1.                   Herr Hartig, Eichhörnchenweg 40

1.1.             Meine Frage bezieht sich auf Presseartikel aus MAZ und PNN vom 01.11. und 02.11.2011 zum Ausbau des Radweges am Weinberggymnasium. Vor vier bis fünf Jahren hat sich die Gemeindevertretung damit ausgiebig befasst und diejenigen, die heute verlangen, dass dieser Weg ausgebaut wird, haben damals den Ausbau verhindert. Die damaligen Vorschläge zum Ausbau waren gut, heute ist nur noch ein Fußweg vorgesehen. Welche Baumaßnahmen werden dort konkret durchgeführt und wann werden sie beginnen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Auf der heutigen Tagesordnung steht ein Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zum Gehwegausbau in der Straße Am Weinberg. Er betrifft verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen, da der Gehweg sowohl auf der östlichen, als auch auf der westlichen Seite erneuert werden soll, so dass ich dem Beschluss jetzt nicht vorgreifen kann. Der Straßenausbau steht heute nicht auf der Tagesordnung. Zu Ihrer Anmerkung, dass ein Ausbau vor fünf Jahren abgelehnt wurde, kann ich nichts sagen. Grundsätzlich sind Verwaltung und Gemeindevertretung aber bestrebt, eine Schulwegsicherung in allen Bereichen zu erreichen, wie bei anderen Schulen auch. Wenn der heutige Beschlussvorschlag angenommen wird, ist das ein erster Schritt dahin.

 

 

Herr Lippoldt, FDP-Fraktion

Herrn Hartig in seinem Votum zu unterstützen, liegt mir sehr am Herzen. 2008 wurde in der Gemeindevertretung beschlossen, ein komplettes Schulwegsicherungsprogramm am Weinberg durchzuführen. Was davon übrig bleibt, Sie werden es nachher sehen, ist ein lächerlicher Torso. Vielen Dank Herr Hartig.

 

 

2.                   Frau Blana, Goethestraße 13

2.1.             Ist den Gemeindevertretern bekannt, dass es Probleme gibt im Zusammenhang mit dem Bau barrierefreies Wohnen? Bei Einsicht in die Bauunterlagen ist aufgefallen, dass im Punkt 2.2 steht, dass die Flächen, die für diese Baumaßnahme genutzt werden sollen, brach liegen und eine gärtnerische Nutzung nicht mehr durchgeführt wird. Das stimmt so nicht, denn ein Teil der Fläche ist seit 1945 genutztes Hausgartenland, der dort wohnenden Mieter. Es gibt einen vertraglichen Anspruch der Mieter auf die Nutzung der Hausgärten und der Wäschetrockenplätze. Das alles wäre gefährdet, wenn der Bau wie geplant durchgeführt wird. Gespräche mit dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung sind bereits geführt und Briefe an die Fraktionsvorsitzenden sind versandt worden. Ich bitte sie, auch im Namen meiner Mitbewohner, die Planung noch einmal zu überprüfen.

 

 

Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender des Bauausschusses

Sehen Sie es uns bitte nach, dass heute keine abschließende Stellungnahme ergehen kann, aber die Verwaltung muss auch die Gelegenheit haben, etwas vorzubereiten. In der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 14. November 2011 wird das Thema behandelt, dann können weitere Aussagen getroffen werden.

 

 

Frau von Törne, Vorsitzende der Fraktion BIK

Die Fraktion BIK hat keinen Brief erhalten. Wir sind zwar nur eine kleine Fraktion, aber es wäre schön, wenn wir das Schreiben auch bekommen könnten.

 

 

3.                   Herr Wittschorek, Drachensteig 25

3.1.             Im Moment ist es sehr schwierig, zu Fuß oder mit dem Rad die Grundschule auf dem Seeberg zu erreichen. Es gibt einen Beschluss der Gemeindevertretung aus der letzten Sitzung den Ausbau der zukünftigen Schopfheimer Allee zu vertagen und nach neuen Lösungen zu suchen. Welche Konsequenzen hat das für die Beleuchtung in dieser Straße? Die Eltern können ihre Kinder in der dunklen Jahreszeit nicht alleine diese Straße entlang gehen lassen. Was wird sein, wenn die Verzögerung des Ausbaus sich noch über einen längeren Zeitraum hinzieht?

