Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1

Der geprüfte Jahresabschluss 2010, mit seinen Anlagen, durch den Hauptverwaltungsbeamten festgestellt am 14. Oktober 2011, wird gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen.

 

 

Anlagen

1.    Jahresabschluss 2010 mit seinen Anlagen

2.    Prüfbericht

3.    Stellungnahme des Hauptverwaltungsbeamten

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert. Die Kämmerin, Frau Grohs, präsentiert noch einmal den Jahresabschluss.

Ø       Frau Sahlmann bedankt sich im Namen der Gemeindevertretung bei Frau Grohs und den Mitarbeitern der Kämmerei für die gute geleistete Arbeit.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 156/11 beteiligt sich:

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Ich halte die Ausweisung der Vermögensschuldenlage und der Finanzlage in den Entwicklungsgebieten für fehlerhaft. Diese Fehlerhaftigkeit hat zur Wirkung, dass man hier in dieser Vertretung schwer die tatsächliche Situation in diesen Entwicklungsbereichen erkennen kann. Im Beteiligungsbericht ist ausgewiesen, dass die Gemeinde eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 3 Mio. Euro gegenüber der P & E hat hinsichtlich des Entwicklungsgebietes „Wohnen und Arbeiten“. Das ist der Fehlbetrag, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist. Gibt es irgendwo anders eine Rückstellung in Höhe von 3 Mio. Euro, die diese Zahlungsverpflichtung der Gemeinde sichert?

 

 

Kämmerin Frau Grohs

Meiner Kurzdarstellung konnten Sie entnehmen, dass ich die Aktiv- und die Passivseite berücksichtigt habe. Wir haben die aus den Entwicklungsgebieten erwachsenen Verbindlichkeiten mit eingebucht in die Bilanz. Das war bereits zur Eröffnungsbilanz so und ist entsprechend zu den Jahresabschlüssen immer aktuell berücksichtigt worden, auf Grund der aktuellen Kosten- und Finanzierungspläne sowie von der Abrechnung der P & E.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Wie ist diese Zahlungsverpflichtung, die die Gemeinde hat, abgesichert und ausgewiesen in der Bilanz?

 

 

Kämmerin Frau Grohs

In der Bilanz, Herr Dr. Nitzsche, sind Verbindlichkeiten ausgewiesen, dementsprechend sind natürlich keine Rückstellungen ausgewiesen, Zahlungsverpflichtungen die in den künftigen Jahren dementsprechend abgedeckt werden müssen.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Sie haben also diese Verbindlichkeiten gegenüber der P & E ausgewiesen?

 

 

Kämmerin Frau Grohs

Ja.

 

 

Herr Dr. Nitzsche zu Protokoll

Auf Grund der fehlerhaften Darstellung kann ich dieser Bilanz nicht zustimmen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 156/11 beteiligen sich:

Herr Burkardt

Herr Dr. Nitzsche

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 156/11:

Die DS-Nr. 156/11 wird mehrheitlich beschlossen.