Sitzung: 19.10.2023 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 068/23/1
1) Das
gemeindeeigene Grundstück Zehlendorfer Damm 215 (Alte Hakeburg; Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 13, Flurstück 393, vgl. Anlage 1,
Übersichtskarte) wird in absehbarer Zeit zur Erfüllung kommunaler Aufgaben
nicht benötigt.
2) Für
das Grundstück soll daher ein Erbbaurecht bestellt werden. Die Vergabe des
Erbbaurechts ist an die Bedingungen zu knüpfen, dass die Alte Hakeburg
a)
in einem noch festzulegenden Zeitraum wiederaufgebaut wird, dabei
b)
die denkmalrechtlichen Vorgaben und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
KLM-BP-007 „Altes Dorf“ – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung
des Bebauungsplanes gemäß DS-Nr. 069/23 – eingehalten werden und
c)
die für das Verständnis der Ortsgeschichte interessanten Teile des wiederaufgebauten
Gebäudes mindestens einmal jährlich am bundesweiten Tag des offenen Denkmals
der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung stehen.
3) Der
Bürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren
durchzuführen. Das Ergebnis einschließlich eines entsprechenden Entwurfes des
Erbbaurechtsvertrages und eines Entwurfes für einen Städtebaulichen Vertrag mit
dem verbindlich vorgesehenen Bebauungs-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur
Beratung und Billigung vorzulegen.
Diese
Beschlussvorlage wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt
abgestimmt:
Bauausschuss: 5 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme und
0 Enthaltungen
Kulturausschuss: 3 Ja-Stimmen; 5 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen
Erläuterungsbedarf,
seitens der Verwaltung, gibt es nicht.
Nachfragen
seitens der Finanzausschussmitglieder gibt es ebenfalls keine, da es keine
finanziellen Änderungen gegenüber der letzten Vorlage im Finanzausschuss gibt.
Herr
Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 068/23/1 zur Abstimmung.
Die
Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 068/23/1 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 5
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.