3.2.             Ist geplant, zwischen Rathausmarkt und Hohe Kiefer einen sicheren Fußgängerüberweg über die Förster-Funke-Allee einzurichten? Viele Kinder aus dem Wohngebiet gegenüber des Rathausmarktes nutzen diesen Weg als Schulweg.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 3.1.

Wie Sie richtig ausgeführt haben, ist der Beschlussvorschlag zum Ausbau der Schopfheimer Allee in der letzten Sitzung abgelehnt worden. Rechtlich stellt sich die Situation so dar, dass die Gemeinde Kleinmachnow, dadurch, dass keine Einigung mit der BBIS zustande kam und die Ablehnung des Beschlusses erfolgte, nicht Eigentümer der Fläche ist. Mit der BBIS werden zurzeit Verhandlungen geführt. Wenn wir eine Einigung mit der BBIS erzielen und einen neuen Beschlussvorschlag einbringen, wird das aber frühestens im Januar 2012 möglich sein. Für den Winter 2011/2012 wird es leider noch keine Lösung geben.

 

 

zu 3.2.

In Höhe des Rathausmarktes wurde ein Fußgängerüberweg über die Förster-Funke-Allee beantragt und eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Eine weitere Genehmigung für einen Fußgängerüberweg in Richtung Hohe Kiefer halte ich für schwierig, auch wenn viele Kinder die Straße queren, um zur Schule zu kommen. In Zukunft sollten die Kinder den gesicherten Fußgängerüberweg am Rathausmarkt benutzen.

 

 

4.                   Herr Weis, Mittebruch 2

4.1.             Die Weihnachtszeit rückt langsam näher und üblicherweise gehen ja auch bei der Verwaltung manchmal Geschenke etc. ein. Gerade erst hat ein schönes Fest zum 20jährigen Bestehen des Bauhofs stattgefunden.

Welche Regelung gibt es in der Gemeinde Kleinmachnow zu Sponsoring und Festen? Hintergrund meiner Frage: Der Korruptionsbeauftragte des Landkreises hat unter der Drucksache 2011-387 umfangreich dargelegt, welche Möglichkeiten es gibt, durch Satzung o. ä. dafür zu sorgen, dass keine Geschenke angenommen werden und das Anfüttern von Entscheidungsträgern vermieden wird.

Inwieweit werden Geschenke oder Essen, gerade zur Weihnachtszeit, von der Verwaltung angenommen bzw. wie wird es gehandhabt?

Inwieweit wird Sponsoring durch die Gemeinde oder gemeindeeigene Betriebe, inklusive Bauhof, ausgeführt?

In welchen Größenordnungen erfolgt das in diesem Jahr?

Gibt es Überlegungen, diesbezüglich auch im Ältestenrat bzw. in der Verwaltung eine Neuordnung der Geschäftsordnung u. ä. anzustreben, wie es der Landkreis jetzt gemacht hat, damit Gemeindevertreter gehalten sind, entsprechend in den Gremien darauf zu achten, dass bestimmte nett gemeint Dienstleistungen nicht durchgeführt werden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Für die Verwaltung gibt es eine Dienstanweisung, wie mit Geschenken umzugehen ist. Ich rate jedem Mitarbeiter keine Geschenke anzunehmen und tue es selbst auch nicht. Wenn ich Geschenke bekomme z. B. vom Seniorenverbund, gebe ich sie ab, sie werden dann bei nächster Gelegenheit im offiziellen Rahmen weiterverschenkt z. B. Gutscheine. Ich wurde auch während meiner bisherigen Amtszeit nie zum Essen eingeladen, habe selber aber einen kleinen Repräsentationsfonds, für den Fall, dass ich Gäste zum Essen einlade.

