Sitzung: 09.01.2012 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 200/11
Herr
Ernsting
Wir
haben den Hinweis aufgegriffen, in dem es um die Frage Eingeschossigkeit der
zukünftigen Bebauung ging. Dies wurde berücksichtigt.
Anders
als Ihnen noch im Aufstellungsbeschluss vorgelegt, lässt sich aber der Wunsch
eines Antragstellers, dass sein Vorbau und viele andere Vorbauten mit dieser
Planänderung auch legal werden sollen, nicht umsetzen. Uns ist jetzt im Rahmen
einer Bestandsaufnahme klar geworden, dass der ursprünglich vorgesehene
Mindestabstand von 3 m zu öffentlichen Straßenverkehrsfläche nicht
funktioniert.
Der
Abstand des Vorbaus des Antragstellers beträgt weniger als 2,50 m. Darum ist
die Festsetzung jetzt auch entsprechend formuliert. „wenn von diesen
eingeschossigen straßenseitigen Vorbauten ein Mindestabstand von neu 2 m zur straßenseitigen
Grundstücksgrenze eingehalten wird“.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0
Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig zugestimmt