1.    Die Gemeinde Kleinmachnow erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18, Flur 9, Flurstücke 123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert) zuzüglich ca. 39.200 € (10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die haushalterische Ermächtigung der Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen Haushaltes 2012 vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb einen Kredit aufzunehmen.

2.    Die Gemeinde Kleinmachnow sichert sich das Vorkaufsrecht für das Grundstück Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9, Flurstück 122, durch Eintragung in das Grundbuch. Die Kosten für die Eintragung trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

3.    Zur Sicherung eines Weiterbetriebes der Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde werden die zur Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendigen baulichen Maßnahmen, vorrangig im Erdgeschoss des Gebäudes, realisiert und weitere erforderliche Instandhaltungen durchgeführt. Die erforderlichen finanziellen Mittel i. H. v. ca. 150.000 € sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.

4.    Die Gemeinde Kleinmachnow betreibt das Kulturhaus Kammerspiele ab Erwerb bis maximal zum 31.12.2012 als „Übergangsbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten für diesen Betrieb betragen ca. 170.600 €/Jahr (ohne Abschreibungen und Zinsen/Tilgung für Kredit) und sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.

5.    Bis zum 31.12.2012 erfolgt die Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes des Kulturhauses Kammerspiele. Angestrebt wird ein durch bürgerschaftliches Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend ohne finanzielle Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Ein förmliches Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele ist nach dem Erwerb des Hauses umgehend einzuleiten. Die dafür geschätzten Kosten betragen ca. 50.000 € und sind im Rahmen des Haushaltes für das Jahr 2012 zu veranschlagen.

6.    Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, wird der Betrieb durch die Gemeinde weitergeführt oder das Gebäude veräußert.

7.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit aufzunehmen. Die Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio. Euro. Hierüber erfolgt ein gesonderter Beschluss.

     Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Jahren 2012 bis 2014 in den Haushalt einzustellen.

 

 

Anlage

Flurkartenauszug

 

 

Maßgaben des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales

 

Maßgabe 1

Die Ziffer 7 des Beschlussvorschlags „Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit aufzunehmen. Die Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft sich auf ca. 4,1 Mio. Euro. Hierüber erfolgt ein gesonderter Beschluss. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Jahren 2012 bis 2014 in den Haushalt einzustellen“ soll gestrichen werden.

 

 

Maßgabe 2

Der Teilsatz unter Ziffer 6 „der Betrieb durch die Gemeinde weitergeführt oder“ soll gestrichen werden.

Ziffer 6 soll wie folgt lauten: Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, wird das Gebäude veräußert.

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 179/11 + Maßgaben beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Nieter

Herr Musiol

 

 

Ø     Antrag von Herrn Musiol  - die Maßgaben 1 und 2 sind getrennt abzustimmen

 

 

Ø     Antrag von Frau Vogdt – namentliche Abstimmung zur DS-Nr. 179/11 (ohne Maßgabe)

 

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 179/11 + Maßgaben beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Sahlmann

Herr Burkardt

Herr Baumgraß

Frau Dr. Kimpfel

Frau Schwarzkopf

Herr Kreemke 2x

Herr Musiol

Herr Templin

Herr Grützmann

Frau Eiternick

Herr Dr. Klocksin

Herr Dr. Mueller

 

 

Antrag der Fraktion SPD/PRO auf Auszeit

 

 

 

10 Minuten Auszeit 19:25 Uhr bis 19:35 Uhr

 

 

 

Änderungsantrag von Herrn Burkardt, Frau Sahlmann, Frau Dr. Kimpfel, Herrn Dr. Klocksin, Herrn Musiol und Herrn Singer

 

1.    Die Vorlage „Kammerspiele“ (DS-Nr. 179/11) wird an den Bürgermeister zurückverwiesen.

2.    Der Bürgermeister wird gebeten, die Vorlage bis zur Sitzung am 15. Dezember 2011 zu überarbeiten mit dem Ziel,

-          die Kosten einschließlich Grunderwerb auf max. 2,5 Mio. Euro zu begrenzen,

-          die Finanzierung im Wesentlichen aus Eigenmitteln darzustellen, eine ggf. unabweisbare Fremdfinanzierung auf 1 Mio. Euro zu begrenzen und auf die kommenden drei Jahre aufzuteilen.

 

 

An der Aussprache zum Änderungsantrag der DS-Nr. 179/11 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Templin

Herr Baumgraß

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag der DS-Nr. 179/11:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich beschlossen.