Sitzung: 21.11.2011 Gemeindevertretung
Vorlage: DS-Nr. 179/11
1. Die Gemeinde Kleinmachnow
erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18, Flur 9, Flurstücke
123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert) zuzüglich ca. 39.200 €
(10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die
haushalterische Ermächtigung der Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen
Haushaltes 2012 vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb
einen Kredit aufzunehmen.
2. Die Gemeinde Kleinmachnow
sichert sich das Vorkaufsrecht für das Grundstück Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9,
Flurstück 122, durch Eintragung in das Grundbuch. Die Kosten für die Eintragung
trägt die Gemeinde Kleinmachnow.
3. Zur Sicherung eines
Weiterbetriebes der Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde werden die zur
Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendigen baulichen Maßnahmen, vorrangig im
Erdgeschoss des Gebäudes, realisiert und weitere erforderliche Instandhaltungen
durchgeführt. Die erforderlichen finanziellen Mittel i. H. v. ca. 150.000 €
sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.
4. Die Gemeinde Kleinmachnow
betreibt das Kulturhaus Kammerspiele ab Erwerb bis maximal zum 31.12.2012 als
„Übergangsbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten für diesen Betrieb
betragen ca. 170.600 €/Jahr (ohne Abschreibungen und Zinsen/Tilgung für Kredit)
und sind im Haushalt 2012 zu veranschlagen.
5. Bis zum 31.12.2012
erfolgt die Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes des Kulturhauses
Kammerspiele. Angestrebt wird ein durch bürgerschaftliches
Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend ohne finanzielle
Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Ein förmliches
Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele ist nach
dem Erwerb des Hauses umgehend einzuleiten. Die dafür geschätzten Kosten
betragen ca. 50.000 € und sind im Rahmen des Haushaltes für das Jahr 2012 zu
veranschlagen.
6. Sollte bis zum 31.12.2012
kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, wird der Betrieb durch die
Gemeinde weitergeführt oder das Gebäude veräußert.
7. Der Bürgermeister wird
ermächtigt, für die Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit
aufzunehmen. Die Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft sich auf ca.
4,1 Mio. Euro. Hierüber erfolgt ein gesonderter Beschluss.
Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Jahren 2012
bis 2014 in den Haushalt einzustellen.
Anlage
Flurkartenauszug
Maßgaben des Ausschusses
für Schule, Kultur und Soziales
Maßgabe 1
Die Ziffer 7 des Beschlussvorschlags „Der Bürgermeister wird
ermächtigt, für die Sanierung des Kulturhauses Kammerspiele einen Kredit
aufzunehmen. Die Kostenschätzung für eine Teilsanierung beläuft sich auf ca.
4,1 Mio. Euro. Hierüber erfolgt ein gesonderter Beschluss. Die erforderlichen
finanziellen Mittel sind in den Jahren 2012 bis 2014 in den Haushalt
einzustellen“ soll gestrichen werden.
Maßgabe
2
Der Teilsatz unter
Ziffer 6 „der Betrieb durch die Gemeinde weitergeführt oder“ soll gestrichen
werden.
Ziffer
6 soll wie folgt lauten: Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges
Betreibermodell gefunden werden, wird das Gebäude veräußert.
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 179/11 + Maßgaben beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr
Nieter
Herr
Musiol
Ø Antrag von Herrn Musiol
- die Maßgaben 1 und 2 sind getrennt abzustimmen
Ø Antrag von Frau Vogdt – namentliche Abstimmung zur DS-Nr.
179/11 (ohne Maßgabe)
An der weiteren
Aussprache zur DS-Nr. 179/11 + Maßgaben beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert
Frau
Sahlmann
Herr
Burkardt
Herr
Baumgraß
Frau
Dr. Kimpfel
Frau
Schwarzkopf
Herr
Kreemke 2x
Herr
Musiol
Herr
Templin
Herr
Grützmann
Frau
Eiternick
Herr
Dr. Klocksin
Herr
Dr. Mueller
Antrag der Fraktion
SPD/PRO auf Auszeit
10 Minuten
Auszeit 19:25 Uhr bis 19:35 Uhr
Änderungsantrag von Herrn
Burkardt, Frau Sahlmann, Frau Dr. Kimpfel, Herrn Dr. Klocksin, Herrn Musiol und
Herrn Singer
1. Die Vorlage „Kammerspiele“ (DS-Nr. 179/11) wird an den
Bürgermeister zurückverwiesen.
2. Der Bürgermeister wird gebeten, die Vorlage bis zur Sitzung
am 15. Dezember 2011 zu überarbeiten mit dem Ziel,
-
die Kosten einschließlich
Grunderwerb auf max. 2,5 Mio. Euro zu begrenzen,
-
die Finanzierung im
Wesentlichen aus Eigenmitteln darzustellen, eine ggf. unabweisbare
Fremdfinanzierung auf 1 Mio. Euro zu begrenzen und auf die kommenden drei Jahre
aufzuteilen.
An der Aussprache zum
Änderungsantrag der DS-Nr. 179/11 beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr
Templin
Herr
Baumgraß
Abstimmung zum
Änderungsantrag der DS-Nr. 179/11:
Der
Änderungsantrag wird mehrheitlich beschlossen.