Sitzung: 09.02.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 195/11
I. Organisationsmodell
1. Als Organisationsmodell für die Sanierung und
den Betrieb des Freibades Kiebitzberge durch die Kommunen Kleinmachnow, Teltow,
Stahnsdorf wird die „Gemeinsame Besitz-Betriebsgesellschaft“ festgelegt.
2. Als mögliche Rechtsformen werden die GmbH oder
GmbH & Co. KG gewählt.
3. Das Freibad soll durch die Gemeinde
Kleinmachnow als Sacheinlage in die gemeinsame Gesellschaft eingebracht werden.
II. Weitere Arbeitsschritte
1. Auswahl der verbindlichen Rechtsform der
gemeinsamen Besitz-Betriebsgesellschaft.
2. Durchführung einer unabhängigen,
sachverständigen Wirtschaftlichkeitsanalyse zum Vergleich und zur Bewertung der
Unternehmensgründung mit potentiellen Privatisierungsalternativen unter
Zugrundelegung der günstigsten Sanierungsvariante Bronze.
3. Prüfung erforderlicher aufsichtsbehördlicher
Genehmigungen und Festlegung der rechtlichen Anforderungen an die
Vertragsgestaltung einschließlich Festlegung der Anteile der als einzige Gesellschafter an der
gemeinsamen Gesellschaft beteiligten drei Kommunen.
4. Ausarbeitung Gesellschaftsvertrag.
5. Einholung der Stellungnahme der örtlichen IHK
bzw. Handwerkskammer zur beabsichtigten Unternehmensgründung im Rahmen ihres
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches.
6. Beschluss zur Gesellschaftsgründung durch die
kommunalen Vertretungen.
7. Einholung der kommunalaufsichtlichen
Genehmigung zur Gründung der Gesellschaft, Beurkundung des
Gesellschaftervertrages, Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
Anlagen
1. Kurzbericht Vergabe- und
haushaltsrechtliche Bewertung (Langfassung liegt in der Verwaltung zur
Einsichtnahme aus)
2. Präsentation
3. Sanierungskonzept von
2010
·
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 195/11 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Dr. Mueller
Herr Templin
Herr Singer
Herr Burkardt zu Protokoll
Ich habe zwei Anregungen, die ich gerne bei der
weiteren Bearbeitung berücksichtigt sehen würde. Das eine ist die Abtretung von
Gesellschaftsanteilen. Für die GmbH & Co. KG ist ja klar, dass das nur mit
Zustimmung der anderen Partner geschehen kann. Für den Fall, dass man nur eine
GmbH wählt, kann man eine solche Klausel aber auch einarbeiten. Unsere Fraktion
legt darauf außerordentlichen Wert. Das zweite ist eine Rückfallklausel an die
Gemeinde für den Fall, dass dieser Betrieb, aus welchen Gründen auch immer,
eine Beendigung erfährt. Dabei ist darauf zu achten, dass auch für den
Insolvenzfall eine Vorkehrung getroffen wird, dass dieses Grundstück wieder an
die Gemeinde Kleinmachnow zurückfällt. Ich mache unsere Zustimmung ganz
wesentlich davon abhängig, dass wir hier nicht in ein ungewisses Schicksal
hineinlaufen, wie wir es mit dem Erbbaurecht am Sportforum erfahren haben.
Bürgermeister Herr Grubert
Vielen Dank für Ihre Anregungen, die ich gerne
aufnehme.
Abstimmung
zur DS-Nr. 195/11:
Die DS-Nr. 195/11 wird einstimmig beschlossen.