Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ so­wie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 14.11.2011 gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“

2.    Entwurf – textliche Festsetzungen, Stand 14.11.2011

 

 

Ø     Nach § 22 BbgKVerf fühlt sich Frau Eiternick befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 170/11 teilt.

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 170/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 170/11:

Die DS-Nr. 170/11 wird einstimmig beschlossen.