Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Jahresüberschuss in Höhe von 165.085,00 € ist wie folgt zu verwenden:

 

1.)        10 % des Jahresüberschusses (16.508,50 €) sind satzungsgemäß in die Rücklagen einzustellen.

2.)        90 % des Jahresüberschusses (148.576,50 €) sind in die sonstigen Rücklagen einzustellen.


         Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 130/11 wird einstimmig zugestimmt.