Sitzung: 16.10.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 098/23
Herr Lutter:
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer
Villenkolonie“ zu ändern. Die 3. Änderung soll sich beschränken auf das
Grundstück Klausenerstraße 15. Hier sollen künftig, den Antrag des
Grundstückseigentümers aufgreifend, auch Anlagen für soziale und
gesundheitliche Zwecke zulässig sein[JE1].
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Masche, Frau Scheib,
Herr Schubert
Diskussionspunkte sind:
-
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Antworten:
- Ggf.
entstehende externe Planungskosten, hier: die Erstellung der integrierten
Fassung des Bebauungsplanes 022, werden vom privaten Grundstückseigentümer
getragen und dazu ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
[JE1]Der bisher enthaltene
Textbaustein (trifft auf verschiedene Beschlussvorlagen zu) war die erste
Fassung des Beschlussvorschlages. leider nicht identisch mit der freigegebenen
Fassung und deshalb mehr aktuell.
Hatten Sie aus dem jeweiligen Entwurf übernommen, oder?
Zu "Städtebaulicher Vertrag": hier muss ich
noch einen Hinweis an den FD Stpl./BauO gehen!.
J.E.
Abstimmungsergebnis:
6
Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen