Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2

1.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 09.01.2012 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit der textlichen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf einen Monat festgelegt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

2.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“

2.    Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (Stand 09.01.2012)

Nur zur Information

3.    Gegenüberstellung rechtswirksame Festsetzungen – beabsichtige neue Festlegungen

 

 

·         Gemäß § 22 BbgKVerf fühlen sich Herr Grubert und Herr Templin befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 200/11 teil.

 

·         Erläuterungen zur Drucksache durch sie stellvertretende Bürgermeisterin Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 200/11 beteiligen sich:

stellvertretende Bürgermeisterin Frau Neidel 3x

Frau Dr. Kimpfel

Frau Sahlmann

Herr Handschumacher

Herr Dr. Mueller

Herr Dr. Klocksin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 200/11:

Die DS-Nr. 200/11 wird mehrheitlich beschlossen.