Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) ‑ BauGB – den Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 14.11.2011 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.   

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-8

2.    Teil A – zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand 14.11.2011)

3.    Teil B – textliche Festsetzungen, Stand 14.11.2011

4.    Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-019-8, Stand 14.11.2011

 

 

Ø     Herr Musiol bittet den Bürgermeister, die Beschlussergebnisse aus den Ausschüssen vorzutragen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 169/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 169/11:

Die DS-Nr. 169/11 wird einstimmig beschlossen.