 

 

 

 

Anmerkung von Herrn Weis:

Es ist sehr löblich, wenn Sie keine Geschenke annehmen. Es ging mir aber mehr um die Mitarbeiter der Verwaltung, wie es da gehandhabt wird.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Wie bereits ausgeführt, gibt es für die Mitarbeiter eine Dienstanweisung, wie mit Geschenken umzugehen ist. Ich hatte bisher nie das Gefühl, dass diese Dienstanweisung von Mitarbeitern missachtet wird. Die Fragen werden mit Verweis auf die Dienstanweisung durch die Verwaltung noch einmal schriftlich beantwortet.

 

Zum Thema Sponsoring muss ich leider sagen, dass ich den weiteren Sinn der Frage nicht ganz verstanden habe. Grundsätzlich muss man mit Sponsoring sehr vorsichtig umgehen und sich das genau überlegen. Ich weiß nicht, warum Sie diese Frage stellen.

 

 

Herr Weis:

Der Korruptionsbeauftragte empfiehlt Verwaltungen, Sponsoring abzulehnen. Wenn Sponsoring stattfindet, z. B. durch gemeindeeigene Gesellschaften, den Bauhof o. ä. Externe, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung zu tun haben, dass man das in den Haushalt einstellt. Herr Eggert wird sicherlich später noch einen kurzen Bericht geben. Vielleicht kann er darauf antworten.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert.

Die Fragen werden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

Vorsitzender der Gemeindevertretung Herr Warnick

Bisher haben wir uns im Ältestenrat und im Vorstand der Gemeindevertretung mit diesem Thema nicht beschäftigen müssen, da es keine Notwendigkeit dafür gab. In einer der nächsten Vorstandssitzungen können wir gerne darüber sprechen, ob es in irgendeiner Weise Handlungsbedarf geben sollte.

 

 

Herr Musiol, Vorsitzender der Fraktion WIR und Mitglied im Werksausschuss Bauhof

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist nicht Mitglied im Werksausschuss Bauhof. Wir haben uns in Verbindung mit dem Jahresabschluss des Bauhofes auch mit Sponsoring beschäftigt. Es gab eine Prüfung und einen Sachstandsbericht, der sicherlich öffentlich einsehbar ist. Es gibt im Moment dort keinen Anlass zur Kritik.

 

 

Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender der Fraktion SPD/PRO

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Korruptionsbeauftragte des Landkreises Empfehlungen abgegeben, auf kommunaler Ebene entsprechende Regelungen in die Geschäftsordnungen aufzunehmen. Herr Vorsitzender, ich würde das gerne zum Anlass nehmen und anregen, dass der Bericht des Korruptionsbeauftragten an die Gemeindevertreter ausgereicht wird. Die Frage der Anpassung der Geschäftsordnung entsprechend dieser Empfehlung sollte zum Gegenstand der nächsten Sitzung des Ältestenrates gemacht werden.

 

 

Hinweis von Herrn Weis:

Es gibt noch eine separate Antwort auf ein Schreiben von dem Herrn Abgeordneten Köhler im Kreistag, dass den Fraktionsmitgliedern des Kreistages spätestens in 14 Tagen vorliegt. Dieses Schreiben kann man dann auch noch hinzuziehen.

 

 

Herr Templin, Fraktion BIK

Zur Empfehlung von Herrn Dr. Klocksin möchte ich sagen, wer das nicht abwarten kann, hat die Möglichkeit, auf der Internetseite unserer Bürgerinitiative den Bericht downzuloaden.

 

 

5.                   Herr Bollens, Uhlenhorst 18

5.1.             Durch den Uhlenhorst fahren weiterhin Schwerlastverkehr und Tanklastverkehr mit Gefahrengut mit überhöhter Geschwindigkeit. Die beidseitigen Parkmöglichkeiten machen es teilweise nicht möglich, die Straße ungehindert zu durchfahren wie es auch Müllabfuhr und Krankenwagen bereits passiert ist. Am Sonntag um 21:30 Uhr musste ein Tanklastzug rückwärts aus dem Uhlenhorst wieder herausfahren. Ich möchte nicht daran denken was passiert wäre, wenn der Fahrer einen Fehler gemacht hätte.

