Herr Templin stellt nachfolgende Fragen, die er im Nachgang nochmals schriftlich an die Kämmerei versenden wird.

1.     Im § 73 Punkt 2 der Kommunalverfassung Land Brandenburg werden Verpflichtungsermächtigungen geregelt. Wir sieht es bei der Maßnahme Neubau Feuerwehr mit der Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2028 aus. Der Haushalt 2024 weist in der mittelfristigen Planung nur Finanzmittel in Höhe von 3,2 Mio EUR Ende 2027 aus und die Verpflichtungsermächtigung ist über 5 Mio EUR. Wie sieht die Finanzierung in 2028 ohne Kredit aus?

2.     Im § 14 KomHKV geht es um die Planungsansätze. Hier stellt sich die Frage beim Errichtungsbeschluss Neubau Feuerwehr, wo sind die Abschreibungen des bestehenden Gebäudes der Feuerwehr, das im Jahr 2025 abgerissen werden soll, im Haushalt im Jahr 2025 dargestellt?