Übersicht der offenen Fragen und Festlegungen aus den vergangenen Sitzungen (Anlage 2 der Niederschrift der 24. Beratung).

 

Frau Weger

Zur lfd.-Nr. 1 – Aktualisierung Kinderstadtplan

 

Der Entwurf hängt im Sitzungsraum zur Einsicht aus. Es sind noch kleinere Korrekturen notwendig.

 

Frau Konrad

Zur lfd.-Nr. 2 – Informationsreiter in 46 Straßen

Diese Anfrage wurde von der Verwaltung schriftlich beantwortet und mit den Unterlagen zu dieser Sitzung verschickt.

 

Zur lfd.-Nr. 3 – Freie Gewerbeflächen im Europarc Dreilinden und lfd.-Nr. 5 – vertragliche Regelungen zwischen Verwaltung und Europarc zur Kita und Kinderbetreuung

Diese Thematik wird in der vorgesehenen gemeinsamen Sitzung dieses Ausschusses und des Werksausschusses Kita-Verbund voraussichtlich am 27. März 2012 behandelt.

 

Zur lfd.-Nr. 4 – Gestaltung „Stolper Berg“

Verweist auf den heutigen Tagesordnungspunkt 6.1, in dem das Konzept vorgestellt wird.

 

Zur lfd.-Nr. 6 – Bundesmittel zur Errichtung der BBIS-Sporthalle

Dazu wurden mit den Unterlagen zu dieser Sitzung eine E-Mail vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und ein Auszug aus dem Ganztagsschulprogramm verschickt.

 

In Ergänzung dessen hat die Verwaltung gestern eine Antwort des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erhalten. Diese E-Mail ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. In diesem Schreiben stellt das MBJS fest, dass für die BBIS zwei Förderbescheide im Zusammenhang mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ erlassen worden sind, einmal für die Sporthalle in Höhe von 1.000.000,00 € und für die Mensa in Höhe von 250.000,00 €. Die Förderung der Halle erfolgte nicht mit einer Konditionierung, dass der Zuwendungsempfänger diese Halle zu besonderen Konditionen weiter vermieten kann. Zitat aus der E-Mail: „Grundsätzlich gilt im Rahmen der Zweckbindungsfrist (10 Jahre nach Fertigstellung), dass der Zuwendungsempfänger durch die geförderte Maßnahme keine zusätzlichen Einnahmen/Gewinne erzielen darf. Zuwendungszweck war eine schulische bzw. in diesem Fall eine ganztägige Nutzung. Freie Zeiten können durch andere Nutzer belegt werden. Hierbei gilt aber der Fördergrundsatz, dass dann die in Rechnung gestellten Kosten bzw. Nutzungsgebühren nur Betriebs- und Unterhaltungskosten enthalten dürfen.“ Das heißt, die BBIS kann ihre Halle zu Betriebskosten oder wirtschaftlich berechneten Kosten weiter vermieten, sie muss nicht in Folge des Förderbescheides ermäßigt weiter vermieten.

 

Zur lfd.-Nr. 7 – Kunst im öffentlichen Raum und lfd.-Nr. 8 – Nutzung neue Sporthalle der Maxim-Gorki-Gesamtschule

Diese beiden Anfragen befinden sich in der Bearbeitung und werden zu gegebener Zeit beantwortet.

 

Frau Bothmann und Herr Beermann nehmen an der Sitzung teil.

 

Nachfragen Zur lfd.-Nr. 2 – Informationsreiter in 46 Straßen

Herr Grützmann

1.         Warum ist es notwendig, dass die Fachhochschule Potsdam wissenschaftlich prüfen und bewerten soll?

2.         Welche Kosten sind damit verbunden?

 

Frau Konrad

Zu 1.         Die Verwaltung wollte sich wissenschaftlichen Beistand holen, um eine inhaltliche und politische Irreführung auszuschließen. In der schriftlichen Beantwortung im 2. Absatz muss es anstelle von „Fachhochschule Potsdam“ Þ „Universität Potsdam“ heißen, diese unterstützt die Verwaltung.

Zu 2.          Es entstehen keine Kosten.

 

Herr Singer, Herr Templin, Frau Heilmann und Frau Wackrow nehmen an der Sitzung teil. Die Beschlussfähigkeit wird von Herrn Nieter festgestellt, es sind 8 Gemeindevertreter anwesend.