Die Bescheide zum Straßenbau „Eichenweg“ sind ergangen. Auf die daraufhin erfolgten Widersprüche ist bis heute seitens der Gemeinde keine Reaktion erfolgt.

1.    Warum gibt es bis heute auf die Widersprüche der Eigentümer keine Bescheide?

2.    Wie sind die Fristen zur Beantwortung von Widersprüchen gegen Straßenbaubeiträge geregelt? Bitte Rechtsgrundlage benennen.

3.    Sind die Fristen eingehalten worden?

4.    Wann ist mit der Bescheidung der Widersprüche zu rechnen?

 

 

Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.