Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) - BauGB – i.V.m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 S. 202, 207) wird die in der Anlage beigefügte

 

Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Alleewäldchen“

 

gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.

 

Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlage

Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „Alleewäldchen“ (Bebauungsplangebiet KLM-BP-023 „Alleewäldchen“) mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 174/11 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Musiol

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 174/11:

Die DS-Nr. 174/11 wird einstimmig beschlossen.