Sitzung: 14.11.2011 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 168/11
Herr
Ernsting
Wir
sprechen jetzt über das B-Plan-Verfahren KLM-BP-019-8 mit dem der B-Plan
„Ortskern Kleinmachnow“ geändert wird, für die Schaffung von Baurecht für das
Projekt „Barrierefreies Wohnen“, was von der gewog mbH beabsichtigt ist. Es
handelt sich um ein Gebiet zwischen Goethestraße und der künftigen
Heinrich-Heine-Straße, das schon bisher mit dem B-Plan überplant war und als
Baugebiet WA 29 und WA 30 schon über Baurecht verfügte. Die Gemeindevertretung
hat im September und ergänzend im Dezember 2010 beschlossen, den B-Plan so zu ändern,
dass das ursprünglich vorgesehene sehr lange Baufenster in diesem Bereich
verkürzt wird, um im Blockinnenbereich eine große Grünfläche auf Dauer zu
erhalten und stattdessen das Gebäude, was geplant ist und aus einem
Interessensverfahren der gewog hervorging, beidseits der Schillerstraße zu
konzentrieren. Im Ergebnis bleibt es aber dabei, dass im südlichen Bereich ein
Baugebiet festgesetzt bleibt, was auch schon festgesetzt war und eine Baugrenze
umschreibt innerhalb welcher Flächen der Hochbau zukünftig möglich sein wird.
Die
Anregungen, die im Rahmen der B-Plan-Auslegung eingegangen sind, liegen Ihnen
vor. Das sind im Wesentlichen Anregungen von Mietern aus der Goethestraße, die
dort Mietergärten besitzen.
Wir
haben Ihnen hier einen Abwägungsvorschlag unterbreitet mit der DS-Nr. 168/11 in
der neben den Behörden auch Abwägungsvorschläge gemacht werden zum Umgang mit
den Mietergärten und der rechtlichen Situation, die sich dahinter verbirgt.
Nachdem die Eheleute Blana sich an verschiedene Gemeindevertreter gewandt
haben, haben wir die gewog noch einmal gebeten, sich auch schriftlich zu der
Thematik dieser Mietergärten zu äußern. Diese Informationen sind den
Mitgliedern des Bauausschusses ergänzend zugegangen, damit Sie auch Aspekte der
rechtlichen Bewertung sehen.
Aus
Sicht der Verwaltung jedenfalls ist planungsrechtlich möglich, diesen
Bebauungsplan rechtlich zu beschließen, um eben für die zahlreichen schon
vorliegenden Anfragen nach barrierefreien Wohnungen hier ein Projekt
realisieren zu können.
Herr
Dr. Klocksin
Ich
erinnere mich, dass seitens anwesender Gemeindevertreter nachgefragt wurde, wie
es sich mit diesen Gärten verhalte. Damals wurde gesagt, dass diese Gärten
verwildert seien, nicht bewirtschaftet würden und ähnliches.
Mit
dem Anschreiben der Familie Blana scheint der Hinweis zu ergehen, dass
zumindest ein Teil dieser Gärten doch in Nutzung ist.
- Ist das so, oder ist
der Verwaltung dieses bewusst und bekannt gewesen?
- Ist Ihnen als
Verwaltung, als die gewog diese Vorstellung übermittelt hat, mitgeteilt
worden, dass für die Errichtung des Bauvorhabens die Mietergärten
zumindest in Teilen zwingend entfallen müssen, weil es gar keine andere
Möglichkeit zur Bebauung gibt?
- Hätte es denn nicht
eine Kündigung des Mietverhältnisses über die Mietergärten geben müssen,
bevor überhaupt eine anderweitige Überplanung dieser erfolgt?