Warum möchten Sie den Beschluss den die Gemeindevertretung zur Tonnagebegrenzung gefasst hat wieder aufheben und die Einbahnstraßenregelung somit wieder zu verzögern?

Ist der Uhlenhorst überhaupt für einen Schwerlastverkehr von 40 Tonnen ausgelegt?

Ihre Argumentation, eine Tonnagebegrenzung nicht für einzelne Straßen, sondern im Gesamtkonzept umzusetzen, kann ich verstehen. Im Gesamtkonzept wird ganz bestimmt der Uhlenhorst nicht die Durchfahrtsstraße für den Schwerlastverkehr werden. Somit könnte man dieses Gefahrenpotenzial schon vor dem Gesamtkonzept lösen. Im Hauptausschuss am 24. Oktober haben Sie sich dafür ausgesprochen, dass bei einer Einbahnstraßenregelung das beidseitige Parken untersagt wird, da beidseitiger Radverkehr möglich ist. Das ist ganz bestimmt ein Ansatz, der die Sicherheit der Radfahrer bzw. aller Verkehrsteilnehmer im Uhlenhorst unterstützt.

Im September 2011 hatten Sie den Anwohnern die Einbahnstraßenregelung zugesagt. Wann wird diese umgesetzt?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Mit der Genehmigung der Einbahnstraßenregelung ist in Kürze zu rechnen. Die Prüfung hinsichtlich des gegenläufigen Radverkehrs und inwieweit dann ein Parkverbot ausgesprochen werden muss, wird zurückgestellt und durch die Untere Verkehrsbehörde geprüft. Der Beschluss, die Tonnagebegrenzung aufzuheben, ist in den Umweltausschuss verwiesen worden. Dort wird ein Tonnagekonzept für Kleinmachnow erarbeitet.

 

 

Nachfrage von Herrn Bollens

Können Sie mir das Zeitfenster für „in Kürze“ etwas näher beschreiben?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich denke, in den nächsten zwei bis drei Wochen.

 

 

Herr Lippoldt, FDP-Fraktion

Das Tonnagekonzept, von dem hier die Rede ist, hat die Gemeindevertretung längst einstimmig beschlossen auf Empfehlung der Lokalen Agenda. Im Leitbild für ein nachhaltiges Kleinmachnow heißt es nach dem Beschluss des vorigen Jahres, nicht mehr als 3,5t. Im September 2010 hat diese Gemeindevertretung mit großer Mehrheit die Verkehrsregelung für den Uhlenhorst beschlossen und der Bürgermeister setzt es nicht um. So etwas geht nicht. Diese Gemeindevertretung ist offensichtlich nicht Willens und in der Lage, dem Bürgermeister dies deutlich zu machen. Wenn wir uns bei der Kommunalaufsicht beschweren würden, können sie bei der Verbindung die besteht, sich ausmalen, was das für Folgen hat. Das Faktum ist, so wie der Bürgermeister mit Anträgen der Gemeindevertretung umgeht, ist rechtswidrig.

 

 

Frau Sahlmann

Da der Antrag bereits vor über einem Jahr fraktionsübergreifend beschlossen wurde, ist die Zeit natürlich bedauerlich lang. Das der gleiche Antrag jetzt noch einmal im Umweltausschuss behandelt wird, tut mir sehr leid. In dieser Zeit hätte man schon früher zu einem Resultat kommen müssen. Andererseits war der Bürgermeister ja aktiv und manche Dinge dauern offensichtlich bei den Behörden länger als man denkt. Es bleibt zu hoffen, dass wir in einer eigenen Verkehrsbehörde in Kleinmachnow engagierte Mitarbeiter haben werden, so dass wir bestimmte Dinge im Verkehrsrecht wie Tempo 30, Begrenzung der Tonnage oder Einbahnstraße mit Gegenrichtung Fahrrad frei, schneller durchsetzen können.

