Sitzung: 18.10.2023 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: DS-Nr. 072/23
Für die Umsetzung der
Richtlinie sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 50.000,00 €
bereitzustellen.
Die
Maßnahme ist kontinuierlich anzupassen und fortzuschreiben. Die
Gemeindevertretung ist über den Stand der Umsetzung regelmäßig zu informieren.
Frau Gasch, FD-Leiterin
Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert die Beschlussvorlage. Es könnte sein, dass
unterschiedliche Unterlagen im Umlauf sind, weil die Papierversion andere
Zahlen enthält, als die digitale Version. Eine Korrektur soll bis zum Hauptausschuss
erfolgen.
Frau Heilmann nimmt an der
Sitzung teil; 7 Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter sind anwesend.
Folgende Punkte werden diskutiert:
- Vorhaben super
- hoher
Bearbeitungsaufwand
- Kontrolltätigkeit
gewährleisten
- Grundstückseigentümer
ist in der Eigenverantwortung, den Nachmieter auf „diesen besonderen Baum“
hinzuweisen.
- Obstbäume aufnehmen
- Fördermöglichkeiten
ausloten
- Viele
Grundstücke zu klein, um einen Baum wie z. B. Kastanie oder Eiche zu
pflanzen (zu dunkel, wenig attraktiv).
- Onlinehandel
nicht ausschließen
- mind. 2 bis 3
m³ Erde sind für die Baumgrube erforderlich, um ein gutes Anwachsen zu
gewährleisten
- Zuschuss in
Höhe von 900,00 Euro zu teuer
- unbedingt auf
die alten vorhandenen Bäume achten, sorgsamer mit Fällgenehmigungen umgehen
- „qualitativ
hochwertig“ – Thematik, die ist nicht rechtlich haltbar
- Text
überarbeiten (s. Seite 1, Pkt. 2 – Förderempfänger: innen, Richtlinie der
Gemeinde beachten)
Frau Gebhardt-Feiler:
„Warum sind keine Obstbäume auf der Liste?“
Beantwortung mit
Erstellung des Protokolls: Es sind
keine Obstbäume in die Baumartenliste (Anlage zur Förderrichtlinie) aufgenommen
worden, weil diese lt. Gehölzschutzsatzung nicht dauerhaft geschützt sind. Die
Eigentümer könnten sie nach einigen Jahren ohne vorherige Antragstellung wieder
fällen. Der Zweck der Förderung, nämlich einen Beitrag zur dauerhaften
Begrünung der an den öffentlichen Straßenraum angrenzenden Vorgärten zu
erreichen, würde so verfehlt. Zudem werden Obstbäume oft als Halbstamm
gepflanzt, um die Ernte des Obstes zu erleichtern. Es sind jedoch nur Hochstämme förderfähig, da nur diese den
genannten Zweck in der Richtlinie erfüllen. Auch ist die Förderung der
Eigenproduktion von Obst nicht das Ziel. Fallobst im Vorgarten ist gerade im
Zugangs- und Zufahrtsbereich/Stellplatz nicht sinnvoll, sobald es auch auf die
Straße fällt, zieht es ggf. noch mehr Wildschweine an.
Herr Sahlmann:
„Ich finde diese Vorlage natürlich toll, im Rahmen des Klimaschutzes/-konzeptes
bis 2035 klimaneutral zu werden. Meine Fragen bzw. Anmerkungen sind folgende:
Der Trend in der Gemeinde ist ja wohl so, dass durch Baumfällungen, durch
bauliche Maßnahmen bzw. durch Maßnahmen die zur Verkehrssicherungspflicht
durchgeführt werden müssen, der Baumbestand in KLM kontinuierlich abgenommen
hat. Egal, über welchen Zeitraum wir das rechnen oder sehen wollen.
Nachpflanzungen müssen durchgeführt werden. Ich habe gehört, dass nicht alles
von Ihren Leuten kontrolliert werden kann. Das ist die erste Feststellung bzw.
auch Frage. Weiter, wie realistisch sehen oder schätzen Sie die Umsetzung
dieser Maßnahme ein, dass in den nächsten Jahren hier durch die Förderung das
auch durchgeführt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bürger in ihren
Vorgärten einen Baum haben wollen, wenn die Sicht dadurch verschlechtert wird. In
meinem Sinne ja, ich würde es machen wollen. Wie realistisch schätzen Sie das
ein? Ich sehe das relativ skeptisch. Ich sehe das als Problem an und dass es
nicht nur in der Schublade landet. Wir werden sehen, wie in ein, zwei, drei
Jahren, auch wie jetzt bei der Solarförderung, die Nachfrage sein wird durch
Fördermittel. Vielleicht können Sie Zahlen nennen?“
Beantwortung mit
Erstellung des Protokolls:
1. Pflanzungen aufgrund von Auflagen aus Fällgenehmigungen oder
aufgrund planungsrechtlicher Festsetzungen (Bebauungsplan) sind von der hier
angedachten Förderung ausgeschlossen. Diese Pflanzungen werden seit mehreren
Jahren kontinuierlich überprüft und die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert,
entsprechend nachzupflanzen.
