Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entspre­chend dem heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“, bestehend aus:

 

Planzeichnung (Maßstab im Original: 1:500)

als Satzung.

 

2.    Die entsprechend dem Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.

3.    Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jeder­mann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

2.    Planzeichnung (Maßstab im Original: 1:500, Stand 09.01.2011

3.    Begründung

 

 

·         Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 198/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 198/11:

Die DS-Nr. 198/11 wird einstimmig beschlossen.