Sitzung: 14.11.2023 Werksausschuss KITA-Verbund
Frau Feser berichtet:
Sommerschließzeit 2023
Die Auswertung der Sommerschließzeit ergab, dass in der
Spitze 27 Kinder anwesend waren. Angemeldet waren bis zu 39 Kinder. Aufgrund
der Anmeldezahlen wurde wieder mehr Personal zur Verfügung gestellt, als
letztendlich benötigt wurde. Der KITA-Verbund hat daher beschlossen, für das
Jahr 2024 in der Personalplanung von einer Anwesenheit von 27 Kindern auszugehen.
Partnerschaft mit Swidnica
Alle Leitungskräfte des KITA-Verbundes haben Interesse an einem
Austausch mit dem neuen Partnerschaftslandkreis Swidnica. Es gibt erste
Überlegungen im kommenden Jahr für zwei Tage nach Polen zu fahren und dort
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zu besuchen. Eine Partnerschaft wird von
der Gemeinde finanziell unterstützt.
Frau Pichl fragt nach, ob der KITA-Verbund bereits auch mit der
Partnerstadt Schopfheim im Austausch stand.
Frau Feser teilt mit, dass es bislang in Bezug auf die Einrichtungen
des KITA-Verbundes noch keinen Besuch bzw. Erfahrungsaustausch gab.
WAMIKI (Was mit Kindern) -Ausstellung
Der KITA-Verbund beabsichtigt in 2024 eine, auch öffentlich für andere
Einrichtungen zugängliche, interaktive Lernwerkstatt zu organisieren. Benötigt
wird eine Ausstellungsfläche von 140 – 200 qm für die Dauer von mindestens vier
Wochen. Zur besseren Veranschaulichung der angebotenen Lernwerkstätten erhalten
die Ausschussmitglieder Infomaterial als Tischvorlage bzw. im Umlauf. Die
Aufwendungen für die Ausstellung wurden im Wirtschaftsplan 2024 eingeplant.
Über Ideen für Räume freut der KITA-Verbund sehr.
Neue Personalverordnung
Herr Simon stellt die neue
Personalverordnung des Landes Brandenburg vor, die am 30.10.2023 in Kraft
getreten ist und geht dabei auf folgende Punkte ein:
Eine wesentliche Veränderung ist, dass grundsätzlich die
Eigenverantwortung der Träger gestärkt wird. Während
früher für Quereinsteiger etc. immer noch ein umfangreiches Antragsverfahren
zum Einsatz des Personals beim MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)
vorgeschaltet war, können Träger nun selbst entscheiden, wen sie als pädagogische
Fachkräfte einstellen. Es muss zukünftig nur noch ein Nachweis geführt werden,
wen man eingestellt hat und welcher Personengruppe man die Beschäftigten gemäß
§ 10 Kita-PersV zuordnet.
Neu ist, dass es nun Regelungen für das gesamte Einrichtungspersonal
gibt, was in der Vergangenheit oft zu Unklarheiten trägerseitig führte. Nun
gibt es eine klare Regelung für das gesamte Einrichtungspersonal, also
Personal, das regelmäßig in der Kita tätig ist. Dies sind zum einen, die
tatsächlichen (pädagogischen) Betreuungskräfte. Darüber hinaus sind nun auch
Regelungen für weiteres Einrichtungspersonal (Technisches Personal wie
Hausmeister, Reinigungskräfte, Köche oder FSJler und Praktikanten) und
Zusatzkräfte (bspw. Heilpädagogen für die Einzelförderung) festgelegt. Diese
benötigen nun alle einen ausreichenden Masernschutz und ein eintragsfreies
erweitertes Führungszeugnis.
