Frau Feser berichtet:

 

 

Sommerschließzeit 2023

 

Die Auswertung der Sommerschließzeit ergab, dass in der Spitze 27 Kinder anwesend waren. Angemeldet waren bis zu 39 Kinder. Aufgrund der Anmeldezahlen wurde wieder mehr Personal zur Verfügung gestellt, als letztendlich benötigt wurde. Der KITA-Verbund hat daher beschlossen, für das Jahr 2024 in der Personalplanung von einer Anwesenheit von 27 Kindern auszugehen.

 

 

Partnerschaft mit Swidnica

 

Alle Leitungskräfte des KITA-Verbundes haben Interesse an einem Austausch mit dem neuen Partnerschaftslandkreis Swidnica. Es gibt erste Überlegungen im kommenden Jahr für zwei Tage nach Polen zu fahren und dort Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zu besuchen. Eine Partnerschaft wird von der Gemeinde finanziell unterstützt.

 

Frau Pichl fragt nach, ob der KITA-Verbund bereits auch mit der Partnerstadt Schopfheim im Austausch stand.

 

Frau Feser teilt mit, dass es bislang in Bezug auf die Einrichtungen des KITA-Verbundes noch keinen Besuch bzw. Erfahrungsaustausch gab.

 

 

WAMIKI (Was mit Kindern) -Ausstellung

 

Der KITA-Verbund beabsichtigt in 2024 eine, auch öffentlich für andere Einrichtungen zugängliche, interaktive Lernwerkstatt zu organisieren. Benötigt wird eine Ausstellungsfläche von 140 – 200 qm für die Dauer von mindestens vier Wochen. Zur besseren Veranschaulichung der angebotenen Lernwerkstätten erhalten die Ausschussmitglieder Infomaterial als Tischvorlage bzw. im Umlauf. Die Aufwendungen für die Ausstellung wurden im Wirtschaftsplan 2024 eingeplant. Über Ideen für Räume freut der KITA-Verbund sehr.

 

 

Neue Personalverordnung

 

Herr Simon stellt die neue Personalverordnung des Landes Brandenburg vor, die am 30.10.2023 in Kraft getreten ist und geht dabei auf folgende Punkte ein:

 

Eine wesentliche Veränderung ist, dass grundsätzlich die Eigenverantwortung der Träger gestärkt wird. Während früher für Quereinsteiger etc. immer noch ein umfangreiches Antragsverfahren zum Einsatz des Personals beim MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) vorgeschaltet war, können Träger nun selbst entscheiden, wen sie als pädagogische Fachkräfte einstellen. Es muss zukünftig nur noch ein Nachweis geführt werden, wen man eingestellt hat und welcher Personengruppe man die Beschäftigten gemäß § 10 Kita-PersV zuordnet.

 

Neu ist, dass es nun Regelungen für das gesamte Einrichtungspersonal gibt, was in der Vergangenheit oft zu Unklarheiten trägerseitig führte. Nun gibt es eine klare Regelung für das gesamte Einrichtungspersonal, also Personal, das regelmäßig in der Kita tätig ist. Dies sind zum einen, die tatsächlichen (pädagogischen) Betreuungskräfte. Darüber hinaus sind nun auch Regelungen für weiteres Einrichtungspersonal (Technisches Personal wie Hausmeister, Reinigungskräfte, Köche oder FSJler und Praktikanten) und Zusatzkräfte (bspw. Heilpädagogen für die Einzelförderung) festgelegt. Diese benötigen nun alle einen ausreichenden Masernschutz und ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis.

 

Betreuungskräfte – die, die in der Einrichtung Kinder bilden, erziehen, versorgen und betreuen – sind in 4 Gruppen unterteilt. Pädagogische Fachkräfte, wie bisher klassisch ausgebildete Erzieher, sind sofort voll anerkannt und uneingeschränkt einsetzbar. Neu ist die Gruppe der Pädagogischen Fachkräfte mit anderen beruflichen Qualifikationen. Hier wurde ein abschließender Katalog an Ausbildungs- und Studienabschlüssen erarbeitet und aufgelistet, der nun eine klare Richtlinie zur Differenzierung bzw. Zuordnung des pädagogischen Personals bietet. Hier ergibt sich zukünftig also mehr Klarheit für die Träger.

 

Eine Herausforderung ist aber, dass diese Gruppe eine Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 100 Unterrichtseinheiten innerhalb von zwei Jahren absolvieren muss. Dieser Umfang stellt in der Umsetzung eine große Herausforderung dar. Zudem werden sicherlich standardisierte Lehrgänge erarbeitet. Hier ist abzuwarten, ob und wie dieser Punkt konkretisiert wird. Eine weitere Gruppe sind sogenannte anerkannte und gleichwertige Fachkräfte, die bereits von einer Behörde gemäß entsprechenden Verordnungen eine Anerkennung oder Gleichwertigkeit mit pädagogischen Fachkräften erhalten haben.

 

Eine neue Möglichkeit dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, ist der Einsatz von Ergänzungskräften. Diese dürfen maximal 20 % des Einrichtungspersonals umfassen. Es muss neben einem Masernschutz und einem eintragsfreien Führungszeugnis nur eine abgeschlossene Berufsausbildung vorgewiesen werden, nicht aber pädagogische Sachkompetenz. Ergänzungskräfte dürfen keine Gruppen alleine leiten oder ohne Begleitung Kinder allein betreuen. Sie müssen immer von einer pädagogischen Fachkraft begleitet werden. Ergänzungskräfte müssen im Laufe von 2 Jahren 300 Unterrichtseinheiten als Qualifizierungsmaßnahme absolvieren (statt 100). Nach 5 Jahren kann eine erfahrene Ergänzungskraft auch höhere pädagogische Aufgaben übernehmen, ist jedoch nie einer pädagogischen Fachkraft gleichgestellt. Der KITA-Verbund ist auch zukünftig bestrebt, seine Stellen mit pädagogischen Fachkräften zu besetzen.

