Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: /, Befangen: /

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan beschlossen.

 


Im Vorfeld der Beratung wurden die Beantwortungen der Fragen zum Hauhalt 2012 aus der Finanzausschusssitzung am 24. November 2011 sowie die Fachinformationsnummer 002/11als Tischvorlage verteilt.

Frau Grohs steht für Fragen bzw. Erläuterungen gern zur Verfügung.

Herr Templin merkt an, dass er zum Haushalt eine Maßgabe, konkret zum Streetworker, einbringen wird. Es ist erstmalig, dass eine solche Stelle ohne Beschluss der Gemeindevertretung in den Haushalt eingestellt wurde. Er kennt weder eine Stellenbeschreibung, noch wurde im Fachausschuss darüber informiert. Er kann diese Verfahrensweise nicht befürworten und wird deshalb eine Maßgabe formulieren.

Die Maßgabe von Herrn Templin lautet: „Die Auszahlung dieser Mittel ist davon abhängig, dass die Gemeindevertretung dem entsprechenden Stellenkonzept zugestimmt hat.

Die Kämmerin soll erst dann die Mittel freigeben, wenn die Gemeindevertretung das Stellenkonzept für den Streetworker beschlossen hat.“  

Weiterhin merkt Herr Templin an, dass auf der Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung der Haushalt 2012 unter dem Tagesordnungspunkt 7 beraten werden soll. Erst danach soll unter dem Tagesordnungspunkt 8 der mögliche Erwerb der Kammerspiele beraten werden. Wenn diese Reihenfolge beibehalten wird, kann dies nur bedeuten, dass ein Nachtragshauhalt aufgestellt werden muss, wenn der Erwerb nach der Abstimmung  zum Haushalt beschlossen wird. Nur unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt, den die Ausschussmitglieder empfehlen, dann auch tatsächlich  für dieses Jahr gilt, wird er seine Zustimmung erteilen. Wenn das nicht der Fall ist und ein möglicher Nachtragshaushalt sofort notwendig wird, dann kann er diesem Haushalt keine Empfehlung geben können.

Herr Warnick berichtet, dass die Verwaltung geplant hat, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, wenn nach dem Beschluss zum Haushalt 2012 auf der nächsten Gemeindevertretersitzung der Erwerb der Kammerspiele beschlossen werden sollte.

Herr Tauscher vertritt die Meinung, dass aus seiner Sicht der vorgelegte Haushalt in sich stimmig ist. Er merkt aber an, wenn bestimmte Positionen, beispielsweise durch Strukturänderungen anders aufgeführt werden, es dazu leider keine Informationen gibt. Es wäre zukünftig sehr hilfreich, wenn es dazu Hinweise, z. B. durch Fußnoten, geben würde.

Weiterhin lobt er die Haushaltsmitarbeiter an dieser Stelle. Denen wurde viel abverlangt in diesem Jahr.

Zu den investiven Mitteln merkt Herr Tauscher an, dass zu den Maßnahmen eine zeitliche Schiene gefertigt werden sollte. Diese wäre für die politische Arbeit eine wichtige Basis und daher sehr hilfreich.

Weiterhin führt er aus, dass die Gemeinde durch den gesamten Personalaufwand jedes Jahr entsprechende finanzielle Mittel verbraucht. Dies sollte im Verhältnis zum Leistungsumfang stehen. Abschließend merkt er nochmals an, dass er keine grundsätzlichen Einwände gegen den vorgelegten Haushalt hat.

Frau Grohs informiert, dass zu Veränderungen in den einzelnen Produktgruppen im Vorbericht Bezug genommen wurde. Die Anregung mit den Fußnoten nimmt sie gern auf.

Herr Piecha erläutert, dass aus der Diskussion im letzten Finanzausschuss an die Verwaltung die Bitte herangetragen wurde, zu den Personalkosten detaillierter auszuführen.

