Einwendungen gegen die Niederschrift vom 24. 10. 2011 liegen von Frau Dr. Kimpfel vor.

Sie bittet, die Niederschrift zu ergänzen und ihre erläuterten Gründe für ihre Ablehnung der DS-Nr. 139/11/1 wie eingewandt festzuhalten.

Herr Grubert stellt fest, dass Frau Dr. Kimpfel an der Stelle ihre Ausführungen laut Geschäftsordnung nicht zu Protokoll gegeben hat. Weiterhin sind die Einwendungen nicht identisch mit ihren Ausführungen vom 24. 10. 2011. Deshalb können die Einwendungen nicht anerkannt werden. Sie werden zusammen mit der Niederschrift abgelegt.

 

         Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 24. 10. 2011 wird festgestellt.

            Frau Sahlmann erklärt, dass sie der Niederschrift nicht zustimmen kann, da Frau Dr. Kimpfel nicht anwesend ist.