plädiert dafür, dass der Beschlussvorlage zugestimmt wird.

Herr Weidl sieht als Ziel die Einführung dieser Steuer. Damit muss kein Gastronom eine Steuererklärung abgeben wenn keine Einwegverpackung verwendet wird. Er empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 076/23 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 076/23 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Priebe, Herr Templin, Herr Weidl, Herr Dr. Vosseler, Herr Jantc, und Frau Richel