Vorausschicken möchte Herr Piecha, dass der öffentliche Dienst an tarifliche Zahlungen gebunden ist. Die Gemeinde Kleinmachnow leistet keine außertariflichen Zahlungen. In der verteilten Übersicht hat er unter anderem Bezug auf Tarifsteigerungen seit 2009 genommen. Für 2012 wird damit gerechnet, dass die Tarifverhandlungen im März 2012 beginnen.

Die Gemeinde Kleinmachnow zahlt seit 2007 „Leistungsorientierte Bezahlung“ (LoB). Weiterhin zahlt die Gemeinde eine Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD.

Die Personalkosten sind ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. In Kleinmachnow sind dies 18 % des Gesamtaufwandes, der laufenden Verwaltungstätigkeit. In der freien Wirtschaft, z.B. im Dienstleistungssektor, gibt es Durchschnittszahlen mit einer Personalkostenquote von 60% und in der Industrie wird eine Quote von 30% als branchenüblich vorausgesetzt. 

Er weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich die Gemeinde einiges leistet. Zum Beispiel haben das Bürgerbüro und die Bibliothek sehr lange, überdurchschnittliche Öffnungszeiten, auch am Wochenende. Kleinmachnow ist damit, auch im Vergleich mit anderen regionalen Kommunen, eine sehr bürgerfreundliche Gemeinde. 

Zu den Stufen der Entgeltgruppen teilt Herr Piecha mit, dass eine individuelle Darstellung sehr schwierig ist. Weiterhin informiert er, dass sich das Personal seit 2009 um vier Stellen erhöht hat.

Herr von Wnuk-Lipinski merkt an, dass die Personalstruktur von kreisfreien Gemeinden aus seiner Sicht sehr unterschiedlich ist. Dies erläutert er an einigen Beispielen.

Anhand der von ihm  genannten Beispiele sieht Herr von Wnuk-Lipinski die Gemeinde Kleinmachnow mit einer Personalquote von 18 % damit nicht an der  Spitze der Effizienz liegend.

Er stellt die Frage, will sich die Gemeinde Kleinmachnow diesen Personalzuwachs und die daraus entstehenden Kosten auf Dauer leisten?

Herr von Wnuk-Lipinski fragt z. B. zur neu zu schaffenden Stelle „Hausmeister Maxim-Gorki-Gesamtschule“ nach, ob diese Stelle wirklich notwendig ist. Wie viel Hausmeister hat diese Schule?

Herr Piecha antwortet darauf, dass jede Schule zwei Hausmeister hat. An der Maxim-Gorki-Gesamtschule wird ein  dritter Hausmeister für die Sporthalle benötigt, da es an dieser Schule zwei Sporthallen gibt.  Dieser dritte Hausmeister wird aber nicht nur die Sporthalle betreuen, sondern eventuell auch die Jugendfreizeiteinrichtung.

Zum Streetworker erläutert Herr Piecha, dass diese Stelle noch nicht ausgeschrieben und somit noch keine Einstellung erfolgt ist.

Zum Thema „Streetworker“ merkt Herr Tauscher nochmals an, dass die Einstellung kein reiner Verwaltungsakt sein kann. Aus seiner Sicht ist dazu ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig.

Weiterhin erläuterter er, dass tatsächlich nicht über zusätzliches Personal zur Einstellung eines Hausmeisters gesprochen wurde, als der Beschluss zur Errichtung einer Sporthalle gefasst wurde. Es kann aber nicht erwartet werden, dass eine weitere Sporthalle errichtet wird und die damit verbundenen Tätigkeiten mit den beiden vorhandenen Hausmeistern abgedeckt werden. Dies ist nicht möglich.  

Das Tätigkeitsprofil eines Hausmeisters sollte den Ausschussmitgliedern einmal vorgestellt werden.

Herr Warnick erinnert daran,  dass es eine sehr langwierige Diskussion über mehrere Monate gab, als der letzte Streetworker vor ungefähr acht Jahren eingestellt wurde. Da ist es schon merkwürdig, dass diesmal darüber nicht beraten wurde.

