Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

1.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 19.09.2011 gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“

2.    Entwurf textliche Festsetzungen (TF) Nr. 6 (Stand: 19.09.2011) und TF Nr. 6 der zurzeit rechtswirksamen Fassung

3.    Begründung, Stand 19.09.2011

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

Ø     Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Herr Dr. Nitzsche und Herr Grützmann befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 145/11 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 145/11 beteiligt sich:

 

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Ist dies ein B-Plan, in dem Mobilfunkantennen bereits ausgeschlossen sind? Wenn nicht, dann gilt hier der Beschluss der Gemeindevertretung, der beinhaltet, dass jeder B-Plan, der neu angelegt wird in einem reinen Wohngebiet, den Ausschluss von Mobilfunkanlagen enthalten muss.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 145/11:

Die DS-Nr. 145/11 wird einstimmig beschlossen.

 

 

Persönliche Erklärung von Frau Dr. Kimpfel

Ich bitte den Bürgermeister zu Protokoll zu geben, dass der Ausschluss der Mobilfunkanlagen entsprechend des Gemeindevertreterbeschlusses in die Drucksache mit aufgenommen wird.

 

 

Ø     Herr Warnick führt aus, dass das jetzt nicht mehr möglich ist, da die Abstimmung zur DS-Nr. 145/11 bereits durchgeführt wurde.