Sitzung: 09.02.2012 Gemeindevertretung
1.
Herr Tauscher
1.1.
Ich habe ein Schreiben zum
Winterdienst vor mir, was offensichtlich in der Straße „Wolfswerder“ verteilt
wurde. Im UVO-Ausschuss wurde wiederholt darüber gesprochen, welche
Vorbereitungen die Verwaltung trifft, um die Anwohner in den neu in die
Schneebeseitigung eingeteilten Straßen ausreichend darauf vorzubereiten. Es
wurde auch darüber gesprochen, dass man nicht erst dann, wenn der Boden
gefroren ist, irgendwelche Halteverbots- oder sonstige Hinweisschilder
anbringen kann, wobei auch immer das Thema der Straßenbreite eine Rolle
gespielt hat. Wenn, nachdem die ersten Schneeflocken gefallen sind, die
Anwohner erst aufgefordert werden zu beachten, dass sie nicht halten oder
parken sollen, halte ich für zu spät. Gab es vor der jetzigen Verteilung schon
einmal eine Erinnerung an die Bewohner der neu eingeteilten Straßen?
Bürgermeister Herr
Grubert
Das Schreiben zum Winterdienst ist zum zweiten
Mal verteilt worden. Die erste Verteilung fand im Oktober/November 2011 statt.
Im Zeitraum zwischen den beiden Schreiben wurde versucht, mit dem zuständigen Ministerium
eine Vorgehensweise zu finden, inwieweit wir die Bewohner in Straßen, die zu
schmal sind, durch Verkehrszeichen informieren können. Dazu gibt es die erste
Stellungnahme des Ministeriums, dass es keine anderen Verkehrsschilder gibt,
als die in Deutschland zugelassenen. Es wird aber noch ein Termin standfinden,
in dem besprochen werden soll, welche andere Möglichkeiten es noch gibt, da es
dieses Problem nicht nur in Kleinmachnow gibt.
2.
Frau Sahlmann
2.1.
Winterdienst auf Gehwegen
– Könnte man den Bauhof auffordern, auf Gehwegen, die mit Sand befestigt sind,
keine maschinelle Räumung durchzuführen, damit die Gehwege nicht beschädigt
werden?
Bürgermeister Herr
Grubert
Grundsätzlich ist die Schneebeseitigung durch das
beauftragte Unternehmen so vorzunehmen, dass die Gehwege nicht in Mitleidenschaft
gezogen werden. Ihre Hinweise werde ich aufnehmen und den Bauhof noch einmal
darauf hinweisen.
3.
Frau Dr. Kimpfel
3.1.
Es ist ja verboten, auf
den Gehwegen Tausalz zu verwenden. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass
Tausalz verwendet wird und zwar so viel, dass es sich nicht auflöst und auf dem
Gehweg liegen bleibt. Ist es möglich, die Bürger durch das Ordnungsamt, etwa in
Form von Informationen im Briefkasten, darauf aufmerksam zu machen, dass das
nicht erlaubt ist?
3.2.
Auf dem Stahnsdorfer Damm
in Richtung Autobahn ist immer wieder zu beobachten, dass die neuen Anwohner
auf der Straße parken. Dort ist aber eine durchgezogene weiße Linie und somit
das Parken nicht erlaubt. Außerdem wird die Straße durch den Mittelstreifen
begrenzt und nach Aussage von Herrn Blasig damals hieß es, wenn die Breite in
eine Fahrtrichtung unterschritten wird, darf dort auch ohne weiße Linie nicht
geparkt werden. Kann man die Bürger darauf hinweisen, dass sie dort nicht
parken dürfen?
Bürgermeister Herr
Grubert
zu 1.
Es ist richtig, dass das Verwenden von Tausalz
nicht gestattet ist. Wenn Informationen vorliegen, wo Tausalz verwendet wird,
ist es möglich, die Anwohner darauf hinzuweisen, dass es verboten ist.
Herr Brömmer, FBL Ordnung/Öffentliche Sicherheit,
Recht
zu 2.
Das Parken
am Stahnsdorfer Damm ist zulässig. Die weiße Linie auf der
Fahrbahn ist nicht durchgezogen, sondern unterbrochen ist. Die Straße hat auch
eine Mindestbreite von 5,60m. Das Parken auf dem Grünstreifen ist verboten und
wird auch verwarnt.