Betreuungskräfte – die, die in der Einrichtung Kinder bilden,
erziehen, versorgen und betreuen – sind in 4 Gruppen unterteilt. Pädagogische Fachkräfte,
wie bisher klassisch ausgebildete Erzieher, sind sofort voll anerkannt und
uneingeschränkt einsetzbar. Neu ist die Gruppe der Pädagogischen Fachkräfte mit
anderen beruflichen Qualifikationen. Hier wurde ein abschließender Katalog an
Ausbildungs- und Studienabschlüssen erarbeitet und aufgelistet, der nun eine
klare Richtlinie zur Differenzierung bzw. Zuordnung des pädagogischen Personals
bietet. Hier ergibt sich zukünftig also mehr Klarheit für die Träger.
Eine Herausforderung ist aber, dass diese Gruppe eine
Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 100 Unterrichtseinheiten innerhalb von
zwei Jahren absolvieren muss. Dieser Umfang stellt in der Umsetzung eine große
Herausforderung dar. Zudem werden sicherlich standardisierte Lehrgänge
erarbeitet. Hier ist abzuwarten, ob und wie dieser Punkt konkretisiert wird.
Eine weitere Gruppe sind sogenannte anerkannte und gleichwertige Fachkräfte,
die bereits von einer Behörde gemäß entsprechenden Verordnungen eine
Anerkennung oder Gleichwertigkeit mit pädagogischen Fachkräften erhalten haben.
Eine neue Möglichkeit dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, ist der Einsatz von Ergänzungskräften. Diese dürfen
maximal 20 % des Einrichtungspersonals umfassen. Es muss neben einem Masernschutz und einem eintragsfreien
Führungszeugnis nur eine abgeschlossene Berufsausbildung vorgewiesen werden,
nicht aber pädagogische Sachkompetenz. Ergänzungskräfte dürfen keine Gruppen
alleine leiten oder ohne Begleitung Kinder allein betreuen. Sie müssen immer
von einer pädagogischen Fachkraft begleitet werden. Ergänzungskräfte müssen im
Laufe von 2 Jahren 300 Unterrichtseinheiten als Qualifizierungsmaßnahme
absolvieren (statt 100). Nach 5 Jahren kann eine erfahrene Ergänzungskraft auch
höhere pädagogische Aufgaben übernehmen, ist jedoch nie einer pädagogischen
Fachkraft gleichgestellt. Der KITA-Verbund ist auch zukünftig bestrebt, seine
Stellen mit pädagogischen Fachkräften zu besetzen.
Abschließend wurde nochmal klargestellt, dass das MBJS bei der
Personalbemessung davon ausgeht, dass eine Vollzeitstelle mit 40 Std. bemessen
wird. Der Landkreis setzt seit der Reduzierung der Vollarbeitszeit im
öffentlichen Dienst 39 Std. für eine Vollzeitstelle an. Der KITA-Verbund folgte
von Anfang der Empfehlung des MBJS und hält das Personal entsprechend einer 40
Stunden-Bemessung vor.
Herr Simon beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Steinacker nimmt um 18:19 Uhr an der Sitzung teil.
Beispiel Betreuungsmatrix
Alle Einrichtungen haben inzwischen eine mit dem Träger und dem Kita-Ausschuss
abgestimmte Betreuungsmatrix. Die Betreuungsmatrix soll dabei helfen, für alle
die Betreuungssituation transparenter zu veranschaulichen und damit klar ist,
was u. a. in einer Notsituation passiert. Den Ausschussmitgliedern wird eine
Betreuungsmatrix eines kleineren Kindergartens exemplarisch vorgestellt.
Neue Arbeitgebernachweise für Eltern bei Mehrbedarf
Der Arbeitgebernachweis zur Beantragung von längeren Betreuungszeiten
wurde überarbeitet und soll ab Januar an alle Eltern versandt werden, deren
Kinder einen 10-Stunden-Vertrag im Kindergarten bzw. einen 8-Stunden-Vertrag im
Hort haben. Hintergrund ist zum einen die zunehmende Beitragsfreiheit, die
Zunahme an mobilem Arbeiten von zu Hause und die Möglichkeit Wochenkontingente
zu genehmigen. Die Ausschussmitglieder erhalten in der Sitzung einen
Formularentwurf zur Ansicht.
