Sitzung: 23.01.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 2
Vorlage: DS-Nr. 200/11
Auf
Grund des § 22 der Gemeindeordnung nehmen Herr Templin und Herr Grubert an der
Beratung und Abstimmung nicht teil.
Frau
Eiternick übernimmt die Leitung der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
1)
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“
sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 09.01.2012
gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit der textlichen Begründung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer der
Auslegung wird auf einen Monat festgelegt. Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
2)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der
Auslegung benachrichtigt werden.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 200/11 beteiligen sich:
-
Frau
Dr. Kimpfel
-
Frau
Sahlmann
-
Herr
Dr. Klocksin
Frau Dr. Kimpfel weist darauf hin, dass der
Absatz, in dem Sendefunkanlagen bis zu einer Höhe von 2 m zugelassen sind,
herausgenommen werden muss. Es gibt ja den Beschluss der Gemeindevertretung,
dass in reinen Wohngebieten keine Sendemasten zugelassen sind.
→ Frau Neidel sagt nach Prüfung ggf. eine
korrigierte Fassung zur Gemeindevertretersitzung am 09. 02. 2012 zu.
→ Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich unter Beachtung des Hinweises von Frau Dr. Kimpfel empfohlen, die
DS-Nr. 200/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 09. 02. 2012 zu setzen.
- Herr
Grubert übernimmt die Leitung der Sitzung.