Sitzung: 09.02.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 200/11
1. Der Entwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ sowie die Begründung
werden in der vorliegenden Fassung vom 09.01.2012 gebilligt. Der Entwurf des
Bebauungsplanes ist mit der textlichen Begründung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf
einen Monat festgelegt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
2. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
1. Geltungsbereich
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“
2. Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes (Stand 09.01.2012)
Nur zur Information
3. Gegenüberstellung
rechtswirksame Festsetzungen – beabsichtige neue Festlegungen
·
Gemäß § 22 BbgKVerf fühlen sich Herr
Grubert und Herr Templin befangen und nehmen nicht an der Aussprache und
Abstimmung zur DS-Nr. 200/11 teil.
·
Erläuterungen
zur Drucksache durch sie stellvertretende Bürgermeisterin Frau Neidel.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 200/11 beteiligen sich:
stellvertretende Bürgermeisterin Frau Neidel 3x
Frau Dr. Kimpfel
Frau Sahlmann
Herr Handschumacher
Herr Dr. Mueller
Herr Dr. Klocksin
Abstimmung
zur DS-Nr. 200/11:
Die DS-Nr. 200/11 wird mehrheitlich beschlossen.