Herr Templin macht nochmals deutlich, dass die Stelle des Streetworkers unbedingt im Fachausschuss detailliert besprochen werden muss.

Frau Grohs weist daraufhin, dass die Stelle des Streetworkers noch nicht besetzt ist. Solange fallen auch keine Personalkosten an. Aus ihrer Sicht wäre eine Formulierung einer Maßgabe nicht notwendig. 

Ein Protokollbeschluss könnte aber lauten: „Bevor die Stelle eine Streetworkers ausgeschrieben und besetzt wird, hat der Fachausschuss zu beraten.“

Auch Herr von Wnuk-Lipinski macht deutlich, dass die Besetzung dieser Stelle, einer Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.

Herr Piecha erklärt, dass die Verwaltung kein Problem darin sieht, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, die zum Inhalt, ob ein Streetworker gewollt wird oder nicht.

Das Stellenprofil könnte im entsprechenden Ausschuss besprochen. Erst danach würde eine Stellenausschreibung erfolgen.

 

Ø        Frau Dr. Kimpfel nimmt ab 19:15 Uhr an dieser Sitzung teil.

        Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr von Wnuk-Lipinski kann diese Vorgehensweise nicht befürworten. Er ist der Meinung, in dem Augenblick, wo der Haushalt so bestätigt wird, ist auch diese Stelle bestätigt.

Herr Piecha teilt mit, dass dies zwar so richtig ist und die Stelle somit bestätigt wäre. Die Verwaltung kann jedoch mit einem Protokollbeschluss aufgefordert werden, dass die Stelle erst mit Zustimmung der Gemeindevertretung körperlich besetzt werden darf, wenn noch Klärungsbedarf besteht.

Frau Dr. Kimpfel teilt mit, dass sie in der Vergangenheit oft die Erfahrung gemacht hat, wenn der Haushalt erst einmal bestätigt war, dass dann z. B. auch die darin enthaltenen Baumaßnahmen beschlossen waren.

Herr Templin fragt sich, warum die Verwaltung den klaren Weg nicht mitgehen möchte. Die Möglichkeit eines Sperrvermerkes gibt es nun nicht mehr. Die Gemeindevertretung möchte ganz formal festgelegt haben, dass die Stelle des Streetworkers nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung besetzt werden kann.

Die Kämmerin soll erst dann die Mittel dafür freigeben können, wenn die Gemeindevertretung darüber abgestimmt und zugestimmt hat. 

Frau Grohs erläutert, dass Maßgaben im Haushalt durch die Kommunalaufsicht sehr kritisch betrachtet werden.

Stattdessen schlägt sie vor, dass ein Antrag formuliert wird. Beispielsweise „Der Bürgermeister wird beauftragt,  dem zuständigen Ausschuss und der Gemeindevertretung die Tätigkeitsbeschreibung mitzuteilen,  diese zu beraten und die Zustimmung einzuholen, bevor die Stelle ausgeschrieben wird.“ 

Herr Warnick sieht dies nicht als Problem. Die Verwaltung hat eindeutig klargemacht, dass sie diese Stelle nicht besetzen wird, bevor die Gemeindevertretung ihre Zustimmung erteilt hat. Dies wird im Protokoll so festgehalten und er kann sich nicht vorstellen, dass sich die Verwaltung nach dieser ausführlichen Diskussion darüber hinwegsetzen wird.

Frau Schwarzkopf sieht dies nicht so. Die Verwaltung hat in letzter Zeit öfter Dinge umgesetzt, die so nicht abgesprochen waren.

Herr Ecker hat in der Vergangenheit immer gesagt, dass alle Folgekosten berücksichtigt werden. Im Fall der Sporthalle Maxim-Gorki-Gesamtschule war z.B. keine Rede von Folgekosten für einen Hausmeister.

Aus ihrer Sicht sollte eine grundsätzliche Darstellung gegeben werden, warum die Personalkosten in den letzten Jahren gestiegen sind.

