Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.   Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537 (Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2) als Satzung.

2.   Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537

·       1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“  für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 123/23 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 123/23:

Die DS-Nr. 123/23 wird mehrheitlich beschlossen.