Herr
Ernsting
Es
ist völlig richtig, es gibt in diesem Bereich Mietergärten und Brachflächen. Es
gab schon vor längerer Zeit im Rahmen einer ersten Kündigungswelle durch den
Eigentümer gewog die Aufgabe von sehr weit östlich gelegenen Gärten in Richtung
Heinrich-Heine-Straße. Ein weiterer Teil der Gärten ist nach wie vor in
Nutzung, aber es ist so, dass die gewog der Gesamteigentümer der Fläche ist und
anstrebt, im Rahmen einer Umstrukturierung dieses Gebietes unter Nutzung dieser
privaten Parkanlage, die dort jetzt festgelegt werden soll, eben das künftige
Baufeld so weit es erforderlich ist, freizumachen.
Der
B-Plan schafft zunächst einmal das Baurecht, inwieweit das der Eigentümer
ausnutzt und ausnutzen kann aufgrund von vertraglichen Regelungen,
beispielsweise mit seinen Mietern, ist eine Frage des Binnenverhältnisses
zwischen Vermieter und Mieter.
Frau
Blana erhält das Rederecht
Frau
Blana erläutert die Situation auch im Namen ihrer ebenfalls betroffenen
Mitmieter und nimmt Stellung zum geplanten Bauvorhaben und bittet darum, dass
man sich die angelegten Mietergärten ansieht, um selbst einzuschätzen, dass
diese Flächen unbedingt erhaltenswert sind, wie auch andere Grünflächen in
Kleinmachnow.
Auf
keinen Fall soll der barrierefreie Bau verhindert werden, aber eine
geringfügige Verschiebung des Baukörpers würde schon allen Seiten gerecht
werden.
Herr
Lippoldt zu Protokoll
Ich
kann die Vermutung von Frau Blana für uns hier nur bestätigen. Dieses Faktum
ist in diesem Kreis und in der Gemeindevertretung nicht kommuniziert worden.
Wir sind davon ausgegangen durch die Vorträge der Verwaltung, dass es hier um
verwuchertes nicht mehr genutztes Land geht und wenn ich das jetzt höre, was
hier geschieht, dann müssen wir eine besondere Frage noch diskutieren. Hier
wird das städtebauliche Konzept der August-Bebel-Siedlung/Boschsiedlung im
Grunde ruiniert. Das was die Stadtplanung seinerzeit entworfen hat, mit viel
Gefühl und Weitblick war, dass zu jeder Wohnung ein Garten gehört. Wir haben
diese Fläche mehrmals begangen, auch mit Sachverständigen Führungen gemacht,
weil das wirklich ein städtebauliches Musterbeispiel ist, wie es heute in
Kleinmachnow an anderen Stellen leider nicht mehr vorkommt und schon von da her
ist dieser denkmalgeschützte Bereich einschließlich der Gärten zu sichern, zu
bewahren und auf Dauer zu erhalten. Es kann nicht sein, dass man um den
Verzicht auf eine Verschiebung des Bauprojekts für das ja ein großer Teil, wenn
nicht alle, in der Gemeindevertretung sich entschieden haben, hier dieses
städtebauliche Konzept zerstört. Ich rate dringend dazu, dieses Anliegen der
Anwohner zu unterstützen. Es ist ein Anliegen, das diese Gemeinde sich zu Eigen
machen muss. Wir können nicht mit einem Handstreich hier ein denkmalgeschütztes
städtebauliches Konzept vernichten.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Frau
Sahlmann, Frau Scheib, Frau Eiternick, Herr Grützmann, Frau von Törne, Herr
Ernsting
Herr
Dr. Klocksin - Verfahrensvorschlag
Ich
schlage vor, dass wir im weiteren Verfahren bis zum nächsten Hauptausschuss am
28.11.2011 eine Mitteilung bekommen, über die Möglichkeiten, die die Verwaltung
sieht und zwar über ihre Stellungnahme hinaus, das Gebäude zu verschieben. Wir
haben hier ein Versäumnis und dieses muss geheilt werden. Allerdings heißt es
im Ergebnis, dass die hier vorliegende Abwägung keine Zustimmung seitens des
Bauausschusses erfahren kann.
Abstimmungsergebnis
zur DS-Nr. 168/11:
0 Zustimmungen / 6
Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig abgelehnt