- das Flurstück 392
der Flur 13 (Teil des Grundstückes Zehlendorfer Damm 217 (Bäkemühle)), das
nach der bereits erfolgten Änderung der Grundstücksgrenze aus der „Fläche für
den Gemeinbedarf“ herausgelöst und dem Sondergebiet SO 2 mit der
Zweckbestimmung „Restaurant“ zugeordnet werden soll (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
Die 2. Änderung des
Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher
abgesehen.
2. Alle
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.
3. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
4. Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen
der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes
Dorf“
· Bebauungsplan
KLM-BP-007 „Altes Dorf“ i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug
· Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes (Schreiben vom 16.06.2023)
Auf Grund der Verweisung
der DS-Nr. 068/23/1 wird die DS-Nr. 069/23 zurückgestellt.