Sitzung: 05.10.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 068/23/1
2. Für
das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des
Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg
a) in
einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei
b) die
denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung
des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und
c) die
für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten
Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals
der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren
durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des
Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit
dem verbindlich vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur
Beratung und Billigung vorzulegen.
Anlagen
·
Abgrenzung des Grundstückes Zehlendorfer
Damm 215 – Alte Hakeburg
·
Antrag um Aufnahme von Verhandlungen über
ein Erbbaurecht als Voraussetzung für den Wiederaufbau der Alten Hakeburg
(Schreiben vom 17.07.2023)
Ø Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 068/23/1
beteiligt sich:
Herr Schubert
Geschäftsordnungsantrag von
Frau Scheib – Verweisung in den Bauausschuss und den KuSo-Ausschuss.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr.
068/23/1 beteiligt sich:
Herr Templin
Geschäftsordnungsantrag von Herrn Warnick –
Verweisung in den Finanzausschuss
Frau Scheib übernimmt die Verweisung in den
Finanzausschuss mit in ihren Geschäftsordnungsantrag.
Herr Schubert spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich
angenommen.