Sitzung: 03.11.2011 Gemeindevertretung
1.
Herr Hartig,
Eichhörnchenweg 40
1.1.
Meine Frage bezieht sich
auf Presseartikel aus MAZ und PNN vom 01.11. und 02.11.2011 zum Ausbau des
Radweges am Weinberggymnasium. Vor vier bis fünf Jahren hat sich die
Gemeindevertretung damit ausgiebig befasst und diejenigen, die heute verlangen,
dass dieser Weg ausgebaut wird, haben damals den Ausbau verhindert. Die
damaligen Vorschläge zum Ausbau waren gut, heute ist nur noch ein Fußweg
vorgesehen. Welche Baumaßnahmen werden dort konkret durchgeführt und wann
werden sie beginnen?
Bürgermeister
Herr Grubert
Auf der heutigen Tagesordnung steht ein
Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zum Gehwegausbau in der Straße Am
Weinberg. Er betrifft verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen, da der Gehweg
sowohl auf der östlichen, als auch auf der westlichen Seite erneuert werden
soll, so dass ich dem Beschluss jetzt nicht vorgreifen kann. Der Straßenausbau
steht heute nicht auf der Tagesordnung. Zu Ihrer Anmerkung, dass ein Ausbau vor
fünf Jahren abgelehnt wurde, kann ich nichts sagen. Grundsätzlich sind
Verwaltung und Gemeindevertretung aber bestrebt, eine Schulwegsicherung in
allen Bereichen zu erreichen, wie bei anderen Schulen auch. Wenn der heutige
Beschlussvorschlag angenommen wird, ist das ein erster Schritt dahin.
Herr
Lippoldt, FDP-Fraktion
Herrn Hartig in seinem Votum zu unterstützen,
liegt mir sehr am Herzen. 2008 wurde in der Gemeindevertretung beschlossen, ein
komplettes Schulwegsicherungsprogramm am Weinberg durchzuführen. Was davon
übrig bleibt, Sie werden es nachher sehen, ist ein lächerlicher Torso. Vielen
Dank Herr Hartig.
2.
Frau Blana, Goethestraße
13
2.1.
Ist den
Gemeindevertretern bekannt, dass es Probleme gibt im Zusammenhang mit dem Bau
barrierefreies Wohnen? Bei Einsicht in die Bauunterlagen ist aufgefallen, dass
im Punkt 2.2 steht, dass die Flächen, die für diese Baumaßnahme genutzt werden
sollen, brach liegen und eine gärtnerische Nutzung nicht mehr durchgeführt
wird. Das stimmt so nicht, denn ein Teil der Fläche ist seit 1945 genutztes
Hausgartenland, der dort wohnenden Mieter. Es gibt einen vertraglichen Anspruch
der Mieter auf die Nutzung der Hausgärten und der Wäschetrockenplätze. Das
alles wäre gefährdet, wenn der Bau wie geplant durchgeführt wird. Gespräche mit
dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung sind bereits
geführt und Briefe an die Fraktionsvorsitzenden sind versandt worden. Ich bitte
sie, auch im Namen meiner Mitbewohner, die Planung noch einmal zu überprüfen.
Herr
Dr. Klocksin, Vorsitzender des Bauausschusses
Sehen Sie es uns bitte nach, dass heute keine
abschließende Stellungnahme ergehen kann, aber die Verwaltung muss auch die
Gelegenheit haben, etwas vorzubereiten. In der nächsten Sitzung des
Bauausschusses am 14. November 2011 wird das Thema behandelt, dann können
weitere Aussagen getroffen werden.
Frau von Törne, Vorsitzende der Fraktion BIK
Die Fraktion BIK hat keinen Brief erhalten. Wir
sind zwar nur eine kleine Fraktion, aber es wäre schön, wenn wir das Schreiben
auch bekommen könnten.
3.
Herr Wittschorek,
Drachensteig 25
3.1.