Neue
Bäume nach dieser Förderrichtlinie sollen in den Vorgärten gepflanzt werden,
weil es zahlreiche Straßen in Kleinmachnow gibt, die mangels ausreichend Platz
auf öffentlichen Flächen keine Straßenbäume besitzen. Die geförderten
Baumpflanzungen sollen zur Verschattung der versiegelten Straßen- und
Gehwegbereiche beitragen und demzufolge die Aufheizung und Wärmeabstrahlung der
befestigten Flächen und auch der privaten Hausfassaden reduzieren, d. h. das
Kleinklima soll maßgeblich verbessert werden.
Dass
durch eine Zunahme an Bäumen im Vorgartenbereich das Straßen- und Ortsbild
langfristig verbessert wird, ist neben der hauptsächlichen klimatischen
Bedeutung und Funktion ein weiterer positiver Effekt. Auch ein nur 5 Meter
tiefer Vorgartenbereich kann einen neuen Baum aufnehmen, da er bis zu einem
gewissen Abstand näher Richtung Straße gepflanzt werden kann und damit einen
ausreichenden Abstand zum Gebäude erhält. Auch ein Sichtschutz zum Gebäude
durch zukünftige Baumkronen ist hilfreich, da viele Bürgerinnen und Bürger die
Straßenbeleuchtung als störend empfinden.
2. Warum sind Bäume, die hinter dem Haus gepflanzt werden, nicht
förderfähig?
Baumpflanzungen
im rückwärtigen Grundstücksbereich, hinter dem Wohngebäude, entfalten keine
unmittelbaren Wirkungen für das Orts- und Landschaftsbild, da sie vom
öffentlichen Straßenraum aus kaum oder gar nicht wahrnehmbar sind. Sie erfüllen
damit keine Wohlfahrtswirkungen für den Straßenbereich.
3. Können Bäume auch auf öffentlichen Grünflächen gepflanzt werden
und sind diese förderfähig?
Nein,
Bäume sollen nicht auf die öffentlichen Grünflächen gepflanzt werden, da hier
die Gemeinde selbst den Baumbestand pflegt und ggf. nachpflanzt.
Im
Gemeindegebiet gehen jedes Jahr zahlreiche Bäume auf den Privatgrundstücken aus
den unterschiedlichsten Gründen verloren. Diese gilt es zu ersetzen, denn
gerade bei absterbenden oder durch Sturmereignisse gefällten Bäume kann lt.
Satzung keine Ersatzpflanzungsauflage erteilt werden. Die Förderung schafft
einen Anreiz, freiwillig und dann mit Unterstützung der Gemeinde neu zu
pflanzen.
4. Frage der Prüfung, wer antragsberechtigt ist:
Der
Fachbereich Bauen/Wohnen, Fachdienst Gemeindegrün ist seit vielen Jahren
bereits gut digitalisiert, so dass beim Eingang eines Förderantrages auf den
entsprechenden Datensatz zum Grundstück zugegriffen werden kann, um noch zu
erfüllende oder erfüllte frühere Auflagen nach der Gehölzschutzsatzung oder
aufgrund bauplanungsrechtlicher Festsetzung überprüfen zu können.
5. Zur Größe der Pflanzgrube (Anmerkung Herr Weis):
Die
Pflanzgrube soll 1,5mal so groß sein wie der Wurzelballen. Entscheidend für den
langfristigen Erfolg einer Baumpflanzung und seines Wachstums ist jedoch der
unterirdische durchwurzelbare Raum, der dem Baum zur Verfügung gestellt wird
und dieser muss mindestens 12 m³ betragen, mehr ist natürlich immer besser.
6. Wie soll eine Mieterin 18 Jahre Pflege gewährleisten, wenn sie
vorher auszieht?
Bei
Mietern werden entsprechend der Richtlinie Vollmacht und Zustimmung des
Grundstückseigentümers benötigt, denn sobald der Baum gepflanzt ist, geht er in
das Eigentum des Vermieters über, der dann auch die Pflichten der Pflege
übernimmt. Nach 18 Jahren ist
eine Baumpflanzung nach regelmäßiger Pflege (Wässerung und
Erziehungsschnittmaßnahmen) so etabliert, dass er seine „Kinderstube“ verlässt
und von der Jugendphase in die Reifephase eines Baumes übergeht.
7. Warum können nicht auch Bäume aus dem Gartenmarkt/Online-Handel
gekauft werden?
Bäume
aus dem Angebot von Bau- und Gartenmärkten haben keinen Nachweis über ihre
Herkunft (Provenienz) und können demzufolge aus Gebieten stammen, die nicht für
den Standort Kleinmachnow geeignet sind. Weiterhin ist der Eintrag von
Schädlingen aus anderen Regionen oder Erdteilen ein großes Problem; der Schaden
im Ort wäre fatal.
Abstimmungsergebnis:
2 Zustimmungen / 0 Ablehnungen
/ 5 Enthaltungen – einstimmig empfohlen
An der Diskussion beteiligten sich: Herr
Krause, Frau Gebhardt-Feiler, Herr Gutheins, Herr Sahlmann, Frau Knuth, Herr
Weis, Herr Steinacker