Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Änderungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 umfasst ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis den in Anlage 1 gekennzeich­neten Bereich. Die Anpassung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.    Der 2. Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 (vgl. Anlage 3, Blatt 3) sowie die dazugehörige textliche Begründung werden gebilligt.

3.    Der 2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-BP-013

2.    Nur zur Information: Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-13, Stand 23.09.2011 (24.03.2011)

3.    Blatt 1 (Grünflächen, Biotopflächen, Schutzgebiete und Wasserflächen), Blatt 2 (Darstellung Änderungsbereiche im wirksamen FNP) und Blatt 3 (2. Entwurf, Stand 28.11.2011)

4.    Nur zur Information: wesentliche Änderungen 2. Entwurf 11/2011 – 1. Entwurf 02/11

5.    Erläuterungen

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 176/11/1 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 176/11/1:

Die DS-Nr. 176/11/1 wird einstimmig beschlossen.