 

Abschließend wurde nochmal klargestellt, dass das MBJS bei der Personalbemessung davon ausgeht, dass eine Vollzeitstelle mit 40 Std. bemessen wird. Der Landkreis setzt seit der Reduzierung der Vollarbeitszeit im öffentlichen Dienst 39 Std. für eine Vollzeitstelle an. Der KITA-Verbund folgte von Anfang der Empfehlung des MBJS und hält das Personal entsprechend einer 40 Stunden-Bemessung vor.

 

Herr Simon beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Steinacker nimmt um 18:19 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

Beispiel Betreuungsmatrix

 

Alle Einrichtungen haben inzwischen eine mit dem Träger und dem Kita-Ausschuss abgestimmte Betreuungsmatrix. Die Betreuungsmatrix soll dabei helfen, für alle die Betreuungssituation transparenter zu veranschaulichen und damit klar ist, was u. a. in einer Notsituation passiert. Den Ausschussmitgliedern wird eine Betreuungsmatrix eines kleineren Kindergartens exemplarisch vorgestellt.

 

 

Neue Arbeitgebernachweise für Eltern bei Mehrbedarf

 

Der Arbeitgebernachweis zur Beantragung von längeren Betreuungszeiten wurde überarbeitet und soll ab Januar an alle Eltern versandt werden, deren Kinder einen 10-Stunden-Vertrag im Kindergarten bzw. einen 8-Stunden-Vertrag im Hort haben. Hintergrund ist zum einen die zunehmende Beitragsfreiheit, die Zunahme an mobilem Arbeiten von zu Hause und die Möglichkeit Wochenkontingente zu genehmigen. Die Ausschussmitglieder erhalten in der Sitzung einen Formularentwurf zur Ansicht.

 

Frau Heilmann möchte gerne wissen, wie viele Eltern das betrifft.

 

Frau Feser teilt im Nachgang der Sitzung die Zahlen der Kinder mit überlangen Betreuungsverträgen mit:

 

Krippenkinder (10 Stunden-Verträge)

18 von 121 (15 %)

Kindergartenkinder (10 Stunden-Verträge)

55 von 272 (20 %)

Hortkinder (8 Stunden-Verträge)

29 von 695 (45 %)

 

Frau Linke und Frau Kassek begrüßen die Möglichkeit, dass Eltern Wochenkontingente nutzen können.

 

 

Überarbeiteter Vertragstext – Betreuungsvertrag (Hausordnung, Verpflichtungen der Eltern etc.)

 

Auch der Textteil der Betreuungsverträge wird überarbeitet. So soll u. a. Folgendes künftig vertraglich verankert sein:

-       die jeweilige Hausordnung der Einrichtungen

-       der notwendige Masernschutz

-       die jeweilige Konzeption der Einrichtung

-       Verhaltenspflichten der Eltern und Elternbeteiligung

-       Erweiterung der möglichen Kündigungsgründe: mangelnde Beteiligung der Eltern an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages; zerrüttetes Vertrauensverhältnis

 

 

Änderung Betriebssatzung – Herausnahme Kindertagespflege – Sitzung 20.02.2024

 

Die Betriebssatzung soll zum 01.04.2024 geändert werden, da die Kindertagespflege aus dem Zuständigkeitsbereich des KITA-Verbundes herausfällt. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist für die Sitzung des KITA-Werksausschusses am 20.02.2024 geplant. Die Änderung der Beitragsordnung ist nicht vorgesehen, da dies nicht zwingend erforderlich ist.

 

 

Stand Erweiterungsbau Hort „Am Hochwald“

 

Auf Nachfrage hat der KITA-Verbund eine E-Mail vom Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting, erhalten. Den Ausschussmitgliedern wird die E-Mail von Herrn Ernsting vom 08.11.2023 vorgelesen. Aus ihr geht der zeitliche Ablauf des Vergabeverfahrens und der damit verbundenen Beauftragung des Bauhauptgewerks hervor. Mit einer Baufertigstellung ist demnach frühestens im I. Quartal 2025 zu rechnen.

 

Alle Ausschussmitglieder sind über die andauernden Terminverschiebungen und den damit verbundenen immer späteren Fertigstellungstermin enttäuscht.

 

 

Härtefallausgleich

 

Nach § 59 steht Trägern ein sogenannte Härtefallausgleich zu, wenn am Stichtag 30.06. die Summe der Ausgleichszahlungen des Landes für entgangene Elternbeiträge im Jahr 2023, addiert mit den tatsächlichen Elternbeiträgen im Jahr 2023, niedriger ist, als die Gesamtsumme der Einnahmen für Elternbeiträge im Jahr 2022 mit Stichtag 30.06.

 

Die Mehreinnahmen lagen am Stichtag 30.06.2023 insgesamt um rund 85.000 € höher als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Es wurde daher kein Antrag gestellt. Mit Blick auf die neue Beitragsordnung ab 01.08.2023 wird eine Antragstellung in 2024 nochmals zu prüfen sein.

 

 

Zwischenbericht II/2023

 

Der Zwischenbericht wird als Tischvorlage verteilt. Die Erträge erreichen rund 104 % des Planes, die Aufwendungen 98 %. Somit ist zum Stand 30.06.2023 der Haushalt ausgeglichen. Der Zwischenbericht III/2023 wird den WAK-Mitgliedern Anfang Dezember zugesandt.