Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

Die Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister, das von der Verwaltung im sogenannten Testgebiet Märkische Heide/Heidefeld umgesetzte Konzept der Parkplatzeinschränkungen nicht umzusetzen, sondern stattdessen bei der Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow für Straßen in Kleinmachnow folgende verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen:

 

A.)  In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg frei“

 

und

 

B.)  In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66/315-67) „Parken auf dem Gehweg frei“, soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht. Eine nur einseitige Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.

 

Die Halteverbote sollen ohne zeitliche Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur auf kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.

Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, nach Umsetzung dieser Parkregelung Auswirkungen auf das Fahrverhalten, v. a. der Geschwindigkeit auszuwerten und ggf. Maßnahmen gegen Raser einzuleiten (z. B. Schweller auf der Fahrbahn).

 

Für die geplanten neu zu errichtenden Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken werden keine Halteverbotsanordnungen beantragt.

 

 

Anlage

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Bastians – Verweisung in den UVO-Ausschuss

Herr Grubert spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag. Er bittet aber darum, den Antrag erst in der Ausschuss-Sitzung im November zu behandeln, da noch ein Urteil vom Verwaltungsgericht aussteht.

Frau Dr. Bastians ist damit einverstanden.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.