Frau Konrad berichtet zur Querung BBIS folgendes: Aus dem städtebaulichen Vertrag vom 07.10.2009 (Teil A Änderungsvertrag zu § 3 Bodenordnung Abs. 2 1. b)geht hervor, dass ein zeitlich beschränktes Geh- und Radfahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit im Grundbuch eingetragen wird. Das bedeutet, dass zu den normalen Schulzeiten der BBIS (ohne Ferien, Wochenende und Feiertage) das normale Durchfahrts- und Durchgehrecht durch die Schule gewährleistet werden muss (Anlage 4, DS-Nr. 022-2/09 – Auszug aus dem städtebaulichen Vertrag).

 

Frau Konrad bittet die Ausschussmitglieder um umgehende Information an den Bürgermeister mit genauer Zeitangabe, wenn dieses Recht nicht genutzt werden kann.

 

Frau Konrad berichtet über die aktuelle Belegung der Horte des Kita-Verbundes (Anlage 5):

Hort Wirbelwind – 269 Kinder (Betriebserlaubnis 172 Kinder)

Kinderhaus Einstein einschl. Villa Lustig  und Schuldoppelnutzung – 285 Kinder (Betriebserlaubnis 231 + 36 Kinder Doppelnutzung)

Hort am Hochwald – 167 Kinder (Betriebserlaubnis 145 Kinder)

 

Für alle betreuten Kinder gibt es befristete, einrichtungsbezogene Ausnahmegenehmigungen bis zum 31.07.2012. Diese Ausnahmegenehmigungen werden schuljahresbezogen vom Kita-Verbund beantragt und vom Landesjugendamt entsprechend genehmigt.

 

Aus der anschließenden Diskussion kamen folgende Anregungen bzw. Fragen an die Verwaltung:

  • Besteht die Möglichkeit, das Gebäude „Villa Lustig“ durch die Gemeinde zu kaufen, sofern der Eigentümer das Objekt verkaufen möchte?
  • Gibt es freie Gewerbeflächen im Europarc Dreilinden, die sich zur Nutzung für eine Tagespflege oder eine Kita eignen?

 

An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich:

Frau Heilmann, Frau Schwarzkopf, Herr Nieter, Frau Dr. Kimpfel

 

Herr Dr. Klocksin nimmt an der Sitzung teil – es sind 9 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Weger berichtet zum Zehlendorfer Damm 200, dass der Umnutzungsantrag für das Erdgeschoss des Gebäudes bei der Unteren Bauaufsicht eingereicht wurde.