 

 

6.                   Herr Dr. Casperson, Am Hochwald 27

6.1.             Am 27. Oktober 2010 habe ich an die Gemeindeverwaltung einen Brief betreffend die alten Eichen im Bäketal geschrieben. Gestern habe ich die Antwort erhalten, die allerdings mehr Fragen aufwirft als sie Auskunft gibt. Tatsache ist, dass an der alten Eiche ein größerer Ast abgesägt wurde. Ich habe mich daraufhin mit der zuständigen Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt, die ihre Verwunderung zum Ausdruck brachte. Sie gab mir die Auskunft, dass eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Kleinmachnow sich mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt hat. Die Untere Naturschutzbehörde hat empfohlen, als erstes ein Gutachten über die Bäume anzufertigen und nach Vorlage dieses Gutachtens gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde darüber zu befinden, was an den Bäumen zu ändern ist. Weiterhin wurde empfohlen, den Umweltausschutz mit einzubinden. Das Abschneiden der Äste ist ohne Wissen und ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt, was einen unzulässigen Eingriff in ein Naturschutzgebiet darstellt. Dieser große Ast, der an der Eiche abgeschnitten wurde, ist nicht bruchgefährdet gewesen. Nach der Entfernung des Astes wurde der Weg gesperrt.

 

Warum wurde der Weg gesperrt, wenn die Gefahr beseitigt worden war?

Warum  wurde nach dem Abschneiden noch ein Gutachter bestellt?

 

Dieser Ast, der zudem noch unsachgemäß abgesägt wurde, ist in einer Veröffentlichung von Bildern aus den Jahren 1939, 1952 und 1992 zu sehen. 1939 war der Ast schon nicht mehr sehr vital; er ist wohl trocken geworden. Wenn man sich aber die Schnittstelle anschaut, sieht man, dass das Holz intakt ist und keine Vermorschung oder ein Pilz zu sehen ist. 2004 wurde nach einem Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt, dass der Wanderweg aus dem Kronenbereich herausgenommen und verlegt wird. Dieser Ast, der damals diese Aktion in Bewegung gesetzt hat, ist jetzt abgeschnitten worden, obwohl er keine Gefahr mehr für den Wanderweg dargestellt. Warum? Des Weiteren bitte ich darum, dass die Person, die den Ast unsachgemäß entfernt hat, zur Verantwortung gezogen wird.

 

 

Frau Neidel, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist Totholz entlang des Wanderweges 5 – Fontaneweg – an elf Eichen entfernt worden. In dem speziellen Fall geht es um die zwei Alteichen (Eiche 430 und Eiche 454), die schon zu DDR-Zeiten ein Naturdenkmal darstellten. Durch den Hinweis einer Anwohnerin, dass für ihr Grundstück eine Gefahr besteht, wurde die Verwaltung im August vor Ort tätig. Es wurde erkannt, dass das Privatgrundstück durch eine Asteinkürzung gesichert werden muss. In diesem Zusammenhang wurde eine Verkehrsschau entlang des Weges durchgeführt. So eine Verkehrsschau wird in regelmäßigen Abständen auf Wanderwegen durchgeführt. Die Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr dienen, also Verkehrssicherungsmaßnahmen darstellen, wurden aufgenommen. In diesem Fall Totholzentfernung und Einkürzung eines Astes zum Privatgrundstück. Die Untere Naturschutzbehörde wurde frühzeitig mit einbezogen. Frau Otto war vor Ort und konnte leider keine Ratschläge geben, aber eine Klärung in ihrer Behörde herbeiführen. Auch die Vorgesetzte von Frau Otto, Frau Dr. Wichmann, war von Anfang mit einbezogen. Die Maßnahmen, die bisher durchgeführt wurden, waren Verkehrssicherungsmaßnahmen. Ziel von Verwaltung, Unterer Naturschutzbehörde und Bürgern ist, die Alteichen zu erhalten und den Wanderweg sicher benutzbar zu machen. Es ist ein Gutachten bei dem öffentlich bestellten Sachverständigen Marco Wäldchen beauftragt worden, der auch bei der Unteren Naturschutzbehörde einen guten Ruf genießt. Die Firma, die die Totholzentfernung und die Asteinkürzung vorgenommen hat, ist auch bekannt. Es ist die Firma Baum & Landschaft. Eine Fachfirma, die in Kleinmachnow schon öfter tätig war und Anerkennung genießt.