Herr Christall merkt an, dass er durchaus davon ausgeht, dass die Verwaltung bemüht ist, die Personalkosten gering zu halten.

Frau Dr. Kimpfel vertritt die Meinung, dass gespart werden muss. Jeder Fachbereich sollte Kosten einsparen. Die Gemeinde Kleinmachnow hat noch viel vor.

Sie lobt an dieser Stelle die Kämmerin, Frau Grohs, für das was sie in diesem Jahr bisher geleistet hat.

Zum Thema „Streetworker“ informierte auch sie,  dass  es eine große Diskussion dazu gab, als seinerzeit eine neue Stelle besetzt werden sollte. Der damalige Bürgermeister, Herr Blasig, sicherte zu, dass der Streetworker erst einmal für ein Jahr eingestellt und danach erneut darüber diskutiert werden sollte. Dies erfolgte jedoch nicht.

Frau Dr. Kimpfel erläutert, dass sie sich als Gemeindevertreterin hat wählen lassen, um den Ort mitzugestalten. Sie hat aber den Eindruck, dass sie dies nicht kann.

Frau Grohs berichtet, dass alle Fachbereiche größere Einsparungen vorgenommen haben. Nach intensiven Diskussionen mit den Fachbereichen hat Frau Grohs viele Kürzungen durchgesetzt.

Herr Tauscher erinnert daran, dass der Haushalt heute nicht das erste Mal vorliegt. Heute über Streichungen zu reden, wäre nicht mehr der richtige Zeitpunkt. Es steckt viel Fleiß der Mitarbeiter im Haushaltsplan.

Ein Protokollbeschluss für den Streetworker, dass es einer Beschlussfassung in der Gemeindevertretung bedarf, sollte ausreichend sein.

 

Herr Warnick formuliert einen Protokollbeschluss:

Die Mitglieder des Finanzausschusses und die Verwaltung sind sich darüber einig, dass eine Einstellung eines Streetworkers erst nach Befassung in den Ausschüssen und einer darauffolgenden Beschlussfassung in der Gemeindevertretung vorgenommen wird.  

Herr Templin äußert, dass ihm ein Protokollbeschluss nicht ausreicht. Er möchte einen Beschluss, den er wie folgt formuliert:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stelle eines zweiten Streetworkers, Produktgruppe 36.60 erst auszuschreiben und zu besetzen, wenn die Gemeindevertretung dem Stellenprofil und der Ausschreibung zugestimmt hat.

Das bedeutet, die Stelle ist hier im Haushaltsplan 2012 enthalten und wenn die Gemeindevertretung dem im nächsten Jahr nicht zustimmt, dann kann in der nächsten Haushaltsberatung diese Stelle gestrichen werden.

Herr Templin möchte dies als Beschluss haben. Dies tangiert nicht nur den Finanzausschuss, sondern auch im großen Maße dem KuSo-Ausschuss. Ein Votum der Gemeindevertretung ist daher aus seiner Sicht notwendig.

Herr Piecha äußert dazu, dass der Stellenplan Anlage zum Haushaltsplan ist.  Er schlägt vor, bei der Stelle des Streetworkers so zu verfahren, dass es einen Zusatz gibt, wo vermerkt wird, dass die Besetzung der Stelle davon abhängig ist, dass die Gemeindevertretung einen entsprechenden gesonderten Beschluss zum Stellenprofil fasst und die Stelle befristet wird auf 2 Jahre.

Diesen Zusatz wird die Verwaltung als Austauschblatt zum Haushalt zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretersitzung verteilen.

Herr Harmsen fragt zum Sektor Finanzen nach, warum dort Stellen bzw. Aufgaben gestrichen werden sollen.

Herr Piecha erläutert dazu, dass es sich bei der Streichung der halben Stelle in der Entgeltgruppe 13 um die Stelle des ehemaligen Kämmerers handelt, der zeitlich befristet der neuen Kämmerin zur Seite stand.

