Sitzung: 18.09.2023 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 069/23
1. Der
Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“, z.Zt. rechtswirksam i. d. F.
der 1. Änderung (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow vom 29.03.2018),
soll geändert werden. Die 2. Änderung soll sich beschränken auf
‑ die Textliche Festsetzung Nr. 8.1, die hinsichtlich der
Zweckbestimmung der „Fläche für den Gemeinbedarf“ für das Grundstück
Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung Kleinmachnow,
Flur 13, Flurstück 393) ergänzt werden soll, und
-
das Flurstück 392 der Flur 13 (Teil des Grundstückes Zehlendorfer
Damm 217 (Bäkemühle)), das nach der bereits erfolgten Änderung der
Grundstücksgrenze aus der „Fläche für den Gemeinbedarf“ herausgelöst und dem
Sondergebiet SO 2 mit der Zweckbestimmung „Restaurant“ zugeordnet werden
soll (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB wird daher abgesehen.
2. Alle
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.
3. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
4. Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Herr
Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 069/23 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
05.10.2023 zu setzen.