Im Moment ist es sehr
schwierig, zu Fuß oder mit dem Rad die Grundschule auf dem Seeberg zu
erreichen. Es gibt einen Beschluss der Gemeindevertretung aus der letzten
Sitzung den Ausbau der zukünftigen Schopfheimer Allee zu vertagen und nach
neuen Lösungen zu suchen. Welche Konsequenzen hat das für die Beleuchtung in
dieser Straße? Die Eltern können ihre Kinder in der dunklen Jahreszeit nicht
alleine diese Straße entlang gehen lassen. Was wird sein, wenn die Verzögerung
des Ausbaus sich noch über einen längeren Zeitraum hinzieht?
3.2.
Ist geplant, zwischen
Rathausmarkt und Hohe Kiefer einen sicheren Fußgängerüberweg über die
Förster-Funke-Allee einzurichten? Viele Kinder aus dem Wohngebiet gegenüber des
Rathausmarktes nutzen diesen Weg als Schulweg.
Bürgermeister
Herr Grubert
zu
3.1.
Wie Sie richtig ausgeführt haben, ist der
Beschlussvorschlag zum Ausbau der Schopfheimer Allee in der letzten Sitzung
abgelehnt worden. Rechtlich stellt sich die Situation so dar, dass die Gemeinde
Kleinmachnow, dadurch, dass keine Einigung mit der BBIS zustande kam und die
Ablehnung des Beschlusses erfolgte, nicht Eigentümer der Fläche ist. Mit der
BBIS werden zurzeit Verhandlungen geführt. Wenn wir eine Einigung mit der BBIS
erzielen und einen neuen Beschlussvorschlag einbringen, wird das aber
frühestens im Januar 2012 möglich sein. Für den Winter 2011/2012 wird es leider
noch keine Lösung geben.
zu
3.2.
In Höhe des Rathausmarktes wurde ein
Fußgängerüberweg über die Förster-Funke-Allee beantragt und eine Genehmigung in
Aussicht gestellt. Eine weitere Genehmigung für einen Fußgängerüberweg in
Richtung Hohe Kiefer halte ich für schwierig, auch wenn viele Kinder die Straße
queren, um zur Schule zu kommen. In Zukunft sollten die Kinder den gesicherten
Fußgängerüberweg am Rathausmarkt benutzen.
4.
Herr Weis, Mittebruch 2
4.1.
Die Weihnachtszeit rückt
langsam näher und üblicherweise gehen ja auch bei der Verwaltung manchmal
Geschenke etc. ein. Gerade erst hat ein schönes Fest zum 20jährigen Bestehen
des Bauhofs stattgefunden.
Welche Regelung gibt es in der Gemeinde Kleinmachnow zu
Sponsoring und Festen? Hintergrund meiner Frage: Der Korruptionsbeauftragte des
Landkreises hat unter der Drucksache 2011-387 umfangreich dargelegt, welche
Möglichkeiten es gibt, durch Satzung o. ä. dafür zu sorgen, dass keine
Geschenke angenommen werden und das Anfüttern von Entscheidungsträgern
vermieden wird.
Inwieweit werden Geschenke oder Essen, gerade zur
Weihnachtszeit, von der Verwaltung angenommen bzw. wie wird es gehandhabt?
Inwieweit wird Sponsoring durch die Gemeinde oder
gemeindeeigene Betriebe, inklusive Bauhof, ausgeführt?
In welchen Größenordnungen erfolgt das in diesem Jahr?
Gibt es Überlegungen, diesbezüglich auch im Ältestenrat bzw.
in der Verwaltung eine Neuordnung der Geschäftsordnung u. ä. anzustreben, wie
es der Landkreis jetzt gemacht hat, damit Gemeindevertreter gehalten sind,
entsprechend in den Gremien darauf zu achten, dass bestimmte nett gemeint
Dienstleistungen nicht durchgeführt werden?
Bürgermeister Herr Grubert
Für die Verwaltung gibt es eine Dienstanweisung,
wie mit Geschenken umzugehen ist. Ich rate jedem Mitarbeiter keine Geschenke
anzunehmen und tue es selbst auch nicht. Wenn ich Geschenke bekomme z. B. vom
Seniorenverbund, gebe ich sie ab, sie werden dann bei nächster Gelegenheit im
offiziellen Rahmen weiterverschenkt z. B. Gutscheine. Ich wurde auch während
meiner bisherigen Amtszeit nie zum Essen eingeladen, habe selber aber einen
kleinen Repräsentationsfonds, für den Fall, dass ich Gäste zum Essen einlade.