 

             

Herr Grützmann, Fraktion WIR

Für mich ist dieser Vorgang von der Verwaltung angeordneter Vandalismus.

 

 

7.                   Herr Malcher, Uhlenhorst 16

7.1.             Das in Kürze der Uhlenhorst als Einbahnstraße eingerichtet wird, ist sehr schön. Es kommt uns Anwohnern aber auch darauf an, wie der Rahmen für diese Einbahnstraße gestaltet wird. Wenn beidseitiges Parkverbot eingerichtet wird, wird der Uhlenhorst eine Rennstrecke. Tempo 30 wird ohnehin viel zu selten kontrolliert. Gegenläufiger Radverkehr ist für die Anwohner unerlässlich, um in Richtung Berlin und Teltow zu kommen oder in Kleinmachnow zu fahren. Beidseitiges Parkverbot und gegenläufigen Radverkehr kann man nicht gegeneinander ausspielen. Eine Tonnagebegrenzung ist für die Anwohner ebenfalls unerlässlich und die kann die Gemeinde mit einem vorgegebenen Verfahren ganz alleine durchsetzen. Im Sinne der Anwohner und der Verkehrssicherheit ist es nach wie vor erforderlich, dass es so umgesetzt wird, als ersten Schritt für ein Gesamtkonzept zur Tonnagebegrenzung in Kleinmachnow.

Mit welchen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass in den Tempo 30-Abschnitten wirklich Tempo 30 gefahren wird und nicht ständig zu schnell? Müssen auch bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um ein Schnellfahren zu verhindern? Was tut die Gemeinde, um dieses endlich umzusetzen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Beantwortung der Anfrage von Herrn Bollens gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Einbahnstraßenregelung ist beantragt, zunächst ohne Parkverbot und gegenläufigen Radverkehr. Die weiteren Auswirkungen werden dann mit der Unteren Verkehrsbehörde abgestimmt. Ihr Interesse an gegenläufigem Radverkehr kann ich nachvollziehen. Ich bin allerdings ein bisschen gebunden daran, wenn es nur gegenläufigen Radverkehr mit Parkverbot gibt, muss ich das einhalten. Aus diesem Grund wurde im ersten Schritt nur die Einbahnstraße als primäres Ziel vorausgesetzt. Ich hoffe, die Genehmigung noch im November zu bekommen. In 14 Tagen wird die Verwaltung bei der Unteren Verkehrsbehörde nachfragen. Um die Einhaltung von Tempo 30 zu gewährleisten, könnte man über bauliche Maßnahmen nachdenken, die dann in Zusammenarbeit mit dem Umweltausschuss erarbeitet werden müssen. Die Gemeinde hat auch mehrere Geschwindigkeitsmessgeräte, die an wechselnden Punkten aufgestellt werden. Des Weiteren werden auch regelmäßig Blitzer durch die Polizei aufgestellt.

 

 

Herr Musiol, Vorsitzender des Umweltausschusses

Zum Verfahren habe ich eine andere Auffassung als der Bürgermeister hier ausgeführt hat. Es gibt einen gültigen Beschluss seit September 2010, der bis jetzt nicht umgesetzt worden ist. Der Bürgermeister hat Bedenken angemeldet, diesen Beschluss umzusetzen und den Änderungsvorschlag eingebracht, den ursprünglichen Beschluss aufzuheben und ein anderes Verfahren durchzuführen. Das ist im Hauptausschuss in den Umwelt- und Verkehrsausschuss verwiesen worden. Nach der Beratung wird der Ausschuss der Gemeindevertretung eine Empfehlung geben, entweder den ursprünglichen Beschluss beizubehalten oder eventuell Änderungen des Bürgermeisters aufzugreifen.

 

 

Nachfrage von Herrn Malcher:

Können wir davon ausgehen, dass vor Jahresende die Einbahnstraßenschilder stehen werden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Malcher, versprechen kann ich es nicht, aber ich tue mein Möglichstes.

