Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

I.          Organisationsmodell

1.  Als Organisationsmodell für die Sanierung und den Betrieb des Freibades Kiebitzberge durch die Kommunen Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf wird die „Gemeinsame Besitz-Betriebsgesellschaft“ festgelegt.

2.  Als mögliche Rechtsformen werden die GmbH oder GmbH & Co. KG  gewählt.

3.  Das Freibad soll durch die Gemeinde Kleinmachnow als Sacheinlage in die gemeinsame Gesellschaft eingebracht werden.

 

II.         Weitere Arbeitsschritte

1.  Auswahl der verbindlichen Rechtsform der gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft.

2.  Durchführung einer unabhängigen, sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich und zur Bewertung der Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante Bronze.

3.  Prüfung erforderlicher aufsichtsbehördlicher Genehmigungen und Festlegung der rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung einschließlich Festlegung der Anteile         der als einzige Gesellschafter an der gemeinsamen Gesellschaft beteiligten drei Kommunen.

4.  Ausarbeitung Gesellschaftsvertrag.

5.  Einholung der Stellungnahme der örtlichen IHK bzw. Handwerkskammer zur beabsichtigten Unternehmensgründung im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.

6.  Beschluss zur Gesellschaftsgründung durch die kommunalen Vertretungen.

7.  Einholung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung zur Gründung der Gesellschaft, Beurkundung des Gesellschaftervertrages, Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

 

 

Anlagen

1.    Kurzbericht Vergabe- und haushaltsrechtliche Bewertung (Langfassung liegt in der Verwaltung zur Einsichtnahme aus)

2.    Präsentation

3.    Sanierungskonzept von 2010

 

 

·         Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 195/11 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Dr. Mueller

Herr Templin

Herr Singer

 

 

Herr Burkardt zu Protokoll

Ich habe zwei Anregungen, die ich gerne bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt sehen würde. Das eine ist die Abtretung von Gesellschaftsanteilen. Für die GmbH & Co. KG ist ja klar, dass das nur mit Zustimmung der anderen Partner geschehen kann. Für den Fall, dass man nur eine GmbH wählt, kann man eine solche Klausel aber auch einarbeiten. Unsere Fraktion legt darauf außerordentlichen Wert. Das zweite ist eine Rückfallklausel an die Gemeinde für den Fall, dass dieser Betrieb, aus welchen Gründen auch immer, eine Beendigung erfährt. Dabei ist darauf zu achten, dass auch für den Insolvenzfall eine Vorkehrung getroffen wird, dass dieses Grundstück wieder an die Gemeinde Kleinmachnow zurückfällt. Ich mache unsere Zustimmung ganz wesentlich davon abhängig, dass wir hier nicht in ein ungewisses Schicksal hineinlaufen, wie wir es mit dem Erbbaurecht am Sportforum erfahren haben.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Vielen Dank für Ihre Anregungen, die ich gerne aufnehme.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 195/11:

Die DS-Nr. 195/11 wird einstimmig beschlossen.