Sitzung: 03.11.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: DS-Nr. 145/11
1. Der Entwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“ sowie die Begründung
werden in der vorliegenden Fassung vom 19.09.2011 gebilligt.
2. Der Entwurf und die
Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu
machen.
3. Den berührten Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
4. Das Änderungsverfahren
wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Anlagen
1. Geltungsbereich 1.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d „Eigenherdsiedlung Nord“
2. Entwurf textliche
Festsetzungen (TF) Nr. 6 (Stand: 19.09.2011) und TF Nr. 6 der zurzeit
rechtswirksamen Fassung
3. Begründung, Stand
19.09.2011
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
Ø Nach § 22 BbgKVerf fühlen
sich Herr Dr. Nitzsche und Herr Grützmann befangen und nehmen nicht an der
Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 145/11 teil.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 145/11 beteiligt sich:
Herr
Lippoldt zu Protokoll
Ist dies ein B-Plan, in dem Mobilfunkantennen
bereits ausgeschlossen sind? Wenn nicht, dann gilt hier der Beschluss der
Gemeindevertretung, der beinhaltet, dass jeder B-Plan, der neu angelegt wird in
einem reinen Wohngebiet, den Ausschluss von Mobilfunkanlagen enthalten muss.
Abstimmung zur DS-Nr.
145/11:
Die
DS-Nr. 145/11 wird einstimmig beschlossen.
Persönliche
Erklärung von Frau Dr. Kimpfel
Ich bitte den Bürgermeister zu Protokoll zu
geben, dass der Ausschluss der Mobilfunkanlagen entsprechend des
Gemeindevertreterbeschlusses in die Drucksache mit aufgenommen wird.
Ø
Herr
Warnick führt aus, dass das jetzt nicht mehr möglich ist, da die Abstimmung zur
DS-Nr. 145/11 bereits durchgeführt wurde.