1.                   Herr Tauscher

1.1.             Ich habe ein Schreiben zum Winterdienst vor mir, was offensichtlich in der Straße „Wolfswerder“ verteilt wurde. Im UVO-Ausschuss wurde wiederholt darüber gesprochen, welche Vorbereitungen die Verwaltung trifft, um die Anwohner in den neu in die Schneebeseitigung eingeteilten Straßen ausreichend darauf vorzubereiten. Es wurde auch darüber gesprochen, dass man nicht erst dann, wenn der Boden gefroren ist, irgendwelche Halteverbots- oder sonstige Hinweisschilder anbringen kann, wobei auch immer das Thema der Straßenbreite eine Rolle gespielt hat. Wenn, nachdem die ersten Schneeflocken gefallen sind, die Anwohner erst aufgefordert werden zu beachten, dass sie nicht halten oder parken sollen, halte ich für zu spät. Gab es vor der jetzigen Verteilung schon einmal eine Erinnerung an die Bewohner der neu eingeteilten Straßen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das Schreiben zum Winterdienst ist zum zweiten Mal verteilt worden. Die erste Verteilung fand im Oktober/November 2011 statt. Im Zeitraum zwischen den beiden Schreiben wurde versucht, mit dem zuständigen Ministerium eine Vorgehensweise zu finden, inwieweit wir die Bewohner in Straßen, die zu schmal sind, durch Verkehrszeichen informieren können. Dazu gibt es die erste Stellungnahme des Ministeriums, dass es keine anderen Verkehrsschilder gibt, als die in Deutschland zugelassenen. Es wird aber noch ein Termin standfinden, in dem besprochen werden soll, welche andere Möglichkeiten es noch gibt, da es dieses Problem nicht nur in Kleinmachnow gibt.

 

 

2.                  Frau Sahlmann

2.1.             Winterdienst auf Gehwegen – Könnte man den Bauhof auffordern, auf Gehwegen, die mit Sand befestigt sind, keine maschinelle Räumung durchzuführen, damit die Gehwege nicht beschädigt werden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Grundsätzlich ist die Schneebeseitigung durch das beauftragte Unternehmen so vorzunehmen, dass die Gehwege nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Ihre Hinweise werde ich aufnehmen und den Bauhof noch einmal darauf hinweisen.

 

 

3.                  Frau Dr. Kimpfel

3.1.             Es ist ja verboten, auf den Gehwegen Tausalz zu verwenden. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Tausalz verwendet wird und zwar so viel, dass es sich nicht auflöst und auf dem Gehweg liegen bleibt. Ist es möglich, die Bürger durch das Ordnungsamt, etwa in Form von Informationen im Briefkasten, darauf aufmerksam zu machen, dass das nicht erlaubt ist?

3.2.             Auf dem Stahnsdorfer Damm in Richtung Autobahn ist immer wieder zu beobachten, dass die neuen Anwohner auf der Straße parken. Dort ist aber eine durchgezogene weiße Linie und somit das Parken nicht erlaubt. Außerdem wird die Straße durch den Mittelstreifen begrenzt und nach Aussage von Herrn Blasig damals hieß es, wenn die Breite in eine Fahrtrichtung unterschritten wird, darf dort auch ohne weiße Linie nicht geparkt werden. Kann man die Bürger darauf hinweisen, dass sie dort nicht parken dürfen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 1.

Es ist richtig, dass das Verwenden von Tausalz nicht gestattet ist. Wenn Informationen vorliegen, wo Tausalz verwendet wird, ist es möglich, die Anwohner darauf hinzuweisen, dass es verboten ist.

 

 

Herr Brömmer, FBL Ordnung/Öffentliche Sicherheit, Recht

zu 2.

Das Parken am Stahnsdorfer Damm ist zulässig. Die weiße Linie auf der Fahrbahn ist nicht durchgezogen, sondern unterbrochen ist. Die Straße hat auch eine Mindestbreite von 5,60m. Das Parken auf dem Grünstreifen ist verboten und wird auch verwarnt.