 

 

8.                   Frau Adam, Märkische Heide 39b, Eingang Schleusenweg

8.1.             Ich spreche für drei Familien, die nördlich der Kreuzung Märkische Heide/Schleusenweg leben. Seit elf Jahren kämpfen wir vergeblich gegen den Autobahnlärm. Zum Autobahnlärm kommt im zunehmenden Maße der Verkehr im Schleusenweg. Wir sind mit den Nerven am Ende und haben das Gefühl wie lästige Querulanten behandelt zu werden. Es wird diskutiert über Fluglärm, den keiner haben will und vergessen aber, dass es Menschen gibt, die durch Verkehrslärm krank geworden sind. Wir brauchen Unterstützung, aber nicht erst in ein paar Jahren, sondern sofort oder Sie sagen uns, dass wir wegziehen müssen.

Wann wird sich endlich Jemand für uns einsetzen oder müssen wir wirklich wegziehen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Am 30. November 2011 findet eine gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses statt, in der die 2. Stufe des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kleinmachnow behandelt wird. Zu dieser Sitzung lade ich Sie als Gast heute schon recht herzlich ein. Die Probleme mit dem Autobahnlärm kann ich nachvollziehen, hinsichtlich der Verkehrssituation im Schleusenweg wurde nach unserem Gespräch ein Verkehrszählgerät aufgestellt. Die Daten, wie viele Autos und mit welcher Geschwindigkeit dort entlang fahren, habe ich am heutigen Abend nicht zur Hand, werde es Ihnen aber schriftlich mitteilen.

 

 

Nachfrage von Frau Adam:

Werden sich Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung für uns einsetzen?

 

 

Herr Warnick, Vorsitzender der Gemeindevertretung

Der Gemeindevertretung ist diese Problematik natürlich bekannt, da einige Gemeindevertreter selbst in dieser Region Kleinmachnows wohnen wie z. B. Herr Burkardt, Herr Tauscher und auch ich selbst wohne im Schleusenweg und würde eine Entlastung begrüßen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Vor einiger Zeit wurde für den Schleusenweg ein Antrag auf Tempo 30-Zone gestellt. Dieser Antrag ist leider von der Unteren Verkehrsbehörde abgelehnt worden, auf Grund des Busverkehrs. Da zurzeit dort nur der Rufbus fährt, wird die Verwaltung erneut einen Antrag stellen.

 

 

Anmerkung von Frau Adam:

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ein Kreuzungsbereich und eine 7%ige Steigung eine besondere Situation darstellen. Es erzeugt wesentlich mehr Lärm und Abgase einen Berg hochzufahren. Das ist nicht wegzureden. Ich wünsche mir mehr Empathie von den Leuten, die in ruhigen Straßen wohnen. Ich wünsche mir, dass unsere Probleme erkannt werden und nicht einfach darüber hinweggegangen wird.

 

 

Herr Lippoldt, FDP-Fraktion

Das ist der Grund, weshalb wir 2007 mit viel Mühe den Auftrag an den Bürgermeister erteilt haben, ein Gutachten gegen den Lärm von der Autobahn erstellen zu lassen. Seit Juli 2010 ist dieses Thema nicht mehr offiziell in die Gremien hineingetragen worden, mit einer Abwägungsempfehlung, mit der keiner was anfangen konnte. Unsere dringende Empfehlung bei der Behandlung des Lärmaktionsplanes am 01. Juli 2010 war, dass das Gutachten zur Autobahn aus dem Lärmaktionsplan herausgelöst wird. Dieser Empfehlung ist die Gemeindevertretung nicht gefolgt, sondern hat diese wenig hilfreiche und zum Teil unsinnige Expertise des Gutachters allen Trägern der öffentlichen Belange vorgelegt, wonach die Gemeinde Kleinmachnow jetzt im ganzen Land verkündet, mit ihrem eigenen Lärmaktionsplan gegen den Lärm von der Autobahn können wir sowieso nichts machen. Der Gutachter hat alle unsere Vorschläge vom Tisch gewischt und gesagt, ihr könnt ja versuchen, die Geschwindigkeit auf der Autobahn zu reduzieren. Ich bedauere außerordentlich, dass die Verwaltung nicht von selbst dieser Empfehlung gefolgt ist, den Lärm der dort für die Menschen unerträglich ist, anders zu behandeln als ihn in diesem großen Lärmaktionsplan mit unsinnigen Empfehlungen einzupacken.

