Sitzung: 20.02.2012 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau
Neidel
Erläutert
einleitend.
Der
UVO-Ausschuss hat sich am 11. Januar 2012 mit der Rekultivierung des Stolper
Berges (ehemals Deponie) beschäftigt.
Durch
Herrn Reich vom KWS Geotechnik Beratende Gesellschaft für Hydrologie und
Umweltschutz mbH wurden die Sanierungsmaßahmen vorgestellt und erklärt. Herr
Dinslage von Intecus GmbH Potsdam erläuterte die Möglichkeiten der Installation
von PV-Anlagen.
Aus
fachlicher Sicht kann eine PV-Anlage auf dem Stolper Berg nicht empfohlen
werden. Die Mitglieder des UVO-Ausschusses empfahlen für die Gestaltung des
Stolper Berges die:
Variante
1 – mit 3 Zustimmungen
Variante
3 – mit 3 Zustimmungen
unter
der Voraussetzung, dass die Installation einer PV-Anlage aus den dargestellten
Gründen ausscheidet.
Wir
sehen jetzt die Behandlung im Bauausschuss und im KuSo-Ausschuss ausschließlich
für die Gestaltung.
Herr
Reich und Herr Karsch - Planungsbüro Landschaft-Planen-Bauen
Herr
Reich erläutert den aktuellen Zustand.
Herr
Karsch erläutert die Varianten.
Variante 1
Rekultivierung mit Himmelsscheibe Kosten:
ca. 757.000,- Euro brutto
Variante 2
Rekultivierung Entfall Himmelsscheibe Kosten:
ca. 709.000,- Euro brutto
Variante 3
Rekultivierung Entfall Himmelswarte Kosten:
ca. 581.000,- Euro brutto
Variante 4
Rekultivierung Entfall Himmelsscheibe und
Zaunanlage Kosten: ca.
449.500,- Euro brutto
An der Diskussion beteiligen sich:
Frau von Törne, Frau Dr. Kimpfel, Herr Grützmann,
Frau Scheib
Herr Wilczek zu
Protokoll
Ich finde diese Dimensionen einfach
überdimensioniert. Das sind mit den 700.000,- Euro, selbst die abgespeckte
Variante mit 550.000,- Euro irgendwelche Landschaftslustgärten, die da
entstehen in irgendwelchen Wolkengespinsten. Ich finde man sollte hier eine
Kostenobergrenze von 300.000,- Euro setzen und sollte erst einmal die
Minimalvariante vorsehen. Mit dem Wildschweinzaun ist eine Sache, die aus
Schutzgründen sein muss. Ansonsten finde ich es zwar, Danke an die
Landschaftsgestalter und Planer usw., es gibt jede Menge an Studenten des
Landschafts- und Gartenbaus. Da sollte man vielleicht einen kleinen Wettbewerb
machen. Die könnten sich dann Gedanken machen, wie man mit solchen Dingen
umgehen kann, das ist für sie auch ein gutes Objekt zum Lernen. Vielleicht kann
man über diesen Weg auch ein paar Alternativen herausfinden.
Frau Neidel
Die gesamten Kosten für die Sanierung dieser
ehemaligen Deponie sind Inhalt der Entwicklungsmaßnahme. Wiedergespiegelt wird
das Ziel der Entwicklungsmaßnahme für diesen Bereich auch in dem gültigen
Bebauungsplan, der eine öffentliche Grünanlage darstellt. Dieses
Entwicklungsziel ist umzusetzen. Die Kosten kommen aus der Entwicklungsmaßnahme
heraus und sind im Kosten- und Finanzierungsplan erst einmal in der
Größenordnung für Variante 1 eingestellt, nicht aus dem Haushalt der Gemeinde. Für
die Sanierung gab es zweckgebundene Fördermittel zur Herstellung der
öffentlichen Grünfläche.
Herr Dr. Mueller – zu Protokoll
Wir haben uns vor über 10 Jahren dafür
ausgesprochen, diesen Stolper Berg für unsere Kinder als Erholungsfläche zu
gestalten, um dort eine Schlittenbahn oder etwas Ähnliches haben zu wollen. So
wie heute die Wege angelegt sind, wird es schwierig sein, eine echte
Schlittenbahn dort zu gestalten. Ich verlange einfach und fordere, dass diesen
Forderungen, diesem Anspruch die Planer gerecht werden. Wir brauchen für den seltenen
Winter, den wir hier in unseren Bereiten haben, optimale Voraussetzungen für
eine Schlittenbahn. Es muss keine völlig ebene Fläche sein. Sie kann schon mit
kleinen Wellen verbunden sein, aber diesem muss man unbedingt Rechnung tragen.
Für einen Wildschweinschutzzaun würde ein 80 cm
Stahlzaun völlig ausreichend sein. Er sollte so niedrig wie möglich sein, dass
er auch von Erwachsene und Kinder überstiegen werden kann.
Herr Dr. Klocksin
Die Rekultivierung ist noch nicht abgeschlossen.
In dem Fall, egal wie wir dazu im Einzelnen zu den Gestaltungsvorschlägen
stehen, muss die Rekultivierung weitergeführt werden.
Es stellt sich die Frage, was ist an Aufwendungen
für den Abschluss der Rekultivierung im Sinne der Sanierungsmaßnahme überhaupt
erforderlich.
Ich weise darauf hin, dass wir parallel zum
Stolper Weg einen Grundsatzbeschluss gefasst haben, einen Geh- und Radweg zu
bauen.
Eine weitere entscheidende Frage ist, inwieweit
will man sich so etwas leisten, was da oben auf den Stolper Berg aufgesetzt werden
soll.
Das Öffnen des Geländes sollte ein gemeinsames zentrales
Ziel sein.
Vielleicht könnte man sinnvoller Weise die
Möglichkeit der stufenhaften baulichen Maßnahmen auf der Basis dessen, was
ohnehin zu tun ist, noch einmal deutlich machen und kostenseitig abschätzen.
Das würde möglicherweise auch zu anderen Ergebnissen hinsichtlich der
Dimensionen der Ausgabenseite führen.
Herr Dr. Klocksin bittet darum, wenn möglich, den
Ausschussmitgliedern den Gesamtvortrag zur Verfügung zu stellen.