Sitzung: 22.02.2010 Bauausschuss
Frau Neidel
Zu diesem
Tagesordnungspunkt möchten wir gern die Meinung des Bauausschusses hören, wie
sie dieser Planungsidee gegenüberstehen. Wir haben in der Zusammenfassung noch
einmal beschrieben, dass es zwei Ideen gab, die eine wurde aus Sicht der
Verwaltung als doch für besser geeignet hier zur Umsetzung empfohlen. Herr
Grubert hatte sich seit Mai 2009 sehr persönlich dafür engagiert, eine
Verbesserung für die Schulwegsicherheit an der Steinweg-Schule zu forcieren.
Im Zuge der
Kosteneinsparung, hat die Verwaltung Ihnen unter IV auf der Seite 3 eine
Empfehlung ausgesprochen, eine kleine Variante, nämlich im Kernbereich direkt
vor der Schule selbst, in Form eines verkehrsberuhigten Bereiches umzusetzen.
Herr Lippoldt zu Protokoll
Nicht nur der
Bürgermeister, sondern auch jeder von uns in der AG Verkehrsorganisation hat
sich intensiv mit dem Steinweg beschäftigt und es gab ein einhelliges Votum,
weil wir nur einhellige Voten abgegeben haben, die Schulwegsicherheit am
Steinweg vorrangig durch Einrichtung einer Fahrradstraße zu gewährleisten. Der verkehrsberuhigte
Bereich konterkariert dieses Projekt, ich halte ihn als Ergänzung für sinnlos,
denn wenn sie sich verkehrsberuhigte Bereiche vor Schulen ansehen, gleich hier
vor der Haustür Eigenherd-Schule, dann stellen sie fest, dass dort häufiger als
früher Geschwindigkeitsüberschreitungen eintreten, weil nämlich die
Geschwindigkeit dort drastisch reduziert werden soll. Es wird den Kindern eine
Sicherheit vorgegaukelt, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Das was das
Ordnungsamt beim letzten Treffen des U.V.O.-Ausschusses vorgetragen hat, waren
die Geschwindigkeitsüberschreitungen dramatisch. Wenn sie sich in Stahnsdorf
den verkehrsberuhigten Bereich vor der Grundschule ansehen, es ist ein einziges
Chaos. Die Eltern, die ihre Kinder trotzdem in die Schule bringen, kommen zu
Hauf und stehen dann im Pulk vor der Schule, so dass es absolut unzumutbar ist
den Wettbewerb zwischen Kindern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, den
ein- und ausfahrenden Autos der Eltern aufzunehmen. Das einzig Sinnvolle aus meiner
Sicht und auch aus Sicht der Arbeitsgruppe Verkehrsorganisation sollte deshalb
die Anlage einer Fahrradstraße sein. Und das Positive ist, dass die untere
Straßenverkehrsbehörde diese auch als sofort genehmigungsfähig angesehen hat,
wenn die Teileinziehung erfolgt. D. h., der erste Schritt der jetzt
unverzüglich seitens der Verwaltung geleistet werden muss, ist die
Teileinziehung nach § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes durchzuführen.
Das ist ein Prozess, der in 4 Monaten spätestens abgeschlossen sein kann und
dann dürfte garantiert sein, dass die untere Verkehrsbehörde auch die
Fahrradstraße anordnet und zwar vom Heidefeld bis zur Rudolf-Breitscheid- Straße.
Frau
Wagner-Lippoldt zu Protokoll
Ich möchte noch
einmal auf die Gesetzesgrundlagen und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
hinweisen. Es ist so, dass der Gesetzgeber als Voraussetzung für eine
verkehrsberuhigte Zone fordert, dass die Wohn- und Aufenthaltsfunktion auf
diesem Gelände im Vordergrund steht, d. h. Kinder dürfen da auch Bobbycar
fahren und Sackhüpfen. Und wenn diese Wohn- und Aufenthaltsfunktion nicht
gegeben ist, dann sind auch die Voraussetzungen für die Schaffung eines
verkehrsberuhigten Bereiches nicht gegeben.
Herr Lippoldt zu Protokoll
In den
Verwaltungsvorschriften der neuen StVO seit 1. September heißt es ganz klar,
Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches nur wenn der Verkehr gering ist,
d. h., der erste der klagt in einem Streitfall wird möglicherweise die
Anordnung des verkehrsberuhigten
Bereiches zu Fall bringen, wenn er überhaupt genehmigt werden kann. Der Verkehr
muss gering sein, deswegen sind ja verkehrsberuhigte Bereiche nach der StVO
ohnehin nur in Anliegerstraßen vorgesehen, niemals auf Sammelstraßen,
Haupterschließungsstraßen, völlig undenkbar bei dem Verkehrsaufkommen das auf
dem Steinweg ist, halte ich für nicht genehmigungsfähig. Der zweite Aspekt, den
die Verwaltung bereits angesprochen hat, ist die Kostenlast, die zu tragen ist.
Wir hören erstmals von der Verwaltung, dass das andere schon vorher gewusst
haben, dass die Straßenbaubeitragssatzung verkehrsberuhigte Bereiche auch nur
in Anliegerstraßen definiert, nicht auf Haupterschließungsstraßen. So dass eine
Umlage der Kosten auf die Anlieger in der vorgesehenen Form von 70 % nicht
möglich ist.
Frau Neidel
Wenn hier eine
Empfehlung als Ergebnis der Diskussion gegeben wird, dann wird die Verwaltung
natürlich diese rechtlichen Dinge und die Genehmigungsfähigkeit noch einmal
vertiefend abstimmen und prüfen.
An der weiteren
Diskussion beteiligen sich:
Herr Dr.
Mueller,
Herr von Wnuk,
Frau von Törne,
Frau Scheib,
Herr Sahlmann
Frau Neidel,
Herr Dr.
Klocksin
Empfehlung des Bauausschusses:
Prüfung einer
Fahrradstraße im Zusammenhang mit einer verkehrsberuhigten Zone vor der Schule
und Ausschließung von Stellplätzen in diesem Bereich.
Abstimmungsergebnis
zum gestellten Prüfauftrag:
5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen/ 2 Enthaltungen –
einstimmig zugestimmt