Sitzung: 09.02.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 198/11
1. Die Gemeindevertretung
beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem
heutigen Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) , zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – den
Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“, bestehend aus:
Planzeichnung (Maßstab im Original: 1:500)
als Satzung.
2. Die entsprechend dem
Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss über den
Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu
welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer
eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich
bekanntzumachen.
Anlagen
1. Geltungsbereich
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2. Planzeichnung (Maßstab im
Original: 1:500, Stand 09.01.2011
3. Begründung
·
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 198/11 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 198/11:
Die DS-Nr. 198/11 wird einstimmig beschlossen.