Sitzung: 08.01.2024 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 122/23
Herr Lutter: Bei diesem Verfahren geht es um ein
Grundstück im sogenannten TIW-Gebiet, Celsius/ Ecke Pascalstraße. Nach
Durchführung der nötigen Verfahrensschritte soll das B-Plan-Änderungsverfahren
nun abgeschlossen werden. Auslöser für das Verfahren war die Auskunft der
Unteren Bauaufsichtsbehörde, dass die vom Eigentümer inzwischen beabsichtigten
Nutzungen (Anlagen für gesundheitliche Zwecke) planungsrechtlich bisher nicht
zulässig sind.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Krüger, Frau Sahlmann, Herr Fiehler
Diskussionspunkte:
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Der
Lärm der Bundesautobahn und der bereits ansässigen Gewerbebetriebe, zum
Beispiel ein Fuhrunternehmen und eine Dachdeckerei, beeinträchtigen die
angestrebte künftige Nutzung. Muss im Falle der Baugenehmigung für soziale und
gesundheitliche Anlagen das bereits ansässige Gewerbe mit Einschränkungen
rechnen? Ist nur eine Tagesklinik angedacht oder wird es auch Übernachtungen
geben? Wie wird es sein, wenn es zu Beschwerden wegen Lärms des ansässigen
Gewerbes kommt?
-
Hat
die Änderung Auswirkung auf die bestehenden B-Pläne?
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Die
Untere Denkmalschutzbehörde verweist in ihrer Stellungnahme auf ein Boschwerk
in Dreilinden und ein umfangreiches Bodendenkmal. Wie weit reicht das, räumlich
gesehen?
Antworten:
-
Seitens
des Eigentümers sind, soweit bisher bekannt, unterschiedliche Nutzungen im
Bereich gesundheitliche Anlagen geplant. So ist z. B. eine Tagesklinik
vorgesehen, in der auch Übernachtungen der Patienten möglich wären. Im
Bebauungsplan wurden verschiedene Baugebiete festgesetzt und jedem ein Lärmkontingent
zugeordnet, also eine bestimmte Menge an Lärm, die dort emittiert und anderswo
ankommen darf. So sind auch die bisherigen Baugenehmigungen erteilt worden. Von
den genehmigten Gewerbebetrieben darf nicht mehr Lärm ausgehen als genehmigt,
auch die Betriebszeiten sind festgelegt. Darüber hinaus gehende Anforderungen
werden vom Eigentümer dieses Grundstücks bei der Ausführungsplanung für sein
Gebäude zu berücksichtigen sein.
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Die
B-Plan-Änderung hat keine Auswirkungen auf das angrenzend bestehende Bauplanungsrecht.
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Weite
Teile des heutigen TIW-Gebietes wurde während der Nazi-Zeit von der Dreilinden
Maschinenbau GmbH, einer Tochter der Fa. Bosch, genutzt. Deren im Boden noch
vorhandenen Überreste sind als Bodendenkmal geschützt. Auf einem Grundstück im
TIW-Gebiet, genutzt von einem ortsansässigen Tiefbauunternehmen, gibt es einen
oberirdisch sichtbaren ehemaligen Zugang zu umfangreichen unterirdischen
Anlagen. Alle aufgefundenen Anlagen wurden im Zusammenhang mit der
durchgeführten Altlastenbeseitigung dokumentiert.
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 1
Enthaltungen – Mehrheitlich empfohlen