Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)     Das gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1, Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht benötigt.

2)     Für das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg

a) in einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei

b) die denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und

c) die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.

3)     Der Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Grubert ergänzt.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 068/23 beteiligen sich:

- Herr Gutheins

- Herr Schubert

- Herr Grubert

- Frau Pichl

- Herr Ernsting

- Herr Templin

- Herr Warnick

 

Maßgabe des Bauausschusses:

Die Drucksache DS-Nr. 068/23, Punkt 3) wird wie folgt ergänzt:

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit dem verbindlich vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.

→ Die Maßgabe vom Bauausschuss wird von der Verwaltung als Einreicher übernommen und zur Gemeindevertretersitzung am 05.10.2023 als DS-Nr. 068/23/1 eingebracht.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 068/23/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 05.10.2023 zu setzen.