Sitzung: 07.09.2023 Finanzausschuss
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 076/23
Beschlussvorschlage:
Auf
Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird
die anliegende Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung einer
Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) beschlossen.
Anlage
Vorschlag einer Satzung der
Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung
einer Verpackungssteuer
(Verpackungssteuersatzung)
Diese
Beschlussvorlage wurde im Umweltausschuss wie folgt abgestimmt:
5
Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen
Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Sie führt aus,
dass im Umweltausschuss eine Videoschaltung mit Frau Patzwahl von der Stadt
Tübingen stattgefunden hat. Die kommunale Verpackungssteuer ist im Bereich
Steuern angesiedelt. Frau Braune informiert, dass die Einführung einer
kommunalen Verpackungssteuer einige Zeit mit der Umsetzung (z.B. Gespräche mit
Unternehmen führen, Inhalt der kommunalen Verpackungssteuer, Softwareanpassung,
Überwachung usw.) benötigt.
Herr Priebe merkt an, dass grundsätzlich etwas für den Klima- und
Umweltschutz getan werden muss. Mit dieser Steuer ist die Sinnhaftigkeit zu
klären. Des Weiteren sind die Kosten in der Verwaltung hoch. Es wird Frust bei
den Unternehmen geben. Er sieht es so, dass damit zwar die Umwelt geschont wird
aber auch viele Kosten produziert werden. Aus diesem Grund lehnt Herr Priebe
die Beschlussvorlage ab.
Herr Templin sieht mit der Steuer keinen Effekt beim Verhalten mit Einweg
im Ort. Er teilt die Ziele, die in der Beschlussvorlage angesprochen werden.
Herr Templin lehnt die Beschlussvorschlage ab.
Herr Weidl
sieht mit der Einführung dieser Steuer eine Steigerung der Mehrwegquote.
Herr Priebe
lehnt die Beschlussvorlage ab. Erst einmal sollte eine Evaluierung hierzu
stattfinden. Über die Ziele ist man sich einig.
Frau Richel
führt aus, welcher Müll im Ort herumliegt. Sie ist der Auffassung, dass
Prioritäten zu setzen sind und momentan diese Steuer nicht benötigt wird.
Herr Jantc
erläutert nochmals die Informationen aus der gestrigen Videoschaltung mit der
Stadt Tübingen. Die Satzung der Stadt Tübingen hat bis auf zwei Punkte beim
Bundesverwaltungsgericht standgehalten. Herr Jantc plädiert dafür, dass der
Beschlussvorlage zugestimmt wird.
Herr Weidl
sieht als Ziel die Einführung dieser Steuer. Damit muss kein Gastronom eine
Steuererklärung abgeben wenn keine Einwegverpackung verwendet wird. Er
empfiehlt, der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Herr
Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 076/23 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 076/23 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen.
An der Diskussion
beteiligten sich:
Herr Priebe, Herr
Templin, Herr Weidl, Herr Dr. Vosseler, Herr Jantc, und Frau Richel