Sitzung: 18.09.2023 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 068/23
1) Das
gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1,
Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben
nicht benötigt.
2) Für
das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des
Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg
a) in einem noch
festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei
b) die denkmalrechtlichen
Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ –
unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes gemäß
DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und
c)
die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten
Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals
der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.
3) Der
Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren
durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des
Erbbaurechtsvertrages ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung
vorzulegen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Grubert ergänzt.
An der Aussprache zur DS-Nr. 068/23
beteiligen sich:
- Herr Gutheins
- Herr Schubert
- Herr Grubert
- Frau Pichl
- Herr Ernsting
- Herr Templin
- Herr Warnick
Maßgabe des Bauausschusses:
Die Drucksache DS-Nr. 068/23, Punkt 3) wird
wie folgt ergänzt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, ein
entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich
eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes
für einen Städtebaulichen Vertrag mit dem verbindlich vorgesehenen
Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung
vorzulegen.
→ Die Maßgabe vom Bauausschuss
wird von der Verwaltung als Einreicher übernommen und zur
Gemeindevertretersitzung am 05.10.2023 als DS-Nr. 068/23/1 eingebracht.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 068/23/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung
am 05.10.2023 zu setzen.