Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kleinmachnow nimmt das Angebot der Eigentümerin über den Verkauf der im Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 679 lfd. Nr. 1, 6, 8, 9, 10 eingetragenen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 30.444 m²  zu einem Kaufpreis von 35.000,00 € an.

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

 

Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow.


An der Aussprache zur DS-Nr. 178/11 beteiligen sich:

-          Frau Dr. Kimpfel

-          Frau Sahlmann

-          Herr Musiol

-          Frau Krause-Hinrichs

-          Herr Templin

-          Herr Dr. Klocksin

-          Herr Warnick

 

 

Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll:

Gibt es in diesem Bereich Altlasten. Nach ihren Informationen befand sich dort früher eine Müllkippe.

         Frau Neidel antwortet, dass die Anfrage bekannt war und der Landkreis diesbezüglich um Auskunft gebeten wurde. Dort wird das Altlastenkataster geführt. Es gibt auch eine schriftliche Antwort dazu, dass an der Stelle kein Altlastenverdacht bzw. Altlasten gibt.

                (Schreiben als Anlage zur Niederschrift)

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

Sie stimmt der Beschlussvorlage zu und erwartet von der Gemeinde, dass sie diese Flächen als Wald auch für die Zukunft sicher und keine Umwidmung vorhat.

         Herr Grubert antwortet, dass solch eine Umwidmung durch die Gemeindevertretung beschlossen werden muss. Die Gemeinde beabsichtigt nichts dergleichen. Diese Flächen werden als Waldflächen erhalten.

 

 

Herr Grubert zu Protokoll:

Der Beschlussvorschlag wird dahingehend ergänzt:

Der Bürgermeister tätigt den Ankauf der Grundsstücke nur, wenn der Verkäufer ihm bestätigt, dass das Grundstück altlastenfrei ist und dafür die Haftung übernimmt.

 

 

Persönliche Erklärung von Frau Dr. Kimpfel:

Sie würde sich freuen, wenn bei erneuter Vorlage der Beschlussvorlage die Erklärung der Verkäuferin, dass das Grundstück altlastenfrei ist, vorliegt.


         Im Ergebnis der Diskussion zur DS-Nr. 178/11 wird diese von der Verwaltung zurückgezogen.