Anmerkung
von Herrn Weis:
Es ist sehr löblich, wenn Sie keine Geschenke
annehmen. Es ging mir aber mehr um die Mitarbeiter der Verwaltung, wie es da
gehandhabt wird.
Bürgermeister Herr Grubert
Wie bereits ausgeführt, gibt es für die
Mitarbeiter eine Dienstanweisung, wie mit Geschenken umzugehen ist. Ich hatte
bisher nie das Gefühl, dass diese Dienstanweisung von Mitarbeitern missachtet
wird. Die Fragen werden mit Verweis auf die Dienstanweisung durch die
Verwaltung noch einmal schriftlich beantwortet.
Zum Thema Sponsoring muss ich leider sagen, dass
ich den weiteren Sinn der Frage nicht ganz verstanden habe. Grundsätzlich muss
man mit Sponsoring sehr vorsichtig umgehen und sich das genau überlegen. Ich
weiß nicht, warum Sie diese Frage stellen.
Herr Weis:
Der
Korruptionsbeauftragte empfiehlt Verwaltungen, Sponsoring abzulehnen. Wenn
Sponsoring stattfindet, z. B. durch gemeindeeigene Gesellschaften, den Bauhof
o. ä. Externe, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung zu tun haben, dass man
das in den Haushalt einstellt. Herr Eggert wird sicherlich später noch einen
kurzen Bericht geben. Vielleicht kann er darauf antworten.
Bürgermeister
Herr Grubert.
Die
Fragen werden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.
Vorsitzender
der Gemeindevertretung Herr Warnick
Bisher haben wir uns im Ältestenrat und im
Vorstand der Gemeindevertretung mit diesem Thema nicht beschäftigen müssen, da
es keine Notwendigkeit dafür gab. In einer der nächsten Vorstandssitzungen
können wir gerne darüber sprechen, ob es in irgendeiner Weise Handlungsbedarf
geben sollte.
Herr
Musiol, Vorsitzender der Fraktion WIR und Mitglied im Werksausschuss Bauhof
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist nicht
Mitglied im Werksausschuss Bauhof. Wir haben uns in Verbindung mit dem Jahresabschluss
des Bauhofes auch mit Sponsoring beschäftigt. Es gab eine Prüfung und einen
Sachstandsbericht, der sicherlich öffentlich einsehbar ist. Es gibt im Moment
dort keinen Anlass zur Kritik.
Herr
Dr. Klocksin, Vorsitzender der Fraktion SPD/PRO
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der
Korruptionsbeauftragte des Landkreises Empfehlungen abgegeben, auf kommunaler
Ebene entsprechende Regelungen in die Geschäftsordnungen aufzunehmen. Herr
Vorsitzender, ich würde das gerne zum Anlass nehmen und anregen, dass der
Bericht des Korruptionsbeauftragten an die Gemeindevertreter ausgereicht wird.
Die Frage der Anpassung der Geschäftsordnung entsprechend dieser Empfehlung
sollte zum Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates gemacht werden.
Hinweis von Herrn Weis:
Es gibt
noch eine separate Antwort auf ein Schreiben von dem Herrn Abgeordneten Köhler
im Kreistag, dass den Fraktionsmitgliedern des Kreistages spätestens in 14
Tagen vorliegt. Dieses Schreiben kann man dann auch noch hinzuziehen.
Herr
Templin, Fraktion BIK
Zur Empfehlung von Herrn Dr. Klocksin möchte ich
sagen, wer das nicht abwarten kann, hat die Möglichkeit, auf der Internetseite
unserer Bürgerinitiative den Bericht downzuloaden.
5.
Herr Bollens, Uhlenhorst 18
5.1.
Durch den Uhlenhorst
fahren weiterhin Schwerlastverkehr und Tanklastverkehr mit Gefahrengut mit
überhöhter Geschwindigkeit. Die beidseitigen Parkmöglichkeiten machen es
teilweise nicht möglich, die Straße ungehindert zu durchfahren wie es auch
Müllabfuhr und Krankenwagen bereits passiert ist. Am Sonntag um 21:30 Uhr
musste ein Tanklastzug rückwärts aus dem Uhlenhorst wieder herausfahren. Ich
möchte nicht daran denken was passiert wäre, wenn der Fahrer einen Fehler
gemacht hätte.