Frau Heilmann möchte gerne wissen, wie viele Eltern das betrifft.
Frau Feser teilt im Nachgang der Sitzung die Zahlen der Kinder mit
überlangen Betreuungsverträgen mit:
Krippenkinder (10 Stunden-Verträge) |
18 von 121 (15 %) |
Kindergartenkinder (10 Stunden-Verträge) |
55 von 272 (20 %) |
Hortkinder (8 Stunden-Verträge) |
29 von 695 (45 %) |
Frau Linke und Frau Kassek begrüßen die Möglichkeit, dass Eltern
Wochenkontingente nutzen können.
Überarbeiteter Vertragstext – Betreuungsvertrag (Hausordnung,
Verpflichtungen der Eltern etc.)
Auch der Textteil der Betreuungsverträge wird überarbeitet. So soll u.
a. Folgendes künftig vertraglich verankert sein:
- die jeweilige Hausordnung der Einrichtungen
- der notwendige Masernschutz
- die jeweilige Konzeption der Einrichtung
- Verhaltenspflichten der Eltern und
Elternbeteiligung
- Erweiterung der möglichen Kündigungsgründe:
mangelnde Beteiligung der Eltern an der Erfüllung des Bildungs- und
Erziehungsauftrages; zerrüttetes Vertrauensverhältnis
Änderung Betriebssatzung – Herausnahme Kindertagespflege – Sitzung
20.02.2024
Die Betriebssatzung soll zum 01.04.2024 geändert werden, da die
Kindertagespflege aus dem Zuständigkeitsbereich des KITA-Verbundes herausfällt.
Eine entsprechende Beschlussvorlage ist für die Sitzung des
KITA-Werksausschusses am 20.02.2024 geplant. Die Änderung der Beitragsordnung
ist nicht vorgesehen, da dies nicht zwingend erforderlich ist.
Stand Erweiterungsbau Hort „Am Hochwald“
Auf Nachfrage hat der KITA-Verbund eine E-Mail vom Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting, erhalten. Den Ausschussmitgliedern wird die
E-Mail von Herrn Ernsting vom 08.11.2023 vorgelesen. Aus ihr geht der zeitliche
Ablauf des Vergabeverfahrens und der damit verbundenen Beauftragung des
Bauhauptgewerks hervor. Mit einer Baufertigstellung ist demnach frühestens im
I. Quartal 2025 zu rechnen.
Alle Ausschussmitglieder sind über die andauernden
Terminverschiebungen und den damit verbundenen immer späteren
Fertigstellungstermin enttäuscht.
Härtefallausgleich
Nach § 59 steht Trägern ein sogenannte Härtefallausgleich zu, wenn am
Stichtag 30.06. die Summe der Ausgleichszahlungen des Landes für entgangene
Elternbeiträge im Jahr 2023, addiert mit den tatsächlichen Elternbeiträgen im
Jahr 2023, niedriger ist, als die Gesamtsumme der Einnahmen für Elternbeiträge
im Jahr 2022 mit Stichtag 30.06.
Die Mehreinnahmen lagen am Stichtag 30.06.2023 insgesamt um rund
85.000 € höher als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Es wurde daher
kein Antrag gestellt. Mit Blick auf die neue Beitragsordnung ab 01.08.2023 wird
eine Antragstellung in 2024 nochmals zu prüfen sein.
Zwischenbericht II/2023
Der
Zwischenbericht wird als Tischvorlage verteilt. Die Erträge erreichen rund 104
% des Planes, die Aufwendungen 98 %. Somit ist zum Stand 30.06.2023 der
Haushalt ausgeglichen. Der Zwischenbericht III/2023 wird den WAK-Mitgliedern
Anfang Dezember zugesandt.