Sitzung: 21.02.2012 Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales
Übersicht
der offenen Fragen und Festlegungen aus den vergangenen Sitzungen (Anlage 2 der
Niederschrift der 24. Beratung).
Frau
Weger
Zur lfd.-Nr. 1 –
Aktualisierung Kinderstadtplan
Der
Entwurf hängt im Sitzungsraum zur Einsicht aus. Es sind noch kleinere
Korrekturen notwendig.
Frau
Konrad
Zur lfd.-Nr. 2 –
Informationsreiter in 46 Straßen
Diese
Anfrage wurde von der Verwaltung schriftlich beantwortet und mit den Unterlagen
zu dieser Sitzung verschickt.
Zur lfd.-Nr. 3 – Freie
Gewerbeflächen im Europarc Dreilinden und lfd.-Nr. 5 – vertragliche Regelungen
zwischen Verwaltung und Europarc zur Kita und Kinderbetreuung
Diese
Thematik wird in der vorgesehenen gemeinsamen Sitzung dieses Ausschusses und
des Werksausschusses Kita-Verbund voraussichtlich am 27. März 2012 behandelt.
Zur lfd.-Nr. 4 –
Gestaltung „Stolper Berg“
Verweist
auf den heutigen Tagesordnungspunkt 6.1, in dem das Konzept vorgestellt wird.
Zur lfd.-Nr. 6 –
Bundesmittel zur Errichtung der BBIS-Sporthalle
Dazu
wurden mit den Unterlagen zu dieser Sitzung eine E-Mail vom Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport und ein Auszug aus dem Ganztagsschulprogramm
verschickt.
In
Ergänzung dessen hat die Verwaltung gestern eine Antwort des Ministeriums für
Bildung, Jugend und Sport erhalten. Diese E-Mail ist dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. In diesem Schreiben
stellt das MBJS fest, dass für die BBIS zwei Förderbescheide im Zusammenhang mit
dem Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ erlassen worden
sind, einmal für die Sporthalle in Höhe von 1.000.000,00 € und für die Mensa in
Höhe von 250.000,00 €. Die Förderung der Halle erfolgte nicht mit einer
Konditionierung, dass der Zuwendungsempfänger diese Halle zu besonderen
Konditionen weiter vermieten kann. Zitat aus der E-Mail: „Grundsätzlich gilt im
Rahmen der Zweckbindungsfrist (10 Jahre nach Fertigstellung), dass der
Zuwendungsempfänger durch die geförderte Maßnahme keine zusätzlichen
Einnahmen/Gewinne erzielen darf. Zuwendungszweck war eine schulische bzw. in
diesem Fall eine ganztägige Nutzung. Freie Zeiten können durch andere Nutzer
belegt werden. Hierbei gilt aber der Fördergrundsatz, dass dann die in Rechnung
gestellten Kosten bzw. Nutzungsgebühren nur Betriebs- und Unterhaltungskosten
enthalten dürfen.“ Das heißt, die BBIS kann ihre Halle zu Betriebskosten oder
wirtschaftlich berechneten Kosten weiter vermieten, sie muss nicht in Folge des
Förderbescheides ermäßigt weiter vermieten.
Zur lfd.-Nr. 7 – Kunst im
öffentlichen Raum und lfd.-Nr. 8 – Nutzung neue Sporthalle der
Maxim-Gorki-Gesamtschule
Diese
beiden Anfragen befinden sich in der Bearbeitung und werden zu gegebener Zeit
beantwortet.
Frau
Bothmann und Herr Beermann nehmen an der Sitzung teil.
Nachfragen
Zur lfd.-Nr. 2 – Informationsreiter in 46 Straßen
Herr
Grützmann
1.
Warum
ist es notwendig, dass die Fachhochschule Potsdam wissenschaftlich prüfen und
bewerten soll?
2.
Welche
Kosten sind damit verbunden?
Frau
Konrad
Zu 1.
Die
Verwaltung wollte sich wissenschaftlichen Beistand holen, um eine inhaltliche
und politische Irreführung auszuschließen. In der schriftlichen Beantwortung im
2. Absatz muss es anstelle von „Fachhochschule Potsdam“ Þ „Universität Potsdam“ heißen,
diese unterstützt die Verwaltung.
Zu 2.
Es
entstehen keine Kosten.
Herr
Singer, Herr Templin, Frau Heilmann und Frau Wackrow nehmen an der Sitzung
teil. Die Beschlussfähigkeit wird von
Herrn Nieter festgestellt, es sind 8 Gemeindevertreter anwesend.