Warum möchten Sie den Beschluss den die Gemeindevertretung
zur Tonnagebegrenzung gefasst hat wieder aufheben und die
Einbahnstraßenregelung somit wieder zu verzögern?
Ist der Uhlenhorst überhaupt für einen Schwerlastverkehr von
40 Tonnen ausgelegt?
Ihre Argumentation, eine Tonnagebegrenzung nicht für einzelne
Straßen, sondern im Gesamtkonzept umzusetzen, kann ich verstehen. Im
Gesamtkonzept wird ganz bestimmt der Uhlenhorst nicht die Durchfahrtsstraße für
den Schwerlastverkehr werden. Somit könnte man dieses Gefahrenpotenzial schon vor
dem Gesamtkonzept lösen. Im Hauptausschuss am 24. Oktober haben Sie sich dafür
ausgesprochen, dass bei einer Einbahnstraßenregelung das beidseitige Parken
untersagt wird, da beidseitiger Radverkehr möglich ist. Das ist ganz bestimmt
ein Ansatz, der die Sicherheit der Radfahrer bzw. aller Verkehrsteilnehmer im
Uhlenhorst unterstützt.
Im September 2011 hatten Sie den Anwohnern die
Einbahnstraßenregelung zugesagt. Wann wird diese umgesetzt?
Bürgermeister Herr Grubert
Mit der Genehmigung der Einbahnstraßenregelung
ist in Kürze zu rechnen. Die Prüfung hinsichtlich des gegenläufigen Radverkehrs
und inwieweit dann ein Parkverbot ausgesprochen werden muss, wird
zurückgestellt und durch die Untere Verkehrsbehörde geprüft. Der Beschluss, die
Tonnagebegrenzung aufzuheben, ist in den Umweltausschuss verwiesen worden. Dort
wird ein Tonnagekonzept für Kleinmachnow erarbeitet.
Nachfrage von Herrn Bollens
Können Sie mir das Zeitfenster für „in Kürze“
etwas näher beschreiben?
Bürgermeister Herr Grubert
Ich
denke, in den nächsten zwei bis drei Wochen.
Herr
Lippoldt, FDP-Fraktion
Das Tonnagekonzept, von dem hier die Rede ist,
hat die Gemeindevertretung längst einstimmig beschlossen auf Empfehlung der
Lokalen Agenda. Im Leitbild für ein nachhaltiges Kleinmachnow heißt es nach dem
Beschluss des vorigen Jahres, nicht mehr als 3,5t. Im September 2010 hat diese
Gemeindevertretung mit großer Mehrheit die Verkehrsregelung für den Uhlenhorst
beschlossen und der Bürgermeister setzt es nicht um. So etwas geht nicht. Diese
Gemeindevertretung ist offensichtlich nicht Willens und in der Lage, dem
Bürgermeister dies deutlich zu machen. Wenn wir uns bei der Kommunalaufsicht
beschweren würden, können sie bei der Verbindung die besteht, sich ausmalen,
was das für Folgen hat. Das Faktum ist, so wie der Bürgermeister mit Anträgen
der Gemeindevertretung umgeht, ist rechtswidrig.
Frau
Sahlmann
Da der Antrag bereits vor über einem Jahr
fraktionsübergreifend beschlossen wurde, ist die Zeit natürlich bedauerlich
lang. Das der gleiche Antrag jetzt noch einmal im Umweltausschuss behandelt
wird, tut mir sehr leid. In dieser Zeit hätte man schon früher zu einem
Resultat kommen müssen. Andererseits war der Bürgermeister ja aktiv und manche
Dinge dauern offensichtlich bei den Behörden länger als man denkt. Es bleibt zu
hoffen, dass wir in einer eigenen Verkehrsbehörde in Kleinmachnow engagierte
Mitarbeiter haben werden, so dass wir bestimmte Dinge im Verkehrsrecht wie
Tempo 30, Begrenzung der Tonnage oder Einbahnstraße mit Gegenrichtung Fahrrad
frei, schneller durchsetzen können.
6.
Herr Dr. Casperson, Am
Hochwald 27
6.1.
