Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1.       Der Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 024/11/1 vom 24.03.2011 wird wie folgt ergänzt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ sollen entsprechend der Anlagen 2 – 4 auch
1.1   die textliche Festsetzung zur Zulässigkeit von Einfriedungen sowie
1.2   die textliche Festsetzung zur Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen
geändert werden.
Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

2.       Der vorliegende Auslegungsbeschluss DS-Nr. 170/11 wird wie folgt ergänzt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (vgl. Anlage 5) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 14.11.2011 gebilligt.
Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


An der Aussprache zur DS-Nr. 171/11 beteiligen sich:

-          Herr Templin

-          Herr Musiol


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich    keine Empfehlung   ausgesprochen, die DS-Nr. 171/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15. 12. 2011 zu setzen.