Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) - BauGB – i.V.m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 S. 202, 207) wird die in der Anlage beigefügte

Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Alleewäldchen“

gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.

Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.


         Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 174/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15. 12. 2011 zu setzen.