Sitzung: 28.11.2011 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 159/11
Beschlussvorschlag:
Der am 23.09.2010 beschlossene Antrag DS-Nr.
149/10 wird wie folgt geändert:
Punkt 1 des Beschlusses bleibt
unverändert bestehen.
Punkt 2 des Beschlusses „2. Die
Absicht zur Teileinziehung dieses Straßenabschnittes für Lastkraftwagen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Anlieger (StVO Zeichen
253, Zz. 1020-30.“ sowie der Zusatz: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die
beschlossene Absicht der Teileinziehung gemäß den Vorschriften des
Brandenburgischen Straßengesetzes bekanntzumachen.“ entfällt.
Neu:
Punkt 3: Zum Zwecke der
Abstimmung und Information im Zusammenhang mit der Einrichtung der
Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr und den damit verbundenen
Neuregelungen zum Parken und Halten ist eine Einwohnerversammlung einzuberufen.
Anlagen
Antrag
DS-Nr. 149/10 mit seinen Anlagen
An der Aussprache zur
DS-Nr. 159/11 beteiligen sich:
-
Herr
Musiol
-
Frau
Sahlmann
→ Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 159/11 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 15. 12. 2011 zu setzen.