Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Neidel

Erläutert einleitend.

Der UVO-Ausschuss hat sich am 11. Januar 2012 mit der Rekultivierung des Stolper Berges (ehemals Deponie) beschäftigt.

Durch Herrn Reich vom KWS Geotechnik Beratende Gesellschaft für Hydrologie und Umweltschutz mbH wurden die Sanierungsmaßahmen vorgestellt und erklärt. Herr Dinslage von Intecus GmbH Potsdam erläuterte die Möglichkeiten der Installation von PV-Anlagen.

Aus fachlicher Sicht kann eine PV-Anlage auf dem Stolper Berg nicht empfohlen werden. Die Mitglieder des UVO-Ausschusses empfahlen für die Gestaltung des Stolper Berges die:

 

Variante 1 – mit 3 Zustimmungen

Variante 3 – mit 3 Zustimmungen

 

unter der Voraussetzung, dass die Installation einer PV-Anlage aus den dargestellten Gründen ausscheidet.

Wir sehen jetzt die Behandlung im Bauausschuss und im KuSo-Ausschuss ausschließlich für die Gestaltung.

 

Herr Reich und Herr Karsch - Planungsbüro Landschaft-Planen-Bauen

Herr Reich erläutert den aktuellen Zustand.

 

Herr Karsch erläutert die Varianten.

Variante 1

Rekultivierung mit Himmelsscheibe                                                 Kosten: ca. 757.000,- Euro brutto

 

Variante 2

Rekultivierung Entfall Himmelsscheibe                                            Kosten: ca. 709.000,- Euro brutto

 

Variante 3

Rekultivierung Entfall Himmelswarte                                               Kosten: ca. 581.000,- Euro brutto

 

Variante 4

Rekultivierung Entfall Himmelsscheibe und Zaunanlage                 Kosten: ca. 449.500,- Euro brutto

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau von Törne, Frau Dr. Kimpfel, Herr Grützmann, Frau Scheib

 

Herr Wilczek zu Protokoll

Ich finde diese Dimensionen einfach überdimensioniert. Das sind mit den 700.000,- Euro, selbst die abgespeckte Variante mit 550.000,- Euro irgendwelche Landschaftslustgärten, die da entstehen in irgendwelchen Wolkengespinsten. Ich finde man sollte hier eine Kostenobergrenze von 300.000,- Euro setzen und sollte erst einmal die Minimalvariante vorsehen. Mit dem Wildschweinzaun ist eine Sache, die aus Schutzgründen sein muss. Ansonsten finde ich es zwar, Danke an die Landschaftsgestalter und Planer usw., es gibt jede Menge an Studenten des Landschafts- und Gartenbaus. Da sollte man vielleicht einen kleinen Wettbewerb machen. Die könnten sich dann Gedanken machen, wie man mit solchen Dingen umgehen kann, das ist für sie auch ein gutes Objekt zum Lernen. Vielleicht kann man über diesen Weg auch ein paar Alternativen herausfinden.

 

Frau Neidel

Die gesamten Kosten für die Sanierung dieser ehemaligen Deponie sind Inhalt der Entwicklungsmaßnahme. Wiedergespiegelt wird das Ziel der Entwicklungsmaßnahme für diesen Bereich auch in dem gültigen Bebauungsplan, der eine öffentliche Grünanlage darstellt. Dieses Entwicklungsziel ist umzusetzen. Die Kosten kommen aus der Entwicklungsmaßnahme heraus und sind im Kosten- und Finanzierungsplan erst einmal in der Größenordnung für Variante 1 eingestellt, nicht aus dem Haushalt der Gemeinde. Für die Sanierung gab es zweckgebundene Fördermittel zur Herstellung der öffentlichen Grünfläche.

 

Herr Dr. Mueller – zu Protokoll

Wir haben uns vor über 10 Jahren dafür ausgesprochen, diesen Stolper Berg für unsere Kinder als Erholungsfläche zu gestalten, um dort eine Schlittenbahn oder etwas Ähnliches haben zu wollen. So wie heute die Wege angelegt sind, wird es schwierig sein, eine echte Schlittenbahn dort zu gestalten. Ich verlange einfach und fordere, dass diesen Forderungen, diesem Anspruch die Planer gerecht werden. Wir brauchen für den seltenen Winter, den wir hier in unseren Bereiten haben, optimale Voraussetzungen für eine Schlittenbahn. Es muss keine völlig ebene Fläche sein. Sie kann schon mit kleinen Wellen verbunden sein, aber diesem muss man unbedingt Rechnung tragen.

Für einen Wildschweinschutzzaun würde ein 80 cm Stahlzaun völlig ausreichend sein. Er sollte so niedrig wie möglich sein, dass er auch von Erwachsene und Kinder überstiegen werden kann.

 

Herr Dr. Klocksin

Die Rekultivierung ist noch nicht abgeschlossen. In dem Fall, egal wie wir dazu im Einzelnen zu den Gestaltungsvorschlägen stehen, muss die Rekultivierung weitergeführt werden.

Es stellt sich die Frage, was ist an Aufwendungen für den Abschluss der Rekultivierung im Sinne der Sanierungsmaßnahme überhaupt erforderlich.

Ich weise darauf hin, dass wir parallel zum Stolper Weg einen Grundsatzbeschluss gefasst haben, einen Geh- und Radweg zu bauen.

Eine weitere entscheidende Frage ist, inwieweit will man sich so etwas leisten, was da oben auf den Stolper Berg aufgesetzt werden soll.

Das Öffnen des Geländes sollte ein gemeinsames zentrales Ziel sein.

Vielleicht könnte man sinnvoller Weise die Möglichkeit der stufenhaften baulichen Maßnahmen auf der Basis dessen, was ohnehin zu tun ist, noch einmal deutlich machen und kostenseitig abschätzen. Das würde möglicherweise auch zu anderen Ergebnissen hinsichtlich der Dimensionen der Ausgabenseite führen.

 

Herr Dr. Klocksin bittet darum, wenn möglich, den Ausschussmitgliedern den Gesamtvortrag zur Verfügung zu stellen.