Am 27. Oktober 2010 habe
ich an die Gemeindeverwaltung einen Brief betreffend die alten Eichen im
Bäketal geschrieben. Gestern habe ich die Antwort erhalten, die allerdings mehr
Fragen aufwirft als sie Auskunft gibt. Tatsache ist, dass an der alten Eiche
ein größerer Ast abgesägt wurde. Ich habe mich daraufhin mit der zuständigen
Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt, die ihre
Verwunderung zum Ausdruck brachte. Sie gab mir die Auskunft, dass eine
Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Kleinmachnow sich mit der Unteren
Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt hat. Die Untere Naturschutzbehörde hat
empfohlen, als erstes ein Gutachten über die Bäume anzufertigen und nach
Vorlage dieses Gutachtens gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde darüber
zu befinden, was an den Bäumen zu ändern ist. Weiterhin wurde empfohlen, den
Umweltausschutz mit einzubinden. Das Abschneiden der Äste ist ohne Wissen und
ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt, was einen unzulässigen
Eingriff in ein Naturschutzgebiet darstellt. Dieser große Ast, der an der Eiche
abgeschnitten wurde, ist nicht bruchgefährdet gewesen. Nach der Entfernung des
Astes wurde der Weg gesperrt.
Warum wurde der Weg gesperrt, wenn die Gefahr beseitigt
worden war?
Warum wurde nach dem
Abschneiden noch ein Gutachter bestellt?
Dieser Ast, der zudem noch unsachgemäß abgesägt wurde, ist in
einer Veröffentlichung von Bildern aus den Jahren 1939, 1952 und 1992 zu sehen.
1939 war der Ast schon nicht mehr sehr vital; er ist wohl trocken geworden.
Wenn man sich aber die Schnittstelle anschaut, sieht man, dass das Holz intakt
ist und keine Vermorschung oder ein Pilz zu sehen ist. 2004 wurde nach einem
Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt, dass der Wanderweg
aus dem Kronenbereich herausgenommen und verlegt wird. Dieser Ast, der damals
diese Aktion in Bewegung gesetzt hat, ist jetzt abgeschnitten worden, obwohl er
keine Gefahr mehr für den Wanderweg dargestellt. Warum? Des Weiteren bitte ich
darum, dass die Person, die den Ast unsachgemäß entfernt hat, zur Verantwortung
gezogen wird.
Frau Neidel, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist
Totholz entlang des Wanderweges 5 – Fontaneweg – an elf Eichen entfernt worden.
In dem speziellen Fall geht es um die zwei Alteichen (Eiche 430 und Eiche 454),
die schon zu DDR-Zeiten ein Naturdenkmal darstellten. Durch den Hinweis einer
Anwohnerin, dass für ihr Grundstück eine Gefahr besteht, wurde die Verwaltung
im August vor Ort tätig. Es wurde erkannt, dass das Privatgrundstück durch eine
Asteinkürzung gesichert werden muss. In diesem Zusammenhang wurde eine Verkehrsschau
entlang des Weges durchgeführt. So eine Verkehrsschau wird in regelmäßigen
Abständen auf Wanderwegen durchgeführt. Die Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr
dienen, also Verkehrssicherungsmaßnahmen darstellen, wurden aufgenommen. In
diesem Fall Totholzentfernung und Einkürzung eines Astes zum Privatgrundstück.
Die Untere Naturschutzbehörde wurde frühzeitig mit einbezogen. Frau Otto war
vor Ort und konnte leider keine Ratschläge geben, aber eine Klärung in ihrer
Behörde herbeiführen. Auch die Vorgesetzte von Frau Otto, Frau Dr. Wichmann,
war von Anfang mit einbezogen. Die Maßnahmen, die bisher durchgeführt wurden,
waren Verkehrssicherungsmaßnahmen. Ziel von Verwaltung, Unterer
Naturschutzbehörde und Bürgern ist, die Alteichen zu erhalten und den Wanderweg
sicher benutzbar zu machen. Es ist ein Gutachten bei dem öffentlich bestellten
Sachverständigen Marco Wäldchen beauftragt worden, der auch bei der Unteren
Naturschutzbehörde einen guten Ruf genießt. Die Firma, die die
Totholzentfernung und die Asteinkürzung vorgenommen hat, ist auch bekannt. Es
ist die Firma Baum & Landschaft. Eine Fachfirma, die in Kleinmachnow schon
öfter tätig war und Anerkennung genießt.