Herr Harmsen regt an, im Bereich Finanzen über einen Stellenaufbau nachzudenken. Gerade der Finanzbereich hat in diesem Jahr sehr viel geleistet und dafür spricht er seinen Dank aus.

Frau Grohs informiert, dass der erste Gesamtabschluss zwei Jahre nach der Doppikeinführung erstellt werden muss, d. h. 2011. Derzeit befindet sich die BbgKVerf in Novellierung und sie sieht für die erstmalig verpflichtende Aufstellung des Gesamtabschlusses das Jahr 2013 vor. Dies würde den zeitlichen Druck hemmen. Derzeitig arbeitet die Verwaltung schon umfangreich am Gesamtabschluss.

Herr von Wnuk-Lipinski fragt nach, ob die Kämmerin es nach § 16 KomHKV für erforderlich hält, dass die Personalkosten, die als Steigerung aufgrund von Bauinvestitionen entstehen, gleich zur Beschlussfassung dieses Bauvorhabens mit ausgewiesen werden müssen? 

Dazu führt Frau Grohs aus, dass dies Folgekosten sind. Alle Folgekosten einer Investition sind aufzuführen. In diesem Zusammenhang weist sie auf die Beschlussvorlage zu den Kammerspielen hin.

Herr Templin merkt dazu an, dass diese Folgekosten nicht bei den Investitionskosten ausgewiesen werden.

Weiterhin erklärt Herr Templin, dass er nichts von pauschalen Kürzungen im Personalbereich hält. Das Personal sollte aus seiner Sicht so effizient wie nur möglich eingesetzt werden. In den entsprechenden Fachausschüssen muss darüber informiert werden, wenn zusätzliches Personal geplant oder auch umgesetzt wird.

Herr Dr. Buchelt weist daraufhin, dass mit der Zustimmung zum Haushalt eigentlich zwei Dingen zugestimmt wird. Zum einen wird den Finanzen zugestimmt und gleichzeitig dem Stellenplan. Leider wird immer öfter in der letzten Minute über den Stellenplan gesprochen. Auch er hält es zukünftig für erforderlich, den Stellenplan früher in die Haushaltsdiskussion einzubeziehen.

Frau Schwarzkopf fragt nach, ob für den Anbau der Steinweg-Schule auch ein zusätzlicher Hausmeister benötigt wird.

Dazu informiert Herr Piecha, dass dafür keine zusätzliche Stelle vorgesehen ist.

Weiterhin merkt Frau Schwarzkopf an, dass sie bei den Veranstaltungen auf dem Rathausmarkt Sparpotenzial sieht. Zum Beispiel spricht sie sich gegen das Ski Opening aus. Weiterhin möchte Frau Schwarzkopf Erläuterungen zum erhöhten Aufwand in der Waldbewirtschaftung haben. 

Frau Grohs informiert, dass nach ihrem Kenntnisstand das Ski Opening im nächsten Jahr nicht mehr stattfinden soll.   

Zur „Waldbewirtschaftung“ teilt die Kämmerin mit, dass in den letzten Jahren viel Wald neu in das Eigentum der Gemeinde eingebracht wurde. Dies betrifft z.B. vorrangig die Umgebung des „Panzerdenkmals“. Die eingestellten Mittel werden beispielsweise für die Müllbeseitigung benötigt.

Zum Thema „Pensionsrückstellung“ merkt Herr Harmsen an, dass er die schriftliche Antwort unverständlich findet. Er möchte wissen, ob der Gemeinde die Pensionsrückstellungen jährlich 200.000,00 € kosten?

Dazu führt Frau Grohs aus, dass Rückstellungen für den aktiven Beamten gebildet werden. Die Höhe der Pensionsrückstellung wird nicht in unserem Hause berechnet, sondern von der Versorgungskasse. Das Berechnungsschema obliegt der Versorgungskasse.

 


Nach intensiver Diskussion stellt Herr Warnick den Haushalt mit der Drucksache DS-Nr.: 191/11 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 191/11 erfolgt mit 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.