Sitzung: 15.11.2011 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Vorlage: DS-Nr. 179/11
1.
Die
Gemeinde Kleinmachnow erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18,
Flur 9, Flurstücke 123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert)
zuzüglich ca. 39.200 € (10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem
Zeitpunkt erfolgen, an dem die haushalterische Ermächtigung der
Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen Haushaltes 2012 vorliegt. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb einen Kredit aufzunehmen.
2.
Die
Gemeinde Kleinmachnow sichert sich das Vorkaufsrecht für das Grundstück
Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9, Flurstück 122, durch Eintragung in das Grundbuch.
Die Kosten für die Eintragung trägt die Gemeinde Kleinmachnow.
3.
Zur
Sicherung eines Weiterbetriebes der Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde
werden die zur Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendigen baulichen
Maßnahmen, vorrangig im Erdgeschoss des Gebäudes, realisiert und weitere
erforderliche Instandhaltungen durchgeführt. Die erforderlichen finanziellen
Mittel i. H. v. ca. 150.000 € sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.
4.
Die
Gemeinde Kleinmachnow betreibt das Kulturhaus Kammerspiele ab Erwerb bis
maximal zum 31.12.2012 als „Übergangsbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten
für diesen Betrieb betragen ca. 170.600 €/Jahr (ohne Abschreibungen und
Zinsen/Tilgung für Kredit) und sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.
5.
Bis
zum 31.12.2012 erfolgt die Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes des
Kulturhauses Kammerspiele. Angestrebt wird ein durch bürgerschaftliches
Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend ohne finanzielle
Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Ein förmliches
Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele ist
nach dem Erwerb des Hauses umgehend einzuleiten. Die dafür geschätzten Kosten
betragen ca. 50.000 € und sind im Rahmen des Haushaltes für das Jahr 2012 zu
veranschlagen.
6.
Sollte
bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, wird der
Betrieb durch die Gemeinde weitergeführt oder das Gebäude veräußert.
7.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, für die Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele
einen Kredit aufzunehmen. Die Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft
sich auf ca. 4,1 Mio Euro. Hierüber erfolgt ein gesonderter Beschluss.
Die
erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Jahren 2012 bis 2014 in den
Haushalt einzustellen.
Frau Konrad erläutert kurz die Beschlussvorlage. Sie
berichtet, dass die Kosten für die Kammerspiele im Haushaltsentwurf 2012
enthalten sind.
An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen
sich:
Frau
Dr. Kimpfel, Herr Templin, Frau Schwarzkopf, Herr Dr. Klocksin, Herr Singer,
Herr Nieter, Frau Bothmann, Herr Heilmann
Im Ergebnis der
Diskussion wird die Beschlussvorlage DS-Nr. 179/11 mit folgenden 2 Maßgaben zur
Abstimmung gebracht:
1.
Maßgabe
Die Ziffer
7 des Beschlussvorschlags „Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Sanierung
des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit aufzunehmen. Die Kostenschätzung für
eine Teilsanierung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio. Euro. Hierüber erfolgt ein
gesonderter Beschluss. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den
Jahren 2012 bis 2014 in den Haushalt einzustellen“ soll gestrichen werden.
Ja: 6
Nein: 1 Enthaltung:
2 mehrheitlich zugestimmt
2.
Maßgabe
Der Teilsatz unter Ziffer 6 „der Betrieb durch
die Gemeinde weitergeführt oder“ soll gestrichen werden.
Ziffer
6 soll wie folgt lauten: „Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell
gefunden werden, wird das Gebäude veräußert.“
Ja: 3
Nein: 2 Enthaltung: 4 mehrheitlich
zugestimmt
Abstimmungsergebnis
Beschlussvorlage DS-Nr. 179/11 mit 2 Maßgaben:
Ja: 5 Nein: 2 Enthaltung: 2
Antrag mehrheitlich zugestimmt
Ja: 5 Nein: 2 Enthaltung: 2
Antrag mehrheitlich zugestimmt