Herr
Grützmann, Fraktion WIR
Für mich
ist dieser Vorgang von der Verwaltung angeordneter Vandalismus.
7.
Herr Malcher, Uhlenhorst
16
7.1.
Das in Kürze der
Uhlenhorst als Einbahnstraße eingerichtet wird, ist sehr schön. Es kommt uns
Anwohnern aber auch darauf an, wie der Rahmen für diese Einbahnstraße gestaltet
wird. Wenn beidseitiges Parkverbot eingerichtet wird, wird der Uhlenhorst eine
Rennstrecke. Tempo 30 wird ohnehin viel zu selten kontrolliert. Gegenläufiger
Radverkehr ist für die Anwohner unerlässlich, um in Richtung Berlin und Teltow zu
kommen oder in Kleinmachnow zu fahren. Beidseitiges Parkverbot und
gegenläufigen Radverkehr kann man nicht gegeneinander ausspielen. Eine
Tonnagebegrenzung ist für die Anwohner ebenfalls unerlässlich und die kann die
Gemeinde mit einem vorgegebenen Verfahren ganz alleine durchsetzen. Im Sinne
der Anwohner und der Verkehrssicherheit ist es nach wie vor erforderlich, dass
es so umgesetzt wird, als ersten Schritt für ein Gesamtkonzept zur
Tonnagebegrenzung in Kleinmachnow.
Mit welchen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass in den
Tempo 30-Abschnitten wirklich Tempo 30 gefahren wird und nicht ständig zu
schnell? Müssen auch bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um ein Schnellfahren
zu verhindern? Was tut die Gemeinde, um dieses endlich umzusetzen?
Bürgermeister Herr Grubert
Der Beantwortung der Anfrage von Herrn Bollens
gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Einbahnstraßenregelung ist
beantragt, zunächst ohne Parkverbot und gegenläufigen Radverkehr. Die weiteren
Auswirkungen werden dann mit der Unteren Verkehrsbehörde abgestimmt. Ihr
Interesse an gegenläufigem Radverkehr kann ich nachvollziehen. Ich bin
allerdings ein bisschen gebunden daran, wenn es nur gegenläufigen Radverkehr
mit Parkverbot gibt, muss ich das einhalten. Aus diesem Grund wurde im ersten
Schritt nur die Einbahnstraße als primäres Ziel vorausgesetzt. Ich hoffe, die
Genehmigung noch im November zu bekommen. In 14 Tagen wird die Verwaltung bei
der Unteren Verkehrsbehörde nachfragen. Um die Einhaltung von Tempo 30 zu
gewährleisten, könnte man über bauliche Maßnahmen nachdenken, die dann in
Zusammenarbeit mit dem Umweltausschuss erarbeitet werden müssen. Die Gemeinde
hat auch mehrere Geschwindigkeitsmessgeräte, die an wechselnden Punkten
aufgestellt werden. Des Weiteren werden auch regelmäßig Blitzer durch die
Polizei aufgestellt.
Herr
Musiol, Vorsitzender des Umweltausschusses
Zum Verfahren habe ich eine andere Auffassung als
der Bürgermeister hier ausgeführt hat. Es gibt einen gültigen Beschluss seit
September 2010, der bis jetzt nicht umgesetzt worden ist. Der Bürgermeister hat
Bedenken angemeldet, diesen Beschluss umzusetzen und den Änderungsvorschlag
eingebracht, den ursprünglichen Beschluss aufzuheben und ein anderes Verfahren
durchzuführen. Das ist im Hauptausschuss in den Umwelt- und Verkehrsausschuss
verwiesen worden. Nach der Beratung wird der Ausschuss der Gemeindevertretung
eine Empfehlung geben, entweder den ursprünglichen Beschluss beizubehalten oder
eventuell Änderungen des Bürgermeisters aufzugreifen.
Nachfrage von Herrn Malcher:
Können wir davon ausgehen, dass vor Jahresende
die Einbahnstraßenschilder stehen werden?