 

 

Herr Tauscher, CDU-Fraktion

Ich wohne im Grasweg. Das besondere, was bei Ihnen zusammentrifft, Frau Adam, ist die Verkehrssituation in der Zubringerfunktion auch für die Autobahn. Ich kann Ihnen nur sagen, Empathie ist bei mir vorhanden und bei vielen Anderen auch. Nur eines der Ziele und der deutliche Sinn einer Einwohnerfragestunde sind ja auch, dass auf neuralgische Punkte, auf die die Bürger aufmerksam machen, wirklich die Aufmerksamkeitsstärke gelenkt werden kann. Ich sichere zu, dass ich mich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen werde und wir das Thema im UVO-Ausschuss einbringen für die weitere Beratung. Nicht nur auf die Autobahn uns zu konzentrieren, sondern zu überlegen, wie die Forderung auf Tempo 30-Anordnung im Schleusenweg doch durchgesetzt werden kann. An dieser Stelle beklage ich immer wieder, dass alte Planungsunterlagen für Entscheidungen der Unteren Verkehrsbehörde genutzt werden. Das muss sich endlich ändern und deshalb müssen wir an dem Thema dranbleiben.

 

 

Herr Dr. Klocksin, Vorsitzender des Bauausschusses

Das Thema ist auch bekannt aus der Lokalen Agenda Verkehr. Ich teile die Beschreibung von Herrn Lippoldt nicht in Gänze und glaube auch nicht, dass wir mit einem Lärmaktionsplan den Ort leiser machen. Der Bürgermeister hat es angesprochen, dass was wir machen können, ist die Anordnung von Tempo 30. Das hat die Gemeinde 2005 beantragt und es wurde abgelehnt. Bislang gab es nicht die Möglichkeit, aber vorhin wurde erwähnt, dass es ab 20.000 Einwohnern die Möglichkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung gibt. Der Bürgermeister wird sicher darüber informieren, wie die Antragstellung durch die Gemeinde jetzt ist. Wir müssen ja erst die Aufgabe der Unteren Verkehrsbehörde übernehmen. Dieser formale Weg wird zu beachten sein.

Der zweite von Ihnen genannte Aspekt ist die Autobahn. Damals hatte ich mich in anderer Funktion an den Landesverkehrsminister gewandt. Der Landesbetrieb Straßenwesen, der für den Bund die Verwaltung der Autobahnen übernimmt und auch verantwortlich für die Tempolimitierung ist, hat darauf hingewiesen, dass eine Absenkung der Geschwindigkeit dort nicht beabsichtigt sei. Der entscheidende Punkt, der uns alle mit Sorge erfüllen darf, ist, dass das was wir heute an Verkehr auf diesem Abschnitt der A 115 haben, ist gerade mal 60% der erwarteten Kapazität. Das heißt, mit einem Mehr an Individualverkehr werden wir ein Mehr an Belastung auch im Ort haben. Herr Bürgermeister, vielleicht ist dies heute eine gute Gelegenheit, noch einmal als Initiative der Gemeinde Kleinmachnow gegenüber dem Landesverkehrsminister deutlich zu machen, dass wir als Gemeinde Kleinmachnow unmittelbar an der Autobahn gelegen sind, wie kein anderer Ort. Es stünde uns nicht schlecht zu Gesicht, das Interesse der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger in einer Forderung an den Verkehrsminister zum Ausdruck zu bringen.

 

 

Herr Lippoldt, FDP-Fraktion

Dann müssen Sie, Herr Bürgermeister, dieses Gutachten vom Tisch nehmen. In diesem Gutachten steht, dort gibt es keinen Lärm. Das ist doch der Wahnsinn.