Sitzung: 11.01.2024 Finanzausschuss
Herr
Templin stellt nachfolgende Fragen, die er im Nachgang nochmals schriftlich an
die Kämmerei versenden wird.
1.
Im
§ 73 Punkt 2 der Kommunalverfassung Land Brandenburg werden
Verpflichtungsermächtigungen geregelt. Wir sieht es bei der Maßnahme Neubau Feuerwehr
mit der Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2028 aus. Der Haushalt 2024 weist in
der mittelfristigen Planung nur Finanzmittel in Höhe von 3,2 Mio EUR Ende 2027 aus
und die Verpflichtungsermächtigung ist über 5 Mio EUR. Wie sieht die
Finanzierung in 2028 ohne Kredit aus?
2.
Im
§ 14 KomHKV geht es um die Planungsansätze. Hier stellt sich die Frage beim
Errichtungsbeschluss Neubau Feuerwehr, wo sind die Abschreibungen des
bestehenden Gebäudes der Feuerwehr, das im Jahr 2025 abgerissen werden soll, im
Haushalt im Jahr 2025 dargestellt?