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr Malcher, versprechen kann ich es nicht, aber
ich tue mein Möglichstes.
8.
Frau Adam, Märkische
Heide 39b, Eingang Schleusenweg
8.1.
Ich spreche für drei
Familien, die nördlich der Kreuzung Märkische Heide/Schleusenweg leben. Seit
elf Jahren kämpfen wir vergeblich gegen den Autobahnlärm. Zum Autobahnlärm
kommt im zunehmenden Maße der Verkehr im Schleusenweg. Wir sind mit den Nerven
am Ende und haben das Gefühl wie lästige Querulanten behandelt zu werden. Es
wird diskutiert über Fluglärm, den keiner haben will und vergessen aber, dass
es Menschen gibt, die durch Verkehrslärm krank geworden sind. Wir brauchen Unterstützung,
aber nicht erst in ein paar Jahren, sondern sofort oder Sie sagen uns, dass wir
wegziehen müssen.
Wann wird sich endlich Jemand für uns einsetzen oder müssen
wir wirklich wegziehen?
Bürgermeister Herr Grubert
Am 30. November 2011 findet eine gemeinsame
Sitzung des Bauausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses statt, in
der die 2. Stufe des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kleinmachnow behandelt
wird. Zu dieser Sitzung lade ich Sie als Gast heute schon recht herzlich ein.
Die Probleme mit dem Autobahnlärm kann ich nachvollziehen, hinsichtlich der
Verkehrssituation im Schleusenweg wurde nach unserem Gespräch ein
Verkehrszählgerät aufgestellt. Die Daten, wie viele Autos und mit welcher
Geschwindigkeit dort entlang fahren, habe ich am heutigen Abend nicht zur Hand,
werde es Ihnen aber schriftlich mitteilen.
Nachfrage
von Frau Adam:
Werden sich
Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung für uns einsetzen?
Herr Warnick, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Der Gemeindevertretung ist diese Problematik
natürlich bekannt, da einige Gemeindevertreter selbst in dieser Region
Kleinmachnows wohnen wie z. B. Herr Burkardt, Herr Tauscher und auch ich selbst
wohne im Schleusenweg und würde eine Entlastung begrüßen.
Bürgermeister Herr Grubert
Vor einiger Zeit wurde für den Schleusenweg ein
Antrag auf Tempo 30-Zone gestellt. Dieser Antrag ist leider von der Unteren
Verkehrsbehörde abgelehnt worden, auf Grund des Busverkehrs. Da zurzeit dort
nur der Rufbus fährt, wird die Verwaltung erneut einen Antrag stellen.
Anmerkung
von Frau Adam:
Ich möchte
noch einmal darauf hinweisen, dass ein Kreuzungsbereich und eine 7%ige Steigung
eine besondere Situation darstellen. Es erzeugt wesentlich mehr Lärm und Abgase
einen Berg hochzufahren. Das ist nicht wegzureden. Ich wünsche mir mehr Empathie
von den Leuten, die in ruhigen Straßen wohnen. Ich wünsche mir, dass unsere
Probleme erkannt werden und nicht einfach darüber hinweggegangen wird.
Herr Lippoldt, FDP-Fraktion
Das ist der Grund, weshalb wir 2007 mit viel Mühe
den Auftrag an den Bürgermeister erteilt haben, ein Gutachten gegen den Lärm
von der Autobahn erstellen zu lassen. Seit Juli 2010 ist dieses Thema nicht
mehr offiziell in die Gremien hineingetragen worden, mit einer Abwägungsempfehlung,
mit der keiner was anfangen konnte. Unsere dringende Empfehlung bei der
Behandlung des Lärmaktionsplanes am 01. Juli 2010 war, dass das Gutachten zur
Autobahn aus dem Lärmaktionsplan herausgelöst wird. Dieser Empfehlung ist die
Gemeindevertretung nicht gefolgt, sondern hat diese wenig hilfreiche und zum
Teil unsinnige Expertise des Gutachters allen Trägern der öffentlichen Belange
vorgelegt, wonach die Gemeinde Kleinmachnow jetzt im ganzen Land verkündet, mit
ihrem eigenen Lärmaktionsplan gegen den Lärm von der Autobahn können wir
sowieso nichts machen. Der Gutachter hat alle unsere Vorschläge vom Tisch
gewischt und gesagt, ihr könnt ja versuchen, die Geschwindigkeit auf der
Autobahn zu reduzieren. Ich bedauere außerordentlich, dass die Verwaltung nicht
von selbst dieser Empfehlung gefolgt ist, den Lärm der dort für die Menschen
unerträglich ist, anders zu behandeln als ihn in diesem großen Lärmaktionsplan
mit unsinnigen Empfehlungen einzupacken.
