Sitzung: 10.11.2011 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: /, Befangen: /
Vorlage: DS-Nr. 179/11
1. Die
Gemeinde Kleinmachnow erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18,
Flur 9, Flurstücke 123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert)
zuzüglich ca. 39.200 € (10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem
Zeitpunkt erfolgen, an dem die haushalterische Ermächtigung der
Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen Haushaltes 2012 vorliegt. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb einen Kredit aufzunehmen.
2. Die Gemeinde Kleinmachnow sichert sich das
Vorkaufsrecht für das Grundstück Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9, Flurstück 122,
durch Eintragung in das Grundbuch. Die Kosten für die Eintragung trägt die
Gemeinde Kleinmachnow.
3. Zur Sicherung eines Weiterbetriebes der
Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde werden die zur Erfüllung der
Brandschutzauflagen notwendigen baulichen Maßnahmen, vorrangig im Erdgeschoss
des Gebäudes, realisiert und weitere erforderliche Instandhaltungen
durchgeführt. Die erforderlichen finanziellen Mittel i.H.v. ca. 150.000 € sind
im Haushalt 2012 zu veranschlagen.
4. Die Gemeinde Kleinmachnow betreibt das
Kulturhaus Kammerspiele ab Erwerb bis maximal zum 31.12.2012 als
„Übergangsbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten für diesen Betrieb
betragen ca. 170.600 €/Jahr (ohne Abschreibungen und Zinsen/Tilgung für Kredit)
und sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.
5. Bis zum 31.12.2012 erfolgt die Klärung des
dauerhaften Weiterbetriebes des Kulturhauses Kammerspiele. Angestrebt wird ein
durch bürgerschaftliches Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend
ohne finanzielle Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Ein
förmliches Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses
Kammerspiele ist nach dem Erwerb des Hauses umgehend einzuleiten. Die dafür
geschätzten Kosten betragen ca. 50.000 € und sind im Rahmen des Haushaltes für
das Jahr 2012 zu veranschlagen.
6. Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges
Betreibermodell gefunden werden, wird der Betrieb durch die Gemeinde
weitergeführt oder das Gebäude veräußert.
7. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die
Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit aufzunehmen. Die
Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio Euro.
Hierüber erfolgt ein gesonderter Beschluss.
Die erforderlichen
finanziellen Mittel sind in den Jahren 2012 bis 2014 in den Haushalt
einzustellen.
Anlage:
Flurkartenauszug
Herr Warnick informiert, dass Herr Grützmann Rederecht wünscht.
Herr Warnick stellt den Antrag auf Rederecht von Herrn Grützmann zur Abstimmung.
Die Abstimmung erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Herr Grützmann erhält Rederecht.
Herr Grützmann bedankt sich für das Rederecht und spricht nun als Sprecher der Agenda Kultur und Bildung.
Die
Agenda Kultur und Bildung befürwortet bzw. fordert den Erwerb der
Kammerspiele. Eine Begründung dafür ist
aus Sicht der Agenda, dass die Kammerspiele in der Vergangenheit und zum Teil
auch heute noch ein Wettbewerbsort für viele künstlerische Tätigkeiten der Schüler und Jugendlichen der Region, in Bezug auf Tanz,
Theater und Musiktheater sind. Die Ursache dafür ist unter anderem, dass sich
dort die größte Bühne in der Region befindet.
Frau Vogdt gibt Herrn Grützmann durchaus Recht, dass Kultur
wichtig ist.
Jedoch verweist sie auf die Aussage der Kämmerin, dass die Aufnahme von Krediten unumgänglich
wäre. Die Gemeinde würde mit dem Erwerb der
Kammerspiele in eine Verschuldung gehen und dies ist nicht zu vertreten.
Auch Herr Dr. Buchelt ist der Meinung, dass Kultur
unterstützt werden sollte. Die Folge beim Erwerb der Kammerspiele wäre jedoch,
dass andere freiwillige Leistungen gestrichen werden müssten.
Herr Baumgraß teilt mit, dass er bekannter Gegner der Kammerspiele ist.
Er stellt die Frage in den Raum, welche Kosten kommen nach dem Erwerb noch auf uns zu? Kultur ist wichtig, jedoch nicht zu diesem Preis.
Herr Warnick merkt an, dass er kein Gegner der Kammerspiele ist. Aus seiner Sicht wäre es schön, den Erwerb zu ermöglichen, jedoch nicht mit hoher Schuldenaufnahme. Unter dem Aspekt der Schuldenaufnahme kann er dem Erwerb der Kammerspiele nicht zustimmen.
Herr Dr. Mueller ist dankbar, dass die Verwaltung diese Drucksache mit ungeschönten Zahlen vorgelegt hat. Unter Punkt 1 im Beschlussvorschlag ist aufgeführt: „… Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb einen Kredit aufzunehmen.“. Aus seiner Sicht heißt das nicht, dass eine Kreditaufnahme erforderlich ist.
Unter Punkt 7 im Beschlussvorschlag ist aufgeführt: „…Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit aufzunehmen. Die Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio. Euro.“. Dazu berichtet Herr Dr. Mueller, dass die hier genannte Kostenschätzung von ca. 4,1 Mio. € nicht dem Stand der Arbeitsgruppe entspricht.
Herr Tauscher merkt an, dass er der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zustimmen wird. Seit vielen Jahren beschäftigt uns das Freibad Kiebitzberge. Wie viele Menschen nutzen das Freibad und wie viele die Kammerspiele? Aus finanzieller Sicht kann der Erwerb der Kammerspiele nicht erfolgen. Die Aufgabe einer Kommune ist es nicht, ein Filmtheater zu führen.
Herr Jerzembek vertritt die Meinung, dass aus finanzieller Sicht der Erwerb nicht tragbar ist.
Herr
Harmsen äußert sich kritisch zum Ablauf des
Verfahrens. Erst soll beschlossen werden die Kammerspiele zu erwerben und erst
dann wird ein Betreiber gesucht?
Herr Baumgraß fragt nach, ob es außer der Gemeinde Kleinmachnow noch jemanden gibt, der die Kammerspiele kaufen möchte?
Dazu teilt Herr Grubert mit, dass er darüber keine Informationen hat.
Bis zum 31. Dezember 2011 läuft der Optionsvertrag mit Herrn Bornemann.
Sollte der Vertrag auslaufen, ohne den Erwerb, wird Herr Bornemann den Betrieb der
Kammerspiele im Frühjahr 2012 einstellen.
Herr Grubert hält die Zeit reif für eine Entscheidung.
Herr Templin wünscht, als Ergänzung zur vorliegenden Drucksache, eine Auflistung der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen mit den entsprechenden Kosten.
Dazu führt Frau Grohs aus, dass es bereits 3 Varianten gab. Eine Minimalvariante, eine Teilsanierungsvariante und eine Komplettsanierungsvariante.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 179/11 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 179/11 erfolgt mit 1 Ja-Stimme und 6 Nein-Stimmen.