Sitzung: 22.01.2024 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 123/23
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) die
1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche
Flur 1, Flurstück 4537 (Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2) als Satzung.
2.
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Der
Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 123/23 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 22.02.2024 zu setzen.