1.       Die Gemeinde Kleinmachnow erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18, Flur 9, Flurstücke 123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert) zuzüglich ca. 39.200 € (10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die haushalterische Ermächtigung der Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen Haushaltes 2012 vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb einen Kredit aufzunehmen.

 

2.       Die Gemeinde Kleinmachnow sichert sich das Vorkaufsrecht für das Grundstück Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9, Flurstück 122, durch Eintragung in das Grundbuch. Die Kosten für die Eintragung trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

 

3.       Zur Sicherung eines Weiterbetriebes der Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde werden die zur Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendigen baulichen Maßnahmen, vorrangig im Erdgeschoss des Gebäudes, realisiert und weitere erforderliche Instandhaltungen durchgeführt. Die erforderlichen finanziellen Mittel i. H. v. ca. 150.000 € sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.

 

4.       Die Gemeinde Kleinmachnow betreibt das Kulturhaus Kammerspiele ab Erwerb bis maximal zum 31.12.2012 als „Übergangsbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten für diesen Betrieb betragen ca. 170.600 €/Jahr (ohne Abschreibungen und Zinsen/Tilgung für Kredit) und sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.

 

5.       Bis zum 31.12.2012 erfolgt die Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes des Kulturhauses Kammerspiele. Angestrebt wird ein durch bürgerschaftliches Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend ohne finanzielle Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Ein förmliches Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele ist nach dem Erwerb des Hauses umgehend einzuleiten. Die dafür geschätzten Kosten betragen ca. 50.000 € und sind im Rahmen des Haushaltes für das Jahr 2012 zu veranschlagen.

 

6.       Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, wird der Betrieb durch die Gemeinde weitergeführt oder das Gebäude veräußert.

 

7.       Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit aufzunehmen. Die Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio Euro. Hierüber erfolgt ein gesonderter Beschluss.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Jahren 2012 bis 2014 in den Haushalt einzustellen.


Frau Konrad erläutert kurz die Beschlussvorlage. Sie berichtet, dass die Kosten für die Kammerspiele im Haushaltsentwurf 2012 enthalten sind.

 

An der Frage- und Diskussionsrunde beteiligen sich:

Frau Dr. Kimpfel, Herr Templin, Frau Schwarzkopf, Herr Dr. Klocksin, Herr Singer, Herr Nieter, Frau Bothmann, Herr Heilmann

 

Im Ergebnis der Diskussion wird die Beschlussvorlage DS-Nr. 179/11 mit folgenden 2 Maßgaben zur Abstimmung gebracht:

 

1.       Maßgabe

Die Ziffer 7 des Beschlussvorschlags „Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit aufzunehmen. Die Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio. Euro. Hierüber erfolgt ein gesonderter Beschluss. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Jahren 2012 bis 2014 in den Haushalt einzustellen“ soll gestrichen werden.

 

Ja:  6    Nein:  1    Enthaltung:  2         mehrheitlich  zugestimmt

 

2.       Maßgabe

Der Teilsatz unter Ziffer 6 „der Betrieb durch die Gemeinde weitergeführt oder“ soll gestrichen werden.

 

Ziffer 6 soll wie folgt lauten: „Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, wird das Gebäude veräußert.“

 

Ja:  3    Nein:  2     Enthaltung:  4        mehrheitlich zugestimmt

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorlage DS-Nr. 179/11 mit 2 Maßgaben:

 

Ja: 5            Nein: 2           Enthaltung: 2

Antrag mehrheitlich zugestimmt


Ja: 5            Nein: 2           Enthaltung: 2

Antrag mehrheitlich zugestimmt