Sitzung: 11.01.2012 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 198/11
1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“, bestehend aus:
Planzeichnung (Maßstab im
Original: 1:500) als Satzung.
2)
Die
entsprechend dem Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von
jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden
kann, sind ortüblich bekannt zu machen.
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
der DS-Nr. 198/11:
5 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen =
einstimmig empfohlen