Es liegt eine Einwendung von Herrn Lippoldt gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 21. November 2011 vor. Die Einwendung war berechtigt. Die Niederschrift wurde geändert. Die Seite 9 der Niederschrift wurde als Austauschblatt mit der Einladung zur heutigen Sitzung verteilt.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 21. November 2011 wird festgestellt.