Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Lutter: Bei diesem Verfahren geht es um ein Grundstück im sogenannten TIW-Gebiet, Celsius/ Ecke Pascalstraße. Nach Durchführung der nötigen Verfahrensschritte soll das B-Plan-Änderungsverfahren nun abgeschlossen werden. Auslöser für das Verfahren war die Auskunft der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dass die vom Eigentümer inzwischen beabsichtigten Nutzungen (Anlagen für gesundheitliche Zwecke) planungsrechtlich bisher nicht zulässig sind.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Krüger, Frau Sahlmann, Herr Fiehler

 

Diskussionspunkte:

-        Der Lärm der Bundesautobahn und der bereits ansässigen Gewerbebetriebe, zum Beispiel ein Fuhrunternehmen und eine Dachdeckerei, beeinträchtigen die angestrebte künftige Nutzung. Muss im Falle der Baugenehmigung für soziale und gesundheitliche Anlagen das bereits ansässige Gewerbe mit Einschränkungen rechnen? Ist nur eine Tagesklinik angedacht oder wird es auch Übernachtungen geben? Wie wird es sein, wenn es zu Beschwerden wegen Lärms des ansässigen Gewerbes kommt?

-        Hat die Änderung Auswirkung auf die bestehenden B-Pläne?

-        Die Untere Denkmalschutzbehörde verweist in ihrer Stellungnahme auf ein Boschwerk in Dreilinden und ein umfangreiches Bodendenkmal. Wie weit reicht das, räumlich gesehen?

 

Antworten:

-        Seitens des Eigentümers sind, soweit bisher bekannt, unterschiedliche Nutzungen im Bereich gesundheitliche Anlagen geplant. So ist z. B. eine Tagesklinik vorgesehen, in der auch Übernachtungen der Patienten möglich wären. Im Bebauungsplan wurden verschiedene Baugebiete festgesetzt und jedem ein Lärmkontingent zugeordnet, also eine bestimmte Menge an Lärm, die dort emittiert und anderswo ankommen darf. So sind auch die bisherigen Baugenehmigungen erteilt worden. Von den genehmigten Gewerbebetrieben darf nicht mehr Lärm ausgehen als genehmigt, auch die Betriebszeiten sind festgelegt. Darüber hinaus gehende Anforderungen werden vom Eigentümer dieses Grundstücks bei der Ausführungsplanung für sein Gebäude zu berücksichtigen sein.

-        Die B-Plan-Änderung hat keine Auswirkungen auf das angrenzend bestehende Bauplanungsrecht.

-        Weite Teile des heutigen TIW-Gebietes wurde während der Nazi-Zeit von der Dreilinden Maschinenbau GmbH, einer Tochter der Fa. Bosch, genutzt. Deren im Boden noch vorhandenen Überreste sind als Bodendenkmal geschützt. Auf einem Grundstück im TIW-Gebiet, genutzt von einem ortsansässigen Tiefbauunternehmen, gibt es einen oberirdisch sichtbaren ehemaligen Zugang zu umfangreichen unterirdischen Anlagen. Alle aufgefundenen Anlagen wurden im Zusammenhang mit der durchgeführten Altlastenbeseitigung dokumentiert.

 


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – Mehrheitlich empfohlen