Sitzung: 22.08.2011 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 130/11
Der Jahresüberschuss in Höhe von 165.085,00 € ist
wie folgt zu verwenden:
1.) 10 % des Jahresüberschusses (16.508,50
€) sind satzungsgemäß in die Rücklagen einzustellen.
2.) 90
% des Jahresüberschusses (148.576,50 €) sind in die sonstigen Rücklagen
einzustellen.
→ Dem
Beschlussvorschlag der DS-Nr. 130/11 wird einstimmig zugestimmt.