Sitzung: 28.11.2011 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 5
Vorlage: DS-Nr. 169/11
1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage
1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis
gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September
2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli
2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –
den Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies
Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlagen 2 und 3)
als
Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 14.11.2011 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
→ Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 169/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
15. 12. 2011 zu setzen.