Herr Tauscher, CDU-Fraktion
Ich wohne im Grasweg. Das besondere, was bei
Ihnen zusammentrifft, Frau Adam, ist die Verkehrssituation in der
Zubringerfunktion auch für die Autobahn. Ich kann Ihnen nur sagen, Empathie ist
bei mir vorhanden und bei vielen Anderen auch. Nur eines der Ziele und der deutliche
Sinn einer Einwohnerfragestunde sind ja auch, dass auf neuralgische Punkte, auf
die die Bürger aufmerksam machen, wirklich die Aufmerksamkeitsstärke gelenkt
werden kann. Ich sichere zu, dass ich mich anschließend mit Ihnen in Verbindung
setzen werde und wir das Thema im UVO-Ausschuss einbringen für die weitere
Beratung. Nicht nur auf die Autobahn uns zu konzentrieren, sondern zu
überlegen, wie die Forderung auf Tempo 30-Anordnung im Schleusenweg doch
durchgesetzt werden kann. An dieser Stelle beklage ich immer wieder, dass alte
Planungsunterlagen für Entscheidungen der Unteren Verkehrsbehörde genutzt
werden. Das muss sich endlich ändern und deshalb müssen wir an dem Thema
dranbleiben.
Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender des
Bauausschusses
Das Thema ist auch bekannt aus der Lokalen Agenda
Verkehr. Ich teile die Beschreibung von Herrn Lippoldt nicht in Gänze und
glaube auch nicht, dass wir mit einem Lärmaktionsplan den Ort leiser machen.
Der Bürgermeister hat es angesprochen, dass was wir machen können, ist die
Anordnung von Tempo 30. Das hat die Gemeinde 2005 beantragt und es wurde
abgelehnt. Bislang gab es nicht die Möglichkeit, aber vorhin wurde erwähnt,
dass es ab 20.000 Einwohnern die Möglichkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung
gibt. Der Bürgermeister wird sicher darüber informieren, wie die Antragstellung
durch die Gemeinde jetzt ist. Wir müssen ja erst die Aufgabe der Unteren
Verkehrsbehörde übernehmen. Dieser formale Weg wird zu beachten sein.
Der zweite von Ihnen genannte Aspekt ist die
Autobahn. Damals hatte ich mich in anderer Funktion an den
Landesverkehrsminister gewandt. Der Landesbetrieb Straßenwesen, der für den
Bund die Verwaltung der Autobahnen übernimmt und auch verantwortlich für die
Tempolimitierung ist, hat darauf hingewiesen, dass eine Absenkung der
Geschwindigkeit dort nicht beabsichtigt sei. Der entscheidende Punkt, der uns
alle mit Sorge erfüllen darf, ist, dass das was wir heute an Verkehr auf diesem
Abschnitt der A 115 haben, ist gerade mal 60% der erwarteten Kapazität. Das
heißt, mit einem Mehr an Individualverkehr werden wir ein Mehr an Belastung
auch im Ort haben. Herr Bürgermeister, vielleicht ist dies heute eine gute
Gelegenheit, noch einmal als Initiative der Gemeinde Kleinmachnow gegenüber dem
Landesverkehrsminister deutlich zu machen, dass wir als Gemeinde Kleinmachnow
unmittelbar an der Autobahn gelegen sind, wie kein anderer Ort. Es stünde uns
nicht schlecht zu Gesicht, das Interesse der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und
Bürger in einer Forderung an den Verkehrsminister zum Ausdruck zu bringen.
Herr Lippoldt, FDP-Fraktion
Dann müssen Sie, Herr Bürgermeister, dieses
Gutachten vom Tisch nehmen. In diesem Gutachten steht, dort gibt es keinen
Lärm